Synopse zur Änderung an
Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)

Erstellt am: 14.05.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) (G-SIG: 16019266)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 16

Ausgefertigt am:
26.02.2007

Verkündet am:
28.02.2007

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2007, 179
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 556/06
    Urheber: Bundesregierung
    11.08.2006
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 556/1/06
    08.09.2006
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 825 , S. 282-282

    Beschlüsse:

    S. 282B - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (556/06), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    22.09.2006
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 556/06(B)
    Urheber: Bundesrat
    22.09.2006
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 16/3078
    Urheber: Bundesregierung
    23.10.2006
  6. Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR
    BT-Drucksache 16/3135
    Urheber: Bundesregierung
    25.10.2006
  7. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/60 , S. 5829-5830

    Beschlüsse:

    S. 5830A - Überweisung (16/3078, 16/3135)
    26.10.2006
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 16/4078
    Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
    17.01.2007
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/76 , S. 7604-7610

    Beschlüsse:

    S. 7610A - Annahme in Ausschussfassung (16/3078, 16/4078)
    18.01.2007
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 16/76 , S. 7604-7610

    Beschlüsse:

    S. 7610B - Annahme in Ausschussfassung (16/3078, 16/4078)
    18.01.2007
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 54/07
    Urheber: Bundestag
    26.01.2007
  12. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 830 , S. 29-29

    Beschlüsse:

    S. 29C - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (54/07), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    16.02.2007
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 54/07(B)
    Urheber: Bundesrat
    16.02.2007
Kurzbeschreibung:

Bezug: Verständigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte zur Fortentwicklung der Medienordnung im Jahre 2004

Europäische Impulse: Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 (E-Commerce-Richtlinie) (ABl. EG Nr. L 178, 17.07.2000, S. 1)

Inhalt: Weitestgehend unveränderte Zusammenführung der auf der E-Commerce- Richtlinie beruhenden wirtschaftsbezogenen Regelungen für Tele- und Mediendienste im Bundes- und Landesrecht unter dem Begriff "Telemedien", Vereinfachung des Geltungsbereiches und entwicklungsoffene Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für elektronischen Geschäftsverkehr, Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation, Datenschutzregelungen, Einführung eines Bußgeldtatbestands insbesondere zur Spam-Bekämpfung;
Telemediengesetz (TMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1 und 28 Jugendschutzgesetz, § 3 Zugangskontrolldienste-Gesetz sowie §§ 3, 11, 17 und 21 Signaturgesetz

Zusätzliche Kosten für die öffentlichen Haushalte sind nicht zu erwarten.

Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung: Ausweitung der vom Diensteanbieter für Telemedien verfügbar zu haltenden Informationen; Änderung § 2 Zugangskontrolldiensteschutz- Gesetz.

Nebenschlagwörter: Telemediengesetz/Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste * Jugendschutzgesetz/Änderung §§ 1 und 28 JuSchG betr. Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz * Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz/Änderung § 3 ZKDSG betr. Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz * Signaturgesetz/Änderung §§ 3, 11, 17 und 21 SigG betr. Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz * Elektronischer Geschäftsverkehr/Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste * Informations- und Kommunikationstechnik/ Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste * Datenschutz/ Überführung der Datenschutzvorschriften für Tele- und Mediendienste in das Telemediengesetz, Abgrenzung zum Telekommunikationsdatenschutz * Spam/Einführung eines Bußgeldtatbestands zur Spam-Bekämpfung * Rechtsangleichung in der EU/ Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 in deutsches Recht * Telemedien/Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck
1.
"zugangskontrollierte Dienste"
a)
Rundfunkdarbietungen Rundfunk im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, Medienstaatsvertrages,
b)
Telemedien digitale Dienste im Sinne von § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Telemediengesetzes, Digitale-Dienste-Gesetzes,
die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können,
2.
"Zugangskontrolldienste" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die die erlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes ermöglichen,
3.
"Umgehungsvorrichtungen" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt oder entsprechend angepasst sind, die unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen,
4.
"Absatzförderung" jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet der Ausdruck
1.
"zugangskontrollierte Dienste"
a)
Rundfunkdarbietungen Rundfunk im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages, Medienstaatsvertrages,
b)
Telemedien digitale Dienste im Sinne von § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Telemediengesetzes, Digitale-Dienste-Gesetzes,
die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können,
2.
"Zugangskontrolldienste" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die die erlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes ermöglichen,
3.
"Umgehungsvorrichtungen" technische Verfahren oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt oder entsprechend angepasst sind, die unerlaubte Nutzung eines zugangskontrollierten Dienstes zu ermöglichen,
4.
"Absatzförderung" jede Form der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt.