Eine App zum
Überwachen von Gesetzes­änderungen

Keine Gesetzesänderungen mehr verpassen. Individuelle E-Mail Alerts erhalten. LawAlert veröffentlicht täglich Synopsen zu aktuellen Gesetzesänderungen. E-Mail Alerts benachrichtigen Sie über die für Sie relevanten Gesetzesänderungen.

Early Access

Jetzt E-Mail Alerts einrichten!

Beta-Tester werden und E-Mail-Benachrichtigungen (mit Filteroptionen) einrichten.

Die Plätze für das kostenlose Testprogramm sind aktuell noch begrenzt. Eine Teilnahme erfordert die Einladung durch LawAlert. Wir melden uns zeitnah per E-Mail zurück, ob wir Ihnen einen Testplatz anbieten können. Falls ja, erhalten Sie zugleich alle weiteren für die Registrierung notwendigen Informationen.

LawAlert Features

Mehr Transparenz und Sicherheit in der täglichen Arbeit mit Gesetzen.

Textsynopsen

Gesetzesänderungen visuell nachvollziehen. Auf Wortebene. Änderungen im konsolidierten Bundesrecht können einfach und bequem mit den Textsynopsen von LawAlert nachvollzogen werden. Alle Textsynopsen werden zu 100% softwarebasiert erstellt und auf lawalert.de frei zugänglich veröffentlicht.

Benachrichti­gungsdienst

Per E-Mail benachrichtigt werden. Über neu veröffentlichte Textsynopsen. Abonnenten des LawAlert Benachrichtigungsdienstes erhalten täglich eine Übersicht mit Links zu den von LawAlert neu veröffentlichten Textsynopsen. Zudem können individuelle Filter für die Benachrichtigungen eingestellt werden (siehe unten), um weniger und dafür relevantere Benachrichtigungen zu erhalten.
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Sachgebiete überwachen

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Überwachungen von Gesetzesänderungen nach Sachgebieten. Wählen Sie die für Sie relevanten Sachgebiete aus und erhalten Sie als Abonnent des Benachrichtigungsdienstes eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald unser Algorithmus eine auf lawalert.de neu veröffentlichte Textsynopse mit diesen korreliert.
Gesundheit

Metainforma­tionen

Wichtige Dokumente und Infos zur Änderung.
Alles auf einen Blick. LawAlert versucht softwarebasiert Hintergrundinformationen zur konkreten Änderung zu ermitteln, um die wesentlichen Informationen und Dokumente wie den Gesetzesentwurf, das Änderungsgesetzes inkl. BGBl-Fundstelle oder den gesamten Parlamentsvorgang bereitzustellen. Zur Ermittlung dieser Informationen greift LawAlert auf die vom Deutschen Bundestag/Bundesrat bereitgestellten Informationen zurück.

Filter für Benachrichti­gungen

Gesetzen und Verordnungen im LawAlert Benachrichtigungsdienst bequem auswählen, um Benachrichtigungen zu filtern und für Sie relevanter zu gestalten. Abonnenten des LawAlert Benachrichtigungsdienstes werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Textsynopsen veröffentlicht werden, die Ihrem Filter entsprechen. Hierdurch kann die Anzahl der Benachrichtigungen auf das für Sie relevante Maß reduziert werden.
BGB StGB HGB ZPO GmbHG
AktG StPO InsO

Wie funktioniert LawAlert?

Einmal abonnieren und zurücklehnen. So einfach kann das Monitoring von Gesetzestexten sein.

Tägliches Monitoring des Bundesrechts

Softwarebasierte Überwachung der Gesetze. Ganz bequem. Der Algorithmus von LawAlert überprüft jeden Tag das vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz konsolidierte Bundesrecht auf Änderungen.

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Erstellen von Textsynopsen

Alle erkannten Änderungen werden visuell hervorgehoben. Auf Wortebene. LawAlert erstellt softwarebasiert Textsynopsen für das geänderte Bundesrecht. Und das Beste: Die Textsynopsen werden auf lawalert.de veröffentlicht und sind für Jedermann frei zugänglich!

