Synopse zur Änderung an
Weser/Jade-Lotsverordnung (Weser/Jade LV)

Erstellt am: 01.10.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(1) Führer von Schiffen, die zur Annahme eines Seelotsen verpflichtet sind oder einen Seelotsen annehmen wollen, müssen den Seelotsen rechtzeitig nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 bei der Lotsenstation anfordern.
(2) Die Anforderung muss enthalten
1.
den Namen, die Länge, die Breite und die Bruttoraumzahl des Schiffes,
2.
den tatsächlichen Tiefgang des Schiffes,
3.
die Position der Übernahme des Seelotsen,
4.
den Tag (zweistellig) und die Ortszeit (vierstellig) der voraussichtlichen Ankunft oder Abfahrt bei oder von der Position der Übernahme des Seelotsen,
5.
die Position, bis zu der eine Lotsenberatung erfolgen soll,
6.
bei einer Anforderung für die Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" die Art der Übernahmemöglichkeit durch Lotsenversetzschiff oder Hubschrauber.
7.
Bestimmungshafen,
8.
Letzter Abgangshafen,
9.
Freibord und die Höhe des Lotseneinstiegs über der Wasserlinie. Wasserlinie,
10.
die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die Revierfahrt.
(2) Die Anforderung muss enthalten
1.
den Namen, die Länge, die Breite und die Bruttoraumzahl des Schiffes,
2.
den tatsächlichen Tiefgang des Schiffes,
3.
die Position der Übernahme des Seelotsen,
4.
den Tag (zweistellig) und die Ortszeit (vierstellig) der voraussichtlichen Ankunft oder Abfahrt bei oder von der Position der Übernahme des Seelotsen,
5.
die Position, bis zu der eine Lotsenberatung erfolgen soll,
6.
bei einer Anforderung für die Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" die Art der Übernahmemöglichkeit durch Lotsenversetzschiff oder Hubschrauber.
7.
Bestimmungshafen,
8.
Letzter Abgangshafen,
9.
Freibord und die Höhe des Lotseneinstiegs über der Wasserlinie. Wasserlinie,
10.
die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die Revierfahrt.
(3) Zeit und Empfänger der Lotsenanforderung bestimmen sich nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung.
(4) Wird der Seelotse während der Fahrt versetzt oder ausgeholt, so muss die Schiffsführung das Anbordkommen oder das Vonbordgehen durch entsprechendes Fahrverhalten oder andere geeignete Manöver ermöglichen und erleichtern. Die Schiffsführung hat ein einwandfreies und sicheres Lotsengeschirr gemäß Kapitel V Regel 23 SOLAS auszubringen. Sie hat für eine ausreichende Überwachung des Lotsengeschirrs, für Hilfestellung beim Anbordkommen und Vonbordgehen und für die Sicherheit des Seelotsen auf dem Weg zwischen Lotsengeschirr und der Brücke des Schiffes sowie für geeignete UKW-Hörbereitschaft zum Versetzfahrzeug während des Versetzmanövers zu sorgen.

