Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
a) | Polarisation | mindestens 99,5 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,1% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,1% in Gewicht. |
a) | Polarisation | mindestens 99,7 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,04% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,06% in Gewicht, |
d) | Farbtype | höchstens 9 Punkte. |
- | 4 für die Farbtype, |
- | 6 für den Gehalt an Leitfähigkeitsasche, |
- | 3 für die Farbe in Lösung. |
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,2) | höchstens 3% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse, |
d) | Farbe in Lösung | höchstens 45 ICUMSA-Einheiten. |
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1) | über 3%, jedoch höchstens 50% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,4% in Gewicht in der Trockenmasse, |
a) | Trockenmasse | mindestens 70% in Gewicht, |
b) | Dextroseäquivalent | mindestens 20% in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt, |
c) | Sulfatasche | höchstens 1% in Gewicht in der Trockenmasse. |
a) | Dextrose (D-Glukose) | mindestens 99,5% in Gewicht in der Trockenmasse, |
b) | Trockenmasse | mindestens 90% in Gewicht, |
c) | Sulfatasche | höchstens 0,25% in Gewicht in der Trockenmasse. |
Fruktosegehalt | mindestens 98,0% in Gewicht, |
Glukosegehalt | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Verlust beim Trocknen | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse. |
a) | Polarisation | mindestens 99,5 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,1% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,1% in Gewicht. |
a) | Polarisation | mindestens 99,7 Grad Z, |
b) | Gehalt in Invertzucker | höchstens 0,04% in Gewicht, |
c) | Verlust beim Trocknen | höchstens 0,06% in Gewicht, |
d) | Farbtype | höchstens 9 Punkte. |
- | 4 für die Farbtype, |
- | 6 für den Gehalt an Leitfähigkeitsasche, |
- | 3 für die Farbe in Lösung. |
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,2) | höchstens 3% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse, |
d) | Farbe in Lösung | höchstens 45 ICUMSA-Einheiten. |
a) | Trockenmasse | mindestens 62% in Gewicht, |
b) | Gehalt an Invertzucker (Verhältnis von D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1) | über 3%, jedoch höchstens 50% in Gewicht in der Trockenmasse, |
c) | Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,4% in Gewicht in der Trockenmasse, |
a) | Trockenmasse | mindestens 70% in Gewicht, |
b) | Dextroseäquivalent | mindestens 20% in Gewicht in der Trockenmasse, in D-Glukose ausgedrückt, |
c) | Sulfatasche | höchstens 1% in Gewicht in der Trockenmasse. |
a) | Dextrose (D-Glukose) | mindestens 99,5% in Gewicht in der Trockenmasse, |
b) | Trockenmasse | mindestens 90% in Gewicht, |
c) | Sulfatasche | höchstens 0,25% in Gewicht in der Trockenmasse. |
Fruktosegehalt | mindestens 98,0% in Gewicht, |
Glukosegehalt | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Verlust beim Trocknen | höchstens 0,5% in Gewicht, |
Leitfähigkeitsasche | höchstens 0,1% in Gewicht in der Trockenmasse. |