Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 172 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (166/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 5835D - Annahme in Ausschussfassung (20/2164, 20/3584)Beschlüsse:
S. 5836A - Annahme in Ausschussfassung (20/2164, 20/3584)Beschlüsse:
S. 407 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (495/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Durchführungsvorschriften zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Ausstellung von Bescheinigungen), Beschleunigung des Verfahrens zur Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile durch Bündelung der Zuständigkeit bei den Landgerichten;
Änderung §§ 1 und 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, § 722 Zivilprozessordnung, § 20 Rechtspflegergesetz, § 22 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie § 19 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Verordnungsermächtigung
Bezug: Artikel 12 Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung); einheitliche Regelung betr. Anfechtbarkeit der Entscheidungen über die Ausstellung von Bescheinigungen, Verschiebung der Zertifizierungspflicht für Verwalter von Wohneigentum auf den 01. Dezember 2023, Verlängerung der Übergangsfrist zur Beeidigung von Gerichtsdolmetschern bis zum 31. Dezember 2026, Anpassung der Regelungen zum Inkrafttreten des Gesetzes, redaktionelle Korrekturen;
Zusätzliche Änderung § 58 und erneute Änderung § 59 Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz, zusätzliche Änderung § 183 Zivilprozessordnung, § 1517 Bürgerliches Gesetzbuch, § 48 Wohnungseigentumsgesetz sowie Artikel 10 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens