Synopse zur Änderung an
Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung (ZPOEG)

Erstellt am: 14.10.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)
Auf Grund der Initiative von:
Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
10.09.2021

Verkündet am:
14.09.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 4147
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/32039
    Urheber: Fraktion der CDU/CSU und Fraktion der SPD
    20.08.2021
  2. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/238 , S. 31024-31049

    Beschlüsse:

    S. 31048B - Überweisung (19/32039)
    25.08.2021
  3. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/32275
    Urheber: Haushaltsausschuss
    03.09.2021
  4. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 19/32309
    Urheber: Fraktion der FDP
    06.09.2021
  5. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 19/32310
    Urheber: Fraktion der FDP
    06.09.2021
  6. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/239 , S. 31149-31165

    Beschlüsse:

    S. 31164A - Ablehnung des Änderungsantrags (19/32309)
    S. 31164A - Ablehnung des Änderungsantrags (19/32310)
    S. 31164B - Annahme in Ausschussfassung (19/32039, 19/32275)
    S. 31164B - Annahme in Ausschussfassung (19/32039, 19/32275)
    S. 31171A - Annahme in Ausschussfassung (19/32039, 19/32275)
    07.09.2021
  7. 07.09.2021
  8. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/239 , S. 31174-31174

    Beschlüsse:

    S. 31174A - Annahme in Ausschussfassung (19/32039, 19/32275)
    07.09.2021
  9. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 680/21
    Urheber: Bundestag
    07.09.2021
  10. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 680/1/21
    08.09.2021
  11. Plenarantrag
    BR-Drucksache 680/2/21
    Urheber: Rheinland-Pfalz
    08.09.2021
  12. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1007 , S. 364-370

    Beschlüsse:

    S. 370 - Zustimmung; Entschließungen (680/21), gem. Art. 87e, Art. 87f, Art. 104b Abs. 2 Satz 1, Art. 104c, Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 3, 4 u. 5a Satz 3 i.V.m. Art. 107 Abs. 2 sowie Art. 80 Abs. 2 GG
    10.09.2021
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 680/21(B)
    10.09.2021
Kurzbeschreibung:

Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen durch einen nationalen Solidaritätsfonds aus Bundes- und Ländermitteln, Verlängerung der Förderzeiträume für Kommunalinvestitionen, unbürokratische Auszahlung von Soforthilfen auf Pfändungsschutzkonten, temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Einführung des "Cell-Broadcast"-Mobilfunkdienstes für öffentliche Notfall- und Katastrophenwarnungen (Umsetzung Art. 110 der EU-Richtlinie 2018/1972), Erleichterungen des Bauplanungsrechts für mobile Unterkünfte und Infrastruktureinrichtungen sowie von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Eisenbahnbrücken und Bundesfernstraßen; genereller Test-, Impf- oder Genesenennachweis für Einreisende zur Eindämmung des SARS-Cov-2-Infektionsgeschehens;
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021 als Art. 1, Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 als Art. 7 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321, 17.12.2018, S. 36)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Berücksichtigung von Schäden an Infrastrukturen nicht-bundeseigener Eisenbahnen, Errichtung mobiler baulicher Anlagen, planungsrechtliche Regelungen für Eisenbahnbetriebsanlagen und vorgeplante Streckenelektrifizierungen; weitere Regelungen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie: Vorlagepflichten für Impf-, Genesenen- oder Testnachweise als Zugangsvoraussetzung, Verhältnismäßigkeit niedrigschwelliger Infektionsschutzmaßnahmen, Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen COVID-19-Patienten als wesentlicher Maßstab für weitergehende Maßnahmen, Berücksichtigung weiterer Indikatoren, weiterhin mögliche Maßnahmen der Länder nach Aufhebung der epidemischen Lage, Abfragemöglichkeit des Covid-19-Impf- und Serostatus durch Arbeitgeber, Anpassung von Fristen u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Versammlungsfreiheit;
Änderung weiterer 3 Gesetze

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

(+++ § 45: Tritt gem. Art. 33 G v. 10.08.2021 I 3436 mWv 1.1.2024 zukünftig in Kraft +++)
(+++ § 45: Tritt gem. Art. 33 G v. 10.08.2021 I 3436 mWv 1.1.2024 zukünftig in Kraft +++)

Auf eine vor dem 13. Oktober 2023 anhängig gemachte Musterfeststellungsklage sind die §§ 32c und 606 bis 614 der Zivilprozessordnung einschließlich der auf Grund des § 609 Absatz 7 der Zivilprozessordnung erlassenen Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung sowie § 119 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der bis einschließlich 12. Oktober 2023 geltenden Fassung anzuwenden.