Synopse zur Änderung an
Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Erstellt am: 06.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
18.07.2017

Verkündet am:
28.07.2017

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2017, 2745
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 266/17
    Urheber: Bundesregierung
    31.03.2017
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 266/1/17
    02.05.2017
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 957 , S. 219-219

    Beschlüsse:

    S. 219B - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (266/17), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    12.05.2017
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 266/17(B)
    12.05.2017
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/12494
    Urheber: Bundesregierung
    24.05.2017
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/237 , S. 24070-24071

    Beschlüsse:

    S. 24071D - Überweisung (18/12494)
    01.06.2017
  7. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 18/239 , S. 24387-24387

    Beschlüsse:

    S. 24387C - Überweisung (18/12494)
    21.06.2017
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/12833
    Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Energie
    21.06.2017
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/240 , S. 24533-24533

    Beschlüsse:

    S. 24533B - Annahme in Ausschussfassung (18/12494, 18/12833)
    22.06.2017
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/240 , S. 24533-24533

    Beschlüsse:

    S. 24533C - Annahme in Ausschussfassung (18/12494, 18/12833)
    22.06.2017
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 518/17
    Urheber: Bundestag
    23.06.2017
  12. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 959 , S. 345-345

    Beschlüsse:

    S. 345D - Zustimmung (518/17), gem. Art. 108 Abs. 5 GG
    07.07.2017
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 518/17(B)
    07.07.2017
Kurzbeschreibung:

Schaffung der Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der eIDAS-Verordnung im Bereich elektronischer Vertrauensdienste zur Ermöglichung sicherer, vertrauenswürdiger und nahtloser EU-weiter elektronischer Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen mit Regelungen zu Vertrauensdiensten (elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Zertifizierungsdienste für Webseiten-Authentifizierung) und Vertrauensdiensteanbietern, insbes. Festlegung von Aufsichtsstellen, Präzisierungen und Umsetzung von Regelungsoptionen bei weitgehender Orientierung am bisherigen Recht, Erweiterung der Anwendungsfälle durch Änderungen im Vergaberecht, Anwendbarkeit des elektronischen Siegels für juristische Personen im Verkehr mit Behörden; Anpassung von Verweisen und Begriffen;
Konstitutive Neufassung Signaturgesetz unter dem Titel Vertrauensdienstegesetz – VDG als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 3 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 23 Gesetzen und 23 Rechtsverordnungen, Aufhebung Signaturgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) (ABl. L 257, 28.08.2014, S. 73)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Streichung der Bußgeldbewehrung eines Verstoßes gegen unbenannte Widerrufsverpflichtungen; rechtsförmliche Anpassungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Aufgaben der Aufsichtsstelle nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und nach diesem Gesetz sowie nach der Rechtsverordnung nach § 20 obliegen
1.
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) für die Bereiche
a)
Erstellung, Überprüfung und Validierung elektronischer Signaturen, elektronischer Siegel oder elektronischer Zeitstempel und Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben sowie von diese Dienste betreffenden Zertifikaten nach Artikel 3 Nummer 16 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und
b)
Bewahrung von diese Dienste betreffenden elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zertifikaten nach Artikel 3 Nummer 16 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und
2.
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für den Bereich Erstellung, Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Website-Authentifizierung nach Artikel 3 Nummer 16 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.
(2) Von der Aufgabenzuweisung an die Bundesnetzagentur unberührt bleiben die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem BSI-Gesetz und nach weiteren Fachgesetzen, insbesondere
1.
bei der Erstellung technischer Standards in nationalen, europäischen und internationalen Gremien in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur,
2.
die Bewertung von Algorithmen und zugehörigen Parametern sowie
3.
die Erstellung technischer Vorgaben und die Bewertung technischer Standards für den Einsatz von Vertrauensdiensten in Digitalisierungsvorhaben nach Maßgabe der entsprechenden Fachgesetze.
(3) (weggefallen) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die für die Informationssicherheit zuständige nationale Stelle im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.
(3) (weggefallen) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist die für die Informationssicherheit zuständige nationale Stelle im Sinne von Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.