Synopse zur Änderung an
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler, und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Präsidenten und die Vizepräsidenten (ZJDVtr)

Erstellt am: 14.12.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 13 22 000 000 Euro, beginnend unabhängig vom lnkrafttreten des Vertrages mit dem Haushaltsjahr 2018. 2023. Sollte der Vertrag nicht im Jahr des Vertragsabschlusses in Kraft treten, erfolgt eine rückwirkende Zahlung.
(1) Zu den in Artikel 1 genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 13 22 000 000 Euro, beginnend unabhängig vom lnkrafttreten des Vertrages mit dem Haushaltsjahr 2018. 2023. Sollte der Vertrag nicht im Jahr des Vertragsabschlusses in Kraft treten, erfolgt eine rückwirkende Zahlung.
(2) Die Vertragsschließenden werden sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren - beginnend im Jahr 2008 - hinsichtlich einer Anpassung der Leistung nach Absatz 1 verständigen. Sie sind sich darüber einig, dass die Entwicklung der Zahl der vom Zentralrat repräsentierten Gemeindemitglieder ein wichtiges Kriterium bei der Berechnung der Leistungsanpassung darstellt.