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Beschlüsse:
S. 29130C - Überweisung (19/24785, 19/24900)Beschlüsse:
S. 29984A - Annahme in Ausschussfassung (19/24785, 19/30477)Beschlüsse:
S. 29993A - Annahme in Ausschussfassung (19/24785, 19/30477)Beschlüsse:
S. 295 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (512/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Ergänzende Aufklärungsbefugnisse für die Nachrichtendienste: Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten, Anpassung der Beobachtung extremistischer Einzelpersonen an die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes; Verbesserung der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung); Verbesserung der Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht; Regelungen zur Stärkung der Kontrolle durch die G 10-Kommission (Erhöhung der Mitgliederzahl auf 10, effektiver Gestaltung des Kontrollverfahrens, Prüfung von Eilanordnungen); Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Versammlungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung;
Einfügung und Änderung versch. §§ Bundesverfassungsschutzgesetz, MAD-Gesetz, BND-Gesetz, Sicherheitsüberprüfungsgesetz und Artikel 10-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Präzisierung der Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsdienste (Auskünfte zu Struktur der Netze, Anlagen und Dienste), besondere Berichtspflicht in Bezug auf Maßnahmen der Quellen-TKÜ innerhalb des halbjährlichen Berichts des BMI an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), Verzicht auf Einrichtung eines speziellen technischen Beraters zur Unterstützung der G 10-Kommission, Folgeänderungen und redaktionelle Anpassungen;
Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundesverfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz und Artikel 10-Gesetz; Änderungen in weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung