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Beschlüsse:
S. 31048B - Überweisung (19/32039)Beschlüsse:
S. 31164A - Ablehnung des Änderungsantrags (19/32309)Beschlüsse:
S. 31174A - Annahme in Ausschussfassung (19/32039, 19/32275)Beschlüsse:
S. 370 - Zustimmung; Entschließungen (680/21), gem. Art. 87e, Art. 87f, Art. 104b Abs. 2 Satz 1, Art. 104c, Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 3, 4 u. 5a Satz 3 i.V.m. Art. 107 Abs. 2 sowie Art. 80 Abs. 2 GG
Finanzierung der Hilfen für Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie der Maßnahmen des Wiederaufbaus in den geschädigten Regionen durch einen nationalen Solidaritätsfonds aus Bundes- und Ländermitteln, Verlängerung der Förderzeiträume für Kommunalinvestitionen, unbürokratische Auszahlung von Soforthilfen auf Pfändungsschutzkonten, temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Einführung des "Cell-Broadcast"-Mobilfunkdienstes für öffentliche Notfall- und Katastrophenwarnungen (Umsetzung Art. 110 der EU-Richtlinie 2018/1972), Erleichterungen des Bauplanungsrechts für mobile Unterkünfte und Infrastruktureinrichtungen sowie von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Eisenbahnbrücken und Bundesfernstraßen; genereller Test-, Impf- oder Genesenennachweis für Einreisende zur Eindämmung des SARS-Cov-2-Infektionsgeschehens;
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 – AufbhEG 2021 als Art. 1, Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 als Art. 7 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321, 17.12.2018, S. 36)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Klarstellungen betr. Berücksichtigung von Schäden an Infrastrukturen nicht-bundeseigener Eisenbahnen, Errichtung mobiler baulicher Anlagen, planungsrechtliche Regelungen für Eisenbahnbetriebsanlagen und vorgeplante Streckenelektrifizierungen; weitere Regelungen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie: Vorlagepflichten für Impf-, Genesenen- oder Testnachweise als Zugangsvoraussetzung, Verhältnismäßigkeit niedrigschwelliger Infektionsschutzmaßnahmen, Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen COVID-19-Patienten als wesentlicher Maßstab für weitergehende Maßnahmen, Berücksichtigung weiterer Indikatoren, weiterhin mögliche Maßnahmen der Länder nach Aufhebung der epidemischen Lage, Abfragemöglichkeit des Covid-19-Impf- und Serostatus durch Arbeitgeber, Anpassung von Fristen u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Versammlungsfreiheit;
Änderung weiterer 3 Gesetze
Legende: | ||
Nr. | = | Nummer des Plans oder Programms |
Plan oder Programm | = | Art des Plans oder Programms |
Nr. | Plan oder Programm |
---|---|
1. | Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 |
1.1 | Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes |
1.2 | Ausbaupläne nach § 12 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen |
1.3 | Risikomanagementpläne nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes und die Aktualisierung der vergleichbaren Pläne nach § 75 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.4 | Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.5 | Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes |
1.6 | Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Absatz 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes |
1.7 | (weggefallen) Rechtsverordnungen nach § 249b Absatz 1 und 2 des Baugesetzbuchs |
1.8 | Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 des Baugesetzbuchs |
1.9 | Maßnahmenprogramme nach § 45h des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.10 | Bundesbedarfspläne nach § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes |
1.11 | Bundesfachplanungen nach den §§ 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz |
1.12 | Nationale Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist |
1.13 | Das Nationale Entsorgungsprogramm nach § 2c des Atomgesetzes |
1.14 | Bundesfachpläne Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes |
1.15 | Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung nach § 15 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes |
1.16 | Festlegung der Standorte für die untertägige Erkundung nach § 17 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes |
1.17 | Flächenentwicklungspläne nach § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes |
1.18 | Feststellungen der Eignung einer Fläche und der installierbaren Leistung auf der Fläche nach § 12 Absatz 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes |
2. | Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 |
2.1 | Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.2 | Luftreinhaltepläne nach § 47 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.3 | Abfallwirtschaftskonzepte nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.4 | Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Absatz 3 Satz 4, 2. Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, |
