Synopse zur Änderung an
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Erstellt am: 23.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung und anderer Gesetze
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 7

Ausgefertigt am:
05.11.1975

Verkündet am:
12.11.1975

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 1975, 2803
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 215/74
    Urheber: Bundesregierung
    29.03.1974
  2. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 405 , S. 178-178

    Beschlüsse:

    S. 178D - Stellungnahme (215/74)
    10.05.1974
  3. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 07/2417
    Urheber: Bundesregierung
    24.07.1974
  4. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 07/116 , S. 7805-7807

    Beschlüsse:

    S. 7807C - Überweisung (07/2417)
    19.09.1974
  5. Bericht und Antrag
    BT-Drucksache 07/3650
    Urheber: Ausschuss für Wirtschaft
    16.05.1975
  6. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 07/176 , S. 12258-12258

    Beschlüsse:

    S. 12258C - Annahme in Ausschussfassung (07/2417, 07/3650)
    05.06.1975
  7. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 07/176 , S. 12258-12258

    Beschlüsse:

    S. 12258C - Annahme in Ausschussfassung (07/2417, 07/3650)
    05.06.1975
  8. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 400/75
    Urheber: Bundestag
    20.06.1975
  9. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 422 , S. 196-196

    Beschlüsse:

    S. 196B - Zustimmung (400/75), gem. Artikel 84 Abs. 1 GG
    11.07.1975
Kurzbeschreibung:

Anpassung der Wirtschaftsprüferordnung an geänderte berufsgerichtliche Verfahrensvorschriften anderer Berufsordnungen; Erleichterungen der Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen; Abschaffung der berufsgerichtlichen Voruntersuchung; Einschränkung der berufsgerichtlichen Ahndung von Pflichtverletzungen außerhalb der Berufsausübung

Antrag des Aussschusses: Änderungen; Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung),

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Vierter Teil - Organisation des Berufs

Diejenigen Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die über ein E-Mail-Postfach oder ein Postfach nach § 130a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, 1, 3 oder 4 oder 5 der Zivilprozessordnung verfügen, haben deren Adressen der Wirtschaftsprüferkammer zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mitzuteilen, sofern dem keine wesentlichen Gründe entgegenstehen.
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