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Benachrichtigung per E-Mail

Mit dem LawAlert Benachrichtigungsdienst. Abonnenten erhalten eine Übersicht über die von LawAlert neu veröffentlichten Textsynopsen. Es bestehen Filtermöglichkeiten, um das zu überwachende Bundesrecht auszuwählen und die Benachrichtigungen noch relevanter zu gestalten.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen.

LawAlert überwacht das deutsche Bundesrecht täglich auf Änderungen und erstellt automatisiert Textsynopsen ("Alt-Neu-Vergleich"), sobald Änderungen vom LawAlert Algorithmus erkannt werden. Durch die von LawAlert veröffentlichten Textsynopsen sollen Änderungen im Bundesrecht transparent und für Jedermann einfach nachvollziehbar sein. Hierfür hebt LawAlert in den Textsynopsen alle erkannten Änderungen visuell hervor. Neben den frei zugänglichen Textsynopsen bietet LawAlert auch einen E-Mail-Benachrichtigungsdienst an, der die Abonnenten dieses Dienstes über auf https://lawalert.de neu veröffentlichte Synopsen informiert. Hierdurch können Gesetzesänderungen noch bequemer verfolgt werden und auch Filtermöglichkeiten zur Auswahl konkret zu überwachender Gesetze/Verordnungen stehen zur Verfügung.

Eine LawAlert Textsynopse beinhaltet eine Gegenüberstellung der Inhalte eines bestimmten Bundesrechts auf Wortebene. Für die automatisierte Erstellung einer Textsynopse wird die LawAlert bekannte Vorversion sowie aktuelle Version eines bestimmten Bundesrechts verwendet. Änderungen werden auf Wortebene farblich hervorgehoben, damit diese für Jedermann einfach nachvollziehbar sind.

Hierfür bietet LawAlert den Benachrichtigungsdienst an, welcher Abonnenten über von LawAlert neu erstellte Textsynopsen informiert. Der Benachrichtigungsdienst befindet sich aktuell in der Testphase. Für eine begrenzte Anzahl an Interessierten (wir versuchen diese stetig zu erhöhen) bieten wir bereits jetzt die Möglichkeit, als Testabonnenten den Benachrichtigungsdienst zu nutzen. Über lawalert.de können Sie kostenlos eine Anfrage zur Aufnahme als Tester stellen.

LawAlert arbeitet vollständig maschinell auf Grundlage von Informationen Dritter. Diese Inhalte werden von LawAlert ohne Änderungen übernommen und in keiner Weise maschinell oder manuell kontrolliert, überwacht oder kuratiert. Fehlerhafte, unvollständige oder nicht aktuelle Inhalte können somit nicht ausgeschlossen werden. Unser Algorithmus analysiert aktuell einmal täglich die Änderungen im Bundesrecht zum Vortag und erstellt für sämtliche erkannten Änderungen eine Textsynopse. Sind keine Änderungen im Bundesrecht erfolgt, wird keine Textsynopse erstellt.

Zur besseren Übersichtlichkeit werden nur diejenigen Paragrafen eines Gesetzes/einer Verordnung angezeigt, bei denen LawAlert eine Änderung erkannt hat. Paragrafen ohne erkannte Änderungen werden nicht dargestellt.

LawAlert verwendet verschiedene Quellen, um die Textsynopsen zu erzeugen:
1. Als Grundlage für die Änderungen am Gesetzestext wird https://www.gesetze-im-internet.de verwendet.
2. Metainformationen (z.B. die Historie zum jeweils einschlägigen Änderungsgesetz) zum Bundesrecht werden aus https://dip.bundestag.de und https://www.gesetze-im-internet.de bezogen.

Die Textsynopsen inklusive den darin enthaltenen Metainformationen werden einmal täglich erstellt und per E-Mail an Abonnenten versendet, welche unseren Benachrichtigungsdienst nutzen.

LawAlert versucht eine erkannte Gesetzesänderung eindeutig einem Parlamentsvorgang bzw. einem Änderungsgesetz im DIP zuzuordnen, damit die in den Textsynopsen enthaltenen Metainformationen erzeugt werden können. Da es bisher keine eindeutige Verbindung zwischen den Daten von gesetze-im-internet.de und dip.bundestag.de gibt, versucht LawAlert diese softwarebasiert herzustellen. Hierfür wird u.a. auf die DIP Historie sowie die Änderungshinweise im jeweiligen Bundesrecht zurückgegriffen. Bitte beachten Sie, dass eine von LawAlert erstellte Verknüpfung fehlerhaft sein kann, da diese lediglich auf Indikatoren beruht, welche nicht eindeutig sind und daher zu einem falschen Ergebnis führen können.