2.5 | Abfallwirtschaftspläne nach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen |
2.6 | Abfallvermeidungsprogramme nach § 33 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.7 | Operationelle Programme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes |
2.8 | Besondere Notfallpläne des Bundes oder der Länder nach § 99 Absatz 2 Nummer 9 oder § 100, jeweils auch in Verbindung mit § 103 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung von Abfällen bei möglichen Notfällen |
2.9 | Pläne des Bundes oder der Länder nach § 118 Absatz 2 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 103 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung von Abfällen |
2.10 | Bestimmung von Maßnahmen durch Rechtsverordnung nach § 123 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes |
2.11 | Radonmaßnahmenplan nach § 122 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
2.12 | Aktionspläne nach § 40d des Bundesnaturschutzgesetzes |
2.13 | Klimaschutzprogramme nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes |
Nr. | Plan oder Programm |
---|---|
1. | Obligatorische Strategische Umweltprüfung nach § 35 Absatz 1 Nummer 1 |
1.1 | Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene einschließlich Bedarfspläne nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes |
1.2 | Ausbaupläne nach § 12 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes, wenn diese bei ihrer Aufstellung oder Änderung über den Umfang der Entscheidungen nach § 8 Absatz 1 und 2 des Luftverkehrsgesetzes wesentlich hinausreichen |
1.3 | Risikomanagementpläne nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes und die Aktualisierung der vergleichbaren Pläne nach § 75 Absatz 6 des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.4 | Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.5 | Raumordnungsplanungen nach § 13 des Raumordnungsgesetzes |
1.6 | Raumordnungsplanungen des Bundes nach § 17 Absatz 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes |
1.7 | (weggefallen) Rechtsverordnungen nach § 249b Absatz 1 und 2 des Baugesetzbuchs |
1.8 | Bauleitplanungen nach den §§ 6 und 10 des Baugesetzbuchs |
1.9 | Maßnahmenprogramme nach § 45h des Wasserhaushaltsgesetzes |
1.10 | Bundesbedarfspläne nach § 12e des Energiewirtschaftsgesetzes |
1.11 | Bundesfachplanungen nach den §§ 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz |
1.12 | Nationale Aktionsprogramme nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist |
1.13 | Das Nationale Entsorgungsprogramm nach § 2c des Atomgesetzes |
1.14 | Bundesfachpläne Offshore nach § 17a des Energiewirtschaftsgesetzes |
1.15 | Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung nach § 15 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes |
1.16 | Festlegung der Standorte für die untertägige Erkundung nach § 17 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes |
1.17 | Flächenentwicklungspläne nach § 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes |
1.18 | Feststellungen der Eignung einer Fläche und der installierbaren Leistung auf der Fläche nach § 12 Absatz 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes |
2. | Strategische Umweltprüfung bei Rahmensetzung nach § 35 Absatz 1 Nummer 2 |
2.1 | Lärmaktionspläne nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.2 | Luftreinhaltepläne nach § 47 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
2.3 | Abfallwirtschaftskonzepte nach § 21 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.4 | Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte nach § 16 Absatz 3 Satz 4, 2. Alternative des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist, |
2.5 | Abfallwirtschaftspläne nach § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, einschließlich von besonderen Kapiteln oder gesonderten Teilplänen über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien und Akkumulatoren oder Verpackungen und Verpackungsabfällen |
2.6 | Abfallvermeidungsprogramme nach § 33 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes |
2.7 | Operationelle Programme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes |
2.8 | Besondere Notfallpläne des Bundes oder der Länder nach § 99 Absatz 2 Nummer 9 oder § 100, jeweils auch in Verbindung mit § 103 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung von Abfällen bei möglichen Notfällen |
2.9 | Pläne des Bundes oder der Länder nach § 118 Absatz 2 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 103 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes, für die Entsorgung von Abfällen |
2.10 | Bestimmung von Maßnahmen durch Rechtsverordnung nach § 123 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes |
2.11 | Radonmaßnahmenplan nach § 122 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes |
2.12 | Aktionspläne nach § 40d des Bundesnaturschutzgesetzes |
2.13 | Klimaschutzprogramme nach § 9 des Bundes-Klimaschutzgesetzes |