Synopse zur Änderung an
Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote (VerbrVerbG)

Erstellt am: 23.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
08.07.2016

Verkündet am:
14.07.2016

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2016, 1594
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 70/16
    Urheber: Bundesregierung
    05.02.2016
  2. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 943 , S. 117-117

    Beschlüsse:

    S. 117C - keine Einwendungen (70/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    18.03.2016
  3. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 70/16(B)
    18.03.2016
  4. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/7989
    Urheber: Bundesregierung
    24.03.2016
  5. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/164 , S. 16117-16117

    Beschlüsse:

    S. 16117D - Überweisung (18/7989)
    14.04.2016
  6. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/8423
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    11.05.2016
  7. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/170 , S. 16733-16734

    Beschlüsse:

    S. 16734A - Annahme in Ausschussfassung (18/7989, 18/8423)
    12.05.2016
  8. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/170 , S. 16734-16734

    Beschlüsse:

    S. 16734A - Annahme in Ausschussfassung (18/7989, 18/8423)
    12.05.2016
  9. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 262/16
    Urheber: Bundestag
    27.05.2016
  10. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 946 , S. 243-243

    Beschlüsse:

    S. 243A - Zustimmung (262/16), gem. Art. 143a Abs. 1 Satz 2, Art. 87e Abs. 5 Satz 1 GG
    17.06.2016
  11. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 262/16(B)
    17.06.2016
Kurzbeschreibung:

Fortsetzung der ressortübergreifenden Bereinigung von Bundesrecht bei besonderer Berücksichtigung von Regelungsresten in Änderungsgesetzen, sog. bepackten Vertragsgesetzen und verschiedenen Vorschriften des Stammrechts, Fortführung der Bereinigung von Überleitungsregelungen ("Maßgaben") in den Anlagen zum Einigungsvertrag, keine rückwirkende Rechtsfolgenveränderung durch Aufhebung mit Wirkung für die Zukunft, Folgeänderungen;
Vollständige Aufhebung von bzw. Aufhebung sog. Regelungsreste in 107 Rechtsvorschriften sowie geringfügige Änderungen in weiteren 30 Gesetzen und Rechtsverordnungen, Beseitigung enthaltener Bepackungen in 10 Vertragsgesetzen, Bereinigung von Maßgaben des Einigungsvertrages, Folgeänderungen in weiteren 7 Rechtsvorschriften; Bekanntmachungserlaubnis betr. Maßnahmen zum Einigungsvertrag

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf 1 rechtsförmliche Änderung;
Erneute Änderung § 104 Aufenthaltsgesetz und Verzicht auf Folgeänderung § 1 Asylgesetz

Bezug: Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, s. GESTA B060

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Erster Abschnitt -

Die Unternehmen in Nachfolge der Deutschen Bundespost legen die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes beförderten Sendungen, bei deren betrieblicher Behandlung sich tatsächliche Anhaltspunkte für den in § 2 bezeichneten Verdacht ergeben, der zuständigen Zolldienststelle vor. Dies gilt auch für ein Nachfolgeunternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 345).
Die Unternehmen in Nachfolge der Deutschen Bundespost legen die in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes beförderten Sendungen, bei deren betrieblicher Behandlung sich tatsächliche Anhaltspunkte für den in § 2 bezeichneten Verdacht ergeben, der zuständigen Zolldienststelle vor. Dies gilt auch für ein Nachfolgeunternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 des Postaufgabenüberleitungsgesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 345).