Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 219B - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (266/17), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 24071D - Überweisung (18/12494)Beschlüsse:
S. 24387C - Überweisung (18/12494)Beschlüsse:
S. 24533B - Annahme in Ausschussfassung (18/12494, 18/12833)Beschlüsse:
S. 24533C - Annahme in Ausschussfassung (18/12494, 18/12833)Beschlüsse:
S. 345D - Zustimmung (518/17), gem. Art. 108 Abs. 5 GG
Schaffung der Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der eIDAS-Verordnung im Bereich elektronischer Vertrauensdienste zur Ermöglichung sicherer, vertrauenswürdiger und nahtloser EU-weiter elektronischer Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen mit Regelungen zu Vertrauensdiensten (elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Zertifizierungsdienste für Webseiten-Authentifizierung) und Vertrauensdiensteanbietern, insbes. Festlegung von Aufsichtsstellen, Präzisierungen und Umsetzung von Regelungsoptionen bei weitgehender Orientierung am bisherigen Recht, Erweiterung der Anwendungsfälle durch Änderungen im Vergaberecht, Anwendbarkeit des elektronischen Siegels für juristische Personen im Verkehr mit Behörden; Anpassung von Verweisen und Begriffen;
Konstitutive Neufassung Signaturgesetz unter dem Titel Vertrauensdienstegesetz – VDG als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 3 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 23 Gesetzen und 23 Rechtsverordnungen, Aufhebung Signaturgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) (ABl. L 257, 28.08.2014, S. 73)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Streichung der Bußgeldbewehrung eines Verstoßes gegen unbenannte Widerrufsverpflichtungen; rechtsförmliche Anpassungen