Synopse zur Änderung an
Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV)

Erstellt am: 21.12.2023

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

Möchten Sie mehr zu den Hintergründen unserer Metainformationen erfahren? Dann besuchen Sie doch unsere FAQ-Seite.

Abschnitt 8 - Datenübersicht und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
Wertpapierinstitut:
Laufende
Nummer
Auslagerungsunter-
nehmen inklusive
Adresse
KN-Ident-
Nummer
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
       
       
       
       
       
       
       
Wertpapierinstitut:
Laufende
Nummer
Auslagerungsunter-
nehmen inklusive
Adresse
KN-Ident-
Nummer
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
       
       
       
       
       
       
       
 
 
Wertpapierinstitut:
Laufende
Nummer
Auslagerungsunter-
nehmen inklusive
Adresse
KN-Ident-
Nummer
Ausgelagerte Aktivitäten und ProzesseStatus
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der AuslagerungBemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen
       
       
       
       
       
       
       

Abschnitt 8 - Datenübersicht und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 21 - 23)
Wertpapierinstitut: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
Wertpapierinstitut: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
Wertpapierinstitut: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
Wertpapierinstitut: 
Berichtszeitraum: 
Prüfungsstichtag: 
Prüfungsleiter vor Ort: 
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
 a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________ €
 b)– Nicht belegt – 
3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
 a)EU/EWR-Staaten________
 b)Drittstaaten________
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
 a)im Inland____/____
 b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___
 c)in Drittstaaten___/__/___
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___
8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
 a)im Inland________
 b)im Ausland________
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
 a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________ €
 b)– Nicht belegt – 
3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
 a)EU/EWR-Staaten________
 b)Drittstaaten________
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
 a)im Inland____/____
 b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___
 c)in Drittstaaten___/__/___
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___
8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
 a)im Inland________
 b)im Ausland________
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
 a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________
 b)– Nicht belegt – 
3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
 a)EU/EWR-Staaten________
 b)Drittstaaten________
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
 a)im Inland____/____
 b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___
 c)in Drittstaaten___/__/___
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___
8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
 a)im Inland________
 b)im Ausland________
1.Auflistung sämtlicher angebotener Hochrisikoprodukte (laut Risikoanalyse):
2.Anzahl der Kunden, die unmittelbar über das Institut Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten vornehmen:
________
 a)Kumuliertes Gesamtvolumen (berechnet mit tagesaktuellen Kursen zum Prüfungsstichtag) in EUR aller für Kunden unmittelbar über das Institut vorgenommenen Geschäfte im Zusammenhang mit Kryptowerten

________
 b)– Nicht belegt – 
3.Anzahl der Kunden (juristische Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu juristischen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
4.Anzahl der Kunden (natürliche Personen):
 a)Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die vereinfachten Sorgfaltspflichten nach § 14 GwG angewendet werden
____,____%
 b)davon Anteil der Geschäftsbeziehungen zu natürlichen Personen, auf welche die verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG oder § 35 WpIG angewendet werden

____,____%
 c)Anzahl der Kunden, die in Drittstaaten ansässig sind:________
  davon in Hochrisikostaaten nach der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
5.Anzahl der politisch exponierten Personen nach § 1 Absatz 12 GwG einschließlich Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen nach § 1 Absatz 13 und 14 GwG:

