Synopse zur Änderung an
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

Erstellt am: 14.04.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
24.06.2022

Verkündet am:
30.06.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 959
Vorgangshistorie: Keine Angaben vorhanden
Kurzbeschreibung:

Anpassungen zivilprozessualer Vorschriften zur Durchführung zweier neugefasster EU-Verordnungen zur Zivilrechtshilfe: Beschleunigung und Vereinfachung grenzüberschreitender Zustellung und Beweisaufnahme im Ausland insbes. durch die Digitalisierung der Übermittlungswege, Benennung des BfJ als Zentralstelle bzw. Zentrale Behörde, Beweisaufnahmeersuchen nach dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen (Dokumentenherausgabe); Anpassung von Vorschriften im Bereich des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Rechtsbereinigungen, begriffliche Anpassungen;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 12 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Bezug: Verordnung (EU) 2020/1784 vom 25. November 2020 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 40) ; Verordnung (EU) 2020/1783 vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 02.12.2020, S. 1)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften); Anpassung versch. Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten zur Verbraucherpolitik und Verbraucherrechtsdurchsetzung (BMUV und Umweltbundesamt) und an geänderte Ressortbezeichnungen; Durchführung der erweiterten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren durch Betreuerverein oder Betreuer, Kann-Regelung betr. die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, Verlängerung der Mitteilungsfristen beruflicher Betreuer auf 6 Monate, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen, Außerkrafttreten der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen zum 01. Januar 2023;
Erneute und zusätzliche Änderung zahlr. §§ in 11 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 4 - Übergangsregelungen

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 930- 931; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr. Vermögensstatus monatliche
Pauschale
A1 In den ersten
drei Monaten
A1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A1.1.1 mittellos 194,00 €
A1.1.2 nicht mittellos 200,00 €
A1.2 andere Wohnform A1.2.1 mittellos 208,00 €
A1.2.2 nicht mittellos 298,00 €
A2 Im vierten bis
sechsten Monat
A2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A2.1.1 mittellos 129,00 €
A2.1.2 nicht mittellos 158,00 €
A2.2 andere Wohnform A2.2.1 mittellos 170,00 €
A2.2.2 nicht mittellos 208,00 €
A3 Im siebten bis
zwölften Monat
A3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A3.1.1 mittellos 124,00 €
A3.1.2 nicht mittellos 140,00 €
A3.2 andere Wohnform A3.2.1 mittellos 151,00 €
A3.2.2 nicht mittellos 192,00 €
A4 Im 13. bis 24. Monat A4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A4.1.1 mittellos  87,00 €
A4.1.2 nicht mittellos  91,00 €
A4.2 andere Wohnform A4.2.1 mittellos 122,00 €
A4.2.2 nicht mittellos 158,00 €
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A5.1.1 mittellos  62,00 €
A5.1.2 nicht mittellos  78,00 €
A5.2 andere Wohnform A5.2.1 mittellos 105,00 €
A5.2.2 nicht mittellos 130,00 €
 
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr. Vermögensstatus monatliche
Pauschale
B1 In den ersten
drei Monaten
B1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B1.1.1 mittellos 241,00 €
B1.1.2 nicht mittellos 249,00 €
B1.2 andere Wohnform B1.2.1 mittellos 258,00 €
B1.2.2 nicht mittellos 370,00 €
B2 Im vierten bis
sechsten Monat
B2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B2.1.1 mittellos 158,00 €
B2.1.2 nicht mittellos 196,00 €
B2.2 andere Wohnform B2.2.1 mittellos 211,00 €
B2.2.2 nicht mittellos 258,00 €
B3 Im siebten bis
zwölften Monat
B3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B3.1.1 mittellos 154,00 €
B3.1.2 nicht mittellos 174,00 €
B3.2 andere Wohnform B3.2.1 mittellos 188,00 €
B3.2.2 nicht mittellos 238,00 €
B4 Im 13. bis 24. Monat B4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B4.1.1 mittellos 107,00 €
B4.1.2 nicht mittellos 113,00 €
B4.2 andere Wohnform B4.2.1 mittellos 151,00 €
B4.2.2 nicht mittellos 196,00 €
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B5.1.1 mittellos  78,00 €
B5.1.2 nicht mittellos  96,00 €
B5.2 andere Wohnform B5.2.1 mittellos 130,00 €
B5.2.2 nicht mittellos 161,00 €
 
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
C1 In den ersten
drei Monaten
C1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1.1.1 mittellos 317,00 €
C1.1.2 nicht mittellos 327,00 €
C1.2 andere Wohnform C1.2.1 mittellos 339,00 €
C1.2.2 nicht mittellos 486,00 €
C2 Im vierten bis
sechsten Monat
C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1 mittellos 209,00 208,00
C2.1.2 nicht mittellos 257,00 €
C2.2 andere Wohnform C2.2.1 mittellos 277,00 €
C2.2.2 nicht mittellos 339,00 €
C3 Im siebten bis
zwölften Monat
C3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3.1.1 mittellos 202,00 €
C3.1.2 nicht mittellos 229,00 €
C3.2 andere Wohnform C3.2.1 mittellos 246,00 €
C3.2.2 nicht mittellos 312,00 €
C4 Im 13. bis 24. Monat C4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4.1.1 mittellos 141,00 €
C4.1.2 nicht mittellos 149,00 €
C4.2 andere Wohnform C4.2.1 mittellos 198,00 €
C4.2.2 nicht mittellos 257,00 €
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5.1.1 mittellos 102,00 €
C5.1.2 nicht mittellos 127,00 €
C5.2 andere Wohnform C5.2.1 mittellos 171,00 €
C5.2.2 nicht mittellos 211,00 €
Nr. Dauer der Betreuung Nr. Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr. Vermögensstatus monatliche Pauschale
C1 In den ersten
drei Monaten
C1.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1.1.1 mittellos 317,00 €
C1.1.2 nicht mittellos 327,00 €
C1.2 andere Wohnform C1.2.1 mittellos 339,00 €
C1.2.2 nicht mittellos 486,00 €
C2 Im vierten bis
sechsten Monat
C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1 mittellos 209,00 208,00
C2.1.2 nicht mittellos 257,00 €
C2.2 andere Wohnform C2.2.1 mittellos 277,00 €
C2.2.2 nicht mittellos 339,00 €
C3 Im siebten bis
zwölften Monat
C3.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3.1.1 mittellos 202,00 €
C3.1.2 nicht mittellos 229,00 €
C3.2 andere Wohnform C3.2.1 mittellos 246,00 €
C3.2.2 nicht mittellos 312,00 €
C4 Im 13. bis 24. Monat C4.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4.1.1 mittellos 141,00 €
C4.1.2 nicht mittellos 149,00 €
C4.2 andere Wohnform C4.2.1 mittellos 198,00 €
C4.2.2 nicht mittellos 257,00 €
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5.1.1 mittellos 102,00 €
C5.1.2 nicht mittellos 127,00 €
C5.2 andere Wohnform C5.2.1 mittellos 171,00 €
C5.2.2 nicht mittellos 211,00 €