Synopse zur Änderung an
Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung (VSBInfoV)

Erstellt am: 18.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
30.11.2019

Verkündet am:
05.12.2019

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2019, 1942
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 197/19
    Urheber: Bundesregierung
    26.04.2019
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/10348
    Urheber: Bundesregierung
    20.05.2019
  3. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 197/1/19
    27.05.2019
  4. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/104 , S. 12788-12790

    Beschlüsse:

    S. 12790C - Überweisung (19/10348)
    06.06.2019
  5. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 978 , S. 246-248

    Beschlüsse:

    S. 248 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (197/19), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    07.06.2019
  6. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 197/19(B)
    07.06.2019
  7. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 19/10991
    Urheber: Bundesregierung
    19.06.2019
  8. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 19/107 , S. 13096-13096

    Beschlüsse:

    S. 13096C - Überweisung (19/10348)
    27.06.2019
  9. Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 19/11247
    Urheber: Bundestag
    28.06.2019
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/14142
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    16.10.2019
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/118 , S. 14478-14478

    Beschlüsse:

    S. 14478B - Annahme in Ausschussfassung (19/10348, 19/14142)
    17.10.2019
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/118 , S. 14478-14478

    Beschlüsse:

    S. 14478C - Annahme in Ausschussfassung (19/10348, 19/14142)
    17.10.2019
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 516/19
    Urheber: Bundestag
    18.10.2019
  14. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 982 , S. 525-525

    Beschlüsse:

    S. 525 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (516/19), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    08.11.2019
  15. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 516/19(B)
    08.11.2019
Kurzbeschreibung:

Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten an gestiegene Nutzungszahlen und zwischenzeitliche Anwendungserfahrungen: Übernahme der Universalschlichtungsstelle durch den Bund ab 1. Januar 2020, Änderungen in den Bereichen Erweiterung der Aufgaben des BfJ betr. Online-Streitbeilegung, Unterrichtungspflicht anerkannter Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich sowie Verhältnis des Schlichtungsverfahrens zur Musterfeststellungsklage; Vereinfachungen im Tätigkeitsbereich der Notare: Aufhebung der schrittweisen Einführung des elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer durch Festsetzung einer einheitlichen Einführung zum 1. Januar 2022, Entfristung der Wechselmöglichkeit der verbliebenen Anwaltsnotare betr. Notariatsreform in Baden-Württemberg, Vereinfachung der Genehmigung zum automatisierten Grundbuchabruf;
Änderung zahlr. und Neufassung einzelner §§ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, Änderungen einzelner §§ in 8 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 5 Gesetzen, Änderung Art. 2 (Beurkundungsgesetz) und Art. 11 (Inkrafttreten) Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung zum Widerruf der Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle durch die Aufsichtsbehörde;
Änderung § 26 Verbraucherstreitbeilegungsgestz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Die Verbraucherschlichtungsstelle veröffentlicht die folgenden Informationen leicht zugänglich auf ihrer Webseite:
1.
Anschriften, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen, über die die Verbraucherschlichtungsstelle erreichbar ist, sowie Angabe des Trägers der Schlichtungsstelle,
2.
den Hinweis auf ihre Eigenschaft als Verbraucherschlichtungsstelle und gegebenenfalls auf die Mitgliedschaft in einem Netzwerk von Verbraucherschlichtungsstellen zur erleichterten Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten,
3.
die Namen der Streitmittler und die ihrer Vertreter sowie Angaben zu den Qualifikationen der Streitmittler und ihrer Vertreter, zum Verfahren ihrer Bestellung und zu ihrer Amtsdauer,
4.
die Angaben nach § 1 Nummer 4 bis 8,
5.
Angaben zum Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens und zur Möglichkeit der Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien,
6.
Angaben zu den Regelungen und Erwägungen, auf die sich die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Beilegung der Streitigkeit stützen kann,
7.
Hinweise zur Rechtswirkung des Ergebnisses des Streitbeilegungsverfahrens,
8.
die Verknüpfung per Link auf die Webseite der Europäischen Kommission mit der Liste der Verbraucherschlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen. sowie die Verknüpfung per Link auf die Webseite zu der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung.
Die Verbraucherschlichtungsstelle veröffentlicht die folgenden Informationen leicht zugänglich auf ihrer Webseite:
1.
Anschriften, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen, über die die Verbraucherschlichtungsstelle erreichbar ist, sowie Angabe des Trägers der Schlichtungsstelle,
2.
den Hinweis auf ihre Eigenschaft als Verbraucherschlichtungsstelle und gegebenenfalls auf die Mitgliedschaft in einem Netzwerk von Verbraucherschlichtungsstellen zur erleichterten Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten,
3.
die Namen der Streitmittler und die ihrer Vertreter sowie Angaben zu den Qualifikationen der Streitmittler und ihrer Vertreter, zum Verfahren ihrer Bestellung und zu ihrer Amtsdauer,
4.
die Angaben nach § 1 Nummer 4 bis 8,
5.
Angaben zum Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens und zur Möglichkeit der Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien,
6.
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7.
Hinweise zur Rechtswirkung des Ergebnisses des Streitbeilegungsverfahrens,
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