(1) Führer von Seeschiffen sind zur Annahme eines Lotsen Seelotsen an Bord verpflichtet,
1.
auf den Fahrtstrecken binnenwärts Bremerhaven (Geestemündung), mit Ausnahme der Blexen-Reede, mit Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 6,50 m; sofern lediglich die Fahrtstrecke zwischen Bremerhaven (Geestemündung) und der Blexen-Reede befahren wird, sind Führer von Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 8 m auf dieser Fahrtstrecke lotsenannahmepflichtig,
2.
auf den Fahrtstrecken zwischen der Position des Lotsenschiffes und Bremerhaven (Geestemündung) sowie Wilhelmshaven, mit Ausnahme der Neue Weser N-Reede, , mit Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 8 m,
3.
auf den Fahrtstrecken zwischen den Lotsenversetzpositionen im Bereich des Verkehrstrennungsgebietes "Jade Approach" und der Position des Lotsenschiffes:
a)
Führer von Massengutschiffen mit einer Länge ab 250 m oder einer Breite ab 40 m oder einem Tiefgang ab 13,50 m,
b)
Führer von anderen Seeschiffen mit einer Länge ab 350 m oder einer Breite ab 45 m,
4.
wenn das Lotsenschiff auf der Schlechtwetterposition liegt, auslaufend mit Seeschiffen mit einer Länge ab 170 m oder einer Breite ab 28 m auf den Fahrtstrecken von den Schlechtwetterpositionen bis zur Leuchttonne "3/Jade 2".
(1) Führer von Seeschiffen sind zur Annahme eines Lotsen Seelotsen an Bord verpflichtet,
1.
auf den Fahrtstrecken binnenwärts Bremerhaven (Geestemündung), mit Ausnahme der Blexen-Reede, mit Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 6,50 m; sofern lediglich die Fahrtstrecke zwischen Bremerhaven (Geestemündung) und der Blexen-Reede befahren wird, sind Führer von Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 8 m auf dieser Fahrtstrecke lotsenannahmepflichtig,
2.
auf den Fahrtstrecken zwischen der Position des Lotsenschiffes und Bremerhaven (Geestemündung) sowie Wilhelmshaven, mit Ausnahme der Neue Weser N-Reede, , mit Seeschiffen mit einer Länge ab 90 m oder einer Breite ab 13 m oder einem Tiefgang ab 8 m,
3.
auf den Fahrtstrecken zwischen den Lotsenversetzpositionen im Bereich des Verkehrstrennungsgebietes "Jade Approach" und der Position des Lotsenschiffes:
a)
Führer von Massengutschiffen mit einer Länge ab 250 m oder einer Breite ab 40 m oder einem Tiefgang ab 13,50 m,
b)
Führer von anderen Seeschiffen mit einer Länge ab 350 m oder einer Breite ab 45 m,
4.
wenn das Lotsenschiff auf der Schlechtwetterposition liegt, auslaufend mit Seeschiffen mit einer Länge ab 170 m oder einer Breite ab 28 m auf den Fahrtstrecken von den Schlechtwetterpositionen bis zur Leuchttonne "3/Jade 2".
(2) Führer von Tankschiffen sind zur Annahme eines Lotsen an Bord verpflichtet,
1.
auf den Fahrtstrecken binnenwärts der Position des Lotsenschiffes, mit Ausnahme der Neue Weser N-Reede, und der Blexen-Reede, mit allen Tankschiffen,
2.
auf den Fahrtstrecken zwischen den Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" und der Position des Lotsenschiffes mit Tankschiffen mit einer Länge ab 150 m oder einer Breite ab 23 m.
Auf den Fahrtstrecken binnenwärts der Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" sind Führer von Tankschiffen mit einer Länge ab 300 m oder einem Tiefgang ab 16,50 m zur Annahme von zwei Seelotsen verpflichtet.
(3) Hinsichtlich der Länge und Breite eines Schiffes kann nach Maßgabe des § 1 Abs. 8 interpoliert werden. Dabei dürfen folgende Obergrenzen nicht überschritten werden:
1.
für Schiffe nach Absatz 1 Nr. 1 und 2: Länge 95 m und Breite 13,50 m,
2.
für Schiffe nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a: Länge 255 m und Breite 40,50 m,
3.
für Schiffe nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b: Länge 355 m und Breite 45,50 m,
4.
für Schiffe nach Absatz 1 Nr. 4: Länge 175 m und Breite 28,50 m,
5.
für Schiffe nach Absatz 2 Nr. 2: Länge 155 m und Breite 23,50 m.

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2003, Nr. 41, 3705 u. BAnz 2008, Nr. 64, 1513
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 263, S. 3 – 4)
 
Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit für die Anforderung des SeelotsenEmpfänger der Lotsenanforderung (Telegrammanschrift)
1. Von See einlaufende Schiffe
1.1 Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach"Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. *) 3 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung.Weser Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse II Bremerhaven)
1.2 Außenstation des Seelotsreviers Weser II/Jade - Lotsenschiff im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2"Mindestens 12 Stunden vor Erreichen der Außenstation. *) 3 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung.Jade Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Schleuseninsel/I. Einfahrt 26382 Wilhelmshaven (Jadelotse Wilhelmshaven)
1.3 Außenstation des Seelotsreviers Weser I bei BremerhavenMindestens 12 Stunden vor Erreichen der Außenstation. *)Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse I Bremerhaven)
2. Auslaufende Schiffe und Teilstreckenverkehr
2.1 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Brake bis Bremen, ausgenommen bei Schiffen von Brake weseraufwärtsMindestens zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Überseetor 20 28217 Bremen (Weserlotse I Bremen)
2.2 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Nordenham bis Bremerhaven sowie Brake und Elsfleth bei Schiffen weseraufwärtsMindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Am Alten Vorhafen 27368 Bremerhaven (Weserlotse I Bremerhaven)
2.3 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade Lotsbezirk 1 (Außenweser sowie Lotsenversetzposition bei Bremerhaven **)Mindestens zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse II Bremerhaven)
2.4 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade Lotsbezirk 2 (Jade)Mindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Schleuseninsel/I. Einfahrt 26382 Wilhelmshaven (Jadelotse Wilhelmshaven)
-----
*)
Beträgt die Reisezeit von den nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden bzw. weniger als 12 Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen.
**)
Aus dem Seelotsrevier Weser I kommende Schiffe sollen die vorher angezeigte Lotsenanforderung beim Passieren der Tonne 80 (Pegel Rechtenfleth) über UKW-Sprechfunk (Kanal 21) über Bremerhaven-Weser-Traffic bestätigen.
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2003, Nr. 41, 3705 u. BAnz 2008, Nr. 64, 1513
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 263, S. 3 – 4)
 
Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit für die Anforderung des SeelotsenEmpfänger der Lotsenanforderung (Telegrammanschrift)
1. Von See einlaufende Schiffe
1.1 Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach"Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. *) 3 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung.Weser Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse II Bremerhaven)
1.2 Außenstation des Seelotsreviers Weser II/Jade - Lotsenschiff im Bereich der Leuchttonne "3/Jade 2"Mindestens 12 Stunden vor Erreichen der Außenstation. *) 3 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung.Jade Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Schleuseninsel/I. Einfahrt 26382 Wilhelmshaven (Jadelotse Wilhelmshaven)
1.3 Außenstation des Seelotsreviers Weser I bei BremerhavenMindestens 12 Stunden vor Erreichen der Außenstation. *)Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse I Bremerhaven)
2. Auslaufende Schiffe und Teilstreckenverkehr
2.1 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Brake bis Bremen, ausgenommen bei Schiffen von Brake weseraufwärtsMindestens zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Überseetor 20 28217 Bremen (Weserlotse I Bremen)
2.2 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Nordenham bis Bremerhaven sowie Brake und Elsfleth bei Schiffen weseraufwärtsMindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser I Am Alten Vorhafen 27368 Bremerhaven (Weserlotse I Bremerhaven)
2.3 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade Lotsbezirk 1 (Außenweser sowie Lotsenversetzposition bei Bremerhaven **)Mindestens zwei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Am Alten Vorhafen 27568 Bremerhaven (Weserlotse II Bremerhaven)
2.4 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade Lotsbezirk 2 (Jade)Mindestens drei Stunden vor Abfahrt des Schiffes. Bei allen Abfahrten in der Zeit von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr muss die beabsichtigte Lotsenanforderung bis 17.00 Uhr angezeigt werden.Lotsenstation der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade Schleuseninsel/I. Einfahrt 26382 Wilhelmshaven (Jadelotse Wilhelmshaven)
-----
*)
Beträgt die Reisezeit von den nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden bzw. weniger als 12 Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen.
**)
Aus dem Seelotsrevier Weser I kommende Schiffe sollen die vorher angezeigte Lotsenanforderung beim Passieren der Tonne 80 (Pegel Rechtenfleth) über UKW-Sprechfunk (Kanal 21) über Bremerhaven-Weser-Traffic bestätigen.
Ort der Übernahme des SeelotsenAnmeldezeit
für die Anforderung des Seelotsen
a) Empfänger der Lotsenanforderung
b) UKW-Kanal
c) E-Mail
d) Telefonnummer
e) Telefax-Nummer
1.Von See einlaufende Schiffe
 Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet „Jade Approach“Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich drei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden.
a)
Lotsenstation Weser II/Jade
b)
6 (WESER/JADE PILOT)
c)
dispo@weserjadepilot.de
d)
+49 471 944242
e)
+49 471 9442439
 Außenposition des Seelotsreviers Weser II/Jade-Lotsenschiff im Bereich Leuchttonne „Weser 3/Jade 2“Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Außenposition.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden.
a)
Lotsenstation Weser II/Jade
b)
6 (WESER/JADE PILOT)
c)
dispo@weserjadepilot.de
d)
+49 471 944242
e)
+49 471 9442439
 Außenstation des Seelotsreviers Weser I bei BremerhavenMindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenstation.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden.
a)
Lotsenstation Weser I
b)
6 (WESER RIVER PILOT)
c)
order@weserriverpilot.com
d)
+49 471 9414141
e)
entfällt
2.Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe
 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Brake bis Bremen, ohne Schiffe ab Brake weseraufwärtsMindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden.
a)
Lotsenstation Weser I
b)
entfällt
c)
order@weserriverpilot.com
d)
+49 471 9414141
e)
entfällt
 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser I von Nordenham bis Bremerhaven sowie Brake und Elsfleth bei Schiffen weseraufwärtsMindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden.
a)
Lotsenstation Weser I
b)
entfällt
c)
order@weserriverpilot.com
d)
+49 471 9414141
e)
entfällt
 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade
Lotsbezirk 1 (Außenweser und Lotsenversetzposition bei Bremerhaven)*
Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden.
a)
Lotsenstation Weser II/Jade
b)
6 (WESER/JADE PILOT)
c)
dispo@weserjadepilot.de
d)
+49 471 944242
e)
+49 471 9442439
 Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Weser II/Jade
Lotsbezirk 2 (Jade)
Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17 Uhr angezeigt werden.
a)
Lotsenstation Weser II/Jade
b)
6 (WESER/JADE PILOT)
c)
dispo@weserjadepilot.de
d)
+49 471 944242
e)
+49 471 9442439
____________
*
Die Meldung der Anforderung von Lotsen für Schiffe, die aus dem Seelotsrevier Weser I kommen, soll mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition „Geeste“ erfolgen.