Nein. Wie zuvor beschrieben kann LawAlert nicht für jede Änderung im Bundesrecht eine Verknüpfung zum DIP herstellen. Auch basiert nicht jede Änderung auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang. Wo immer möglich, versucht LawAlert eine Verknüpfung zum DIP herzustellen und aufbereitet als Metainformationen für Sie auszuliefern.

Diese Funktionalität befindet sich aktuell noch in der Evaluierungsphase. Es steht noch nicht fest, ob und wie wir diese Filtermöglichkeit für unseren Benachrichtigungsdienst implementieren. Schicken Sie uns gerne Ideen und Vorschläge an hello@lawalert.de.

Nein. LawAlert bietet aktuell nur die Filtermöglichkeit nach bestimmten Gesetzen/Verordnungen. Einzelne Abschnitte, Titel oder Kapitel innerhalb der jeweiligen Gesetze/Verordnungen können momentan noch nicht als Filter gesetzt werden. Wir arbeiten jedoch an dieser Filtermöglichkeit und hoffen diese bald anbieten zu können.

Die von LawAlert erzeugten Textsynopsen werden auf dem LawAlert Server gespeichert und sind auf https://lawalert.de öffentlich zugänglich und für Jedermann frei nutzbar. Sofern Sie unseren Benachrichtigungsdienst nutzen, können Sie jederzeit auf einzelne Textsynopsen über den Link in den Benachrichtigungs-E-Mails zugreifen. Gleiches gilt für andere Kanäle, über die LawAlert die Textsynopsen veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass LawAlert die öffentlich zugänglichen und kostenlosen Textsynopsen jederzeit löschen kann, z.B. um freie Kapazitäten zu schaffen. In diesem Fall sind diese nicht mehr über in der Vergangenheit bereitgestellte Links abrufbar.

Aktuell erreicht LawAlert eine Abdeckung aller auf gesetze-im-internet.de verfügbaren Gesetze/Verordnungen von > 99%.

Nachfolgend einige Gesetze/Verordnungen, für welche LawAlert aktuell keine Textsynopsen erstellt:

- Verkehrsfinanzgesetz 1955
- Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Recht“)
- Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
- Dritte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen
- Verordnung zur Einführung der Moselschiffahrtspolizeiverordnung
- Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung
- Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts
- Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)
- Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
- Reichsversicherungsordnung

Wir arbeiten weiterhin daran, eine möglichst vollständige Abdeckung zu erreichen. Durch die maschinelle Verarbeitung kann es aber immer wieder zu einzelnen Einschränkungen bei der Abdeckung kommen.

Schicken Sie uns hierfür einfach eine E-Mail von Ihrem registrierten E-Mail Account an unsubscribe@lawalert.de.

1. Registrieren Sie Ihre neue E-Mail Adresse über https://lawalert.de.
2. Beenden Sie Ihr vorheriges Abonnement, indem Sie uns von Ihrem registrierten E-Mail Account eine E-Mail an unsubscribe@lawalert.de schicken.

Aktuell ist dies nicht vorgesehen, insbesondere deswegen, da eine maschinelle Verarbeitung des Landesrechts (jedenfalls teilweise) aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres möglich ist.

Das maschinelle Erkennen von Änderungen in Tabellen ist eine besondere Herausforderung. Sollten umfangreiche Änderungen an der Struktur oder den Inhalten einer Tabelle vorgenommen worden sein oder eine komplexe Tabellenstruktur vorliegen, kann die Darstellung der Textsynopse schwer nachvollziehbar oder gar fehlerhaft sein. Auch inhaltliche Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Wir arbeiten daran, die Textsynopsen für Tabellen stetig zu verbessern.

LawAlert analysiert aktuell keine Bildinhalte. Im Bundesrecht enthaltene Bilder werden zwar dargestellt, Änderungen werden jedoch nicht von LawAlert erkannt.

Wir freuen uns über jegliche Rückmeldung. Fehler und Verbesserungsvorschläge können Sie uns gerne an hello@lawalert.de senden.