________
6.Anzahl der Korrespondenzbeziehungen nach § 1 Absatz 21 GwG mit Unternehmen mit Sitz in:
 a)EU/EWR-Staaten________
 b)Drittstaaten________
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675
________
7.Anzahl der Zweigstellen/Zweigniederlassungen/nachgeordneten Unternehmen, sofern diese selbst Verpflichtete des Geldwäschegesetzes sind:
 a)im Inland____/____
 b)im EU-/EWR-Ausland___/__/___
 c)in Drittstaaten___/__/___
  davon in Hochrisikostaaten der jeweils aktuellen Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675___/__/___
8.Anzahl der für das Wertpapierinstitut tätigen gebundenen Vermittler:
 a)im Inland________
 b)im Ausland________
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Num-
mer
VorschriftPrüfungspflichtenFest-
stellung
Fund-
stelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1.§ 5 Absatz 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
2.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
3.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)  
4.§ 6 Absatz 2 Nummer 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen  
5.§ 6 Absatz 2 Nummer 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen  
6.§ 6 Absatz 2 Nummer 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
7.nicht belegt  
8.§ 6 Absatz 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
9.§ 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen  
10.§ 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
11.§ 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
12.§ 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
13.§ 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
14.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen  
15.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen  
16.§ 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
17.§ 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
18.§ 17 Absatz 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung  
19.nicht belegt  
III. Sonstige Pflichten
20.§ 6 Absatz 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung  
21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung  
22.§ 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten  
23.§ 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)  
24.§ 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwGBefolgung von Anordnungen  
25.§ 37 WpIGEinhaltung von Geschäftsverboten  
B. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG
26.§ 33 Absatz 1 WpIGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen  
27.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen  
28.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen  
29.– Nicht belegt –  
30.§ 33 Absatz 2 WpIG
i. V. m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht  
31.§ 33 Absatz 3 WpIGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
32.§ 33 Absatz 4 WpIGBefolgung von Anordnungen  
33.§ 33 Absatz 5 WpIG
i. V. m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)  
Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen F-0 bis F-5 (§ 6 Absatz 1, § 27 Absatz 8)
Num-
mer
VorschriftPrüfungspflichtenFest-
stellung
Fund-
stelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1.§ 5 Absatz 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
2.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
3.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)  
4.§ 6 Absatz 2 Nummer 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen  
5.§ 6 Absatz 2 Nummer 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen  
6.§ 6 Absatz 2 Nummer 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
7.nicht belegt  
8.§ 6 Absatz 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
9.§ 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen  
10.§ 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
11.§ 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
12.§ 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
13.§ 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
14.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen  
15.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen  
16.§ 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
17.§ 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
18.§ 17 Absatz 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung  
19.nicht belegt  
III. Sonstige Pflichten
20.§ 6 Absatz 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung  
21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung  
22.§ 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten  
23.§ 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)  
24.§ 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwGBefolgung von Anordnungen  
25.§ 37 WpIGEinhaltung von Geschäftsverboten  
B. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG
26.§ 33 Absatz 1 WpIGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen  
27.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen  
28.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen  
29.– Nicht belegt –  
30.§ 33 Absatz 2 WpIG
i. V. m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht  
31.§ 33 Absatz 3 WpIGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
32.§ 33 Absatz 4 WpIGBefolgung von Anordnungen  
33.§ 33 Absatz 5 WpIG
i. V. m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)  
Num-
mer
VorschriftPrüfungspflichtenFest-
stellung
Fund-
stelle
A. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
I. Interne Sicherungsmaßnahmen
1.§ 5 Absatz 1 und 2 GwGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
2.§ 6 Absatz 2 Nummer 1 und 4, Absatz 5 GwGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
3.§ 6 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 7 GwGErfüllung von Pflichten in Bezug auf die Aufgabenerfüllung des Geldwäschebeauftragten (beispielsweise Bestellung, Mitteilung, Ausstattung, Kontrollen)  
4.§ 6 Absatz 2 Nummer 5 GwGDurchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen  
5.§ 6 Absatz 2 Nummer 6 GwGDurchführung von Schulungen und Unterrichtung von Mitarbeiter/-innen  
6.§ 6 Absatz 2 Nummer 7 GwGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  
7.nicht belegt  
8.§ 6 Absatz 7 GwGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
II. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
9.§ 10 Absatz 2, § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 2 GwGDurchführung von Risikobewertungen von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen  
10.§ 10 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. §§ 11 bis 13 GwG, § 34 WpIG, § 10 Absatz 9 GwGIdentifizierung des Vertragspartners und der für diesen auftretenden Personen (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
11.§ 10 Absatz 1 Nummer 2 i. V. m. § 11 Absatz 1 und 5, § 10 Absatz 9, § 23a Absatz 1 GwGAbklärung und ggf. Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
12.§ 10 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 9 GwGEinholung von Informationen zum Zweck/zur Art der Geschäftsbeziehung (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
13.§ 10 Absatz 1 Nummer 4, § 10 Absatz 9 GwGAbklärung der Politisch exponierte Person-Eigenschaft (einschl. Nichtdurchführungs-/Beendigungsverpflichtung)  
14.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 1 GwGLaufende Überwachung der Geschäftsbeziehungen  
15.§ 10 Absatz 1 Nummer 5 Satzteil 2 GwGDurchführung von Aktualisierungen  
16.§ 14 Absatz 1 bis 3 GwG i. V. m. § 10 Absatz 9 GwGDurchführung von vereinfachten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
17.§ 15 Absatz 1 bis 7 und 9 i. V. m. § 10 Absatz 9 GwG,
§ 35 WpIG
Durchführung von verstärkten Sorgfaltspflichten (Dokumentation, Angemessenheit der Maßnahmen)  
18.§ 17 Absatz 1 bis 7 GwGAusführung von Sorgfaltspflichten durch Dritte und vertragliche Auslagerung  
19.nicht belegt  
III. Sonstige Pflichten
20.§ 6 Absatz 6 GwGOrganisation und Erfüllung der Auskunftsverpflichtung  
21.§ 8 GwGDurchführung von Aufzeichnungen und Aufbewahrung  
22.§ 9 i. V. m. § 5 Absatz 3 GwGDurchführung von gruppenweiten Pflichten  
23.§ 43 i. V. m. § 47 Absatz 1 bis 4 GwGDurchführung des Verdachtsmeldeverfahrens (einschließlich Beachtung des Verbots der Informationsweitergabe)  
24.§ 6 Absatz 8 und 9, § 7 Absatz 3, § 9 Absatz 3 Satz 3, § 15 Absatz 5a und 8, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 39 Absatz 3, § 40 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GwGBefolgung von Anordnungen  
25.§ 37 WpIGEinhaltung von Geschäftsverboten  
B. Strafbare Handlungen im Sinne von § 33 WpIG
26.§ 33 Absatz 1 WpIGErstellung, Dokumentation, Überprüfung, ggf. Aktualisierung einer Risikoanalyse in Bezug auf strafbare Handlungen  
27.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von internen Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf strafbare Handlungen  
28.§ 33 Absatz 1 WpIGDurchführung von Prüfungen durch die Innenrevision in Bezug auf Maßnahmen zur Verhinderung von strafbaren Handlungen  
29.– Nicht belegt –  
30.§ 33 Absatz 2 WpIG
i. V. m. § 8 GwG
Durchführung der Untersuchungspflicht  
31.§ 33 Absatz 3 WpIGVertragliche Auslagerung von internen Sicherungsmaßnahmen  
32.§ 33 Absatz 4 WpIGBefolgung von Anordnungen  
33.§ 33 Absatz 5 WpIG
i. V. m. § 7 GwG
Wahrnehmung der Aufgaben der zentralen Stelle (ggf. zulässiges Absehen)