Synopse zur Änderung an
Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Erstellt am: 01.01.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften

(1) Dieses Gesetz gilt für Reservistendienst Leistende. Reservistendienst Leistende sind Personen, die Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten. Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes sind keine Reservistendienst Leistenden im Sinne dieses Gesetzes.
(2) Die Vorschriften des Kapitels 2 Abschnitt 3 sind mit Ausnahme von § 23 Absatz 1 auf Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes anzuwenden.
(3) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt dieses Gesetz auch für
1.
Grundwehrdienst Leistende nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes,
2.
Wehrübende nach § 6 des Wehrpflichtgesetzes,
3.
freiwilligen freiwillig zusätzlichen Wehrdienst verlängerten Grundwehrdienst Leistende im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b 6a des Wehrpflichtgesetzes und
4.
unbefristeten Wehrdienst Leistende nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 4 des Wehrpflichtgesetzes.
1.
Grundwehrdienst Leistende nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes,
2.
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes und
3.
unbefristeten Wehrdienst Leistende nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Wehrpflichtgesetzes.
(3) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt dieses Gesetz auch für
1.
Grundwehrdienst Leistende nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes,
2.
Wehrübende nach § 6 des Wehrpflichtgesetzes,
3.
freiwilligen freiwillig zusätzlichen Wehrdienst verlängerten Grundwehrdienst Leistende im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b 6a des Wehrpflichtgesetzes und
4.
unbefristeten Wehrdienst Leistende nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 4 des Wehrpflichtgesetzes.
1.
Grundwehrdienst Leistende nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes,
2.
freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende im Anschluss an den Grundwehrdienst nach § 6b des Wehrpflichtgesetzes und
3.
unbefristeten Wehrdienst Leistende nach § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Wehrpflichtgesetzes.
(4) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sind die §§ 12 bis 17 17a nicht anzuwenden. Abweichend von § 25 Absatz 1 werden die Leistungen nach § 19 von Amts wegen gewährt.
(4) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall sind die §§ 12 bis 17 17a nicht anzuwenden. Abweichend von § 25 Absatz 1 werden die Leistungen nach § 19 von Amts wegen gewährt.

Kapitel 2 - Leistungen | Abschnitt 1 - Leistungen zur Sicherung des Einkommens

(1) Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt. Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst. Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.
(2) Auf die Leistung nach Absatz 1 Satz 1 werden die folgenden Leistungen, jeweils gemindert um die gesetzlichen Abzüge, angerechnet:
1.
Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes und
2.
Ruhegehälter nach § 27 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes sowie Ruhegehälter nach § 4 des Beamtenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 50 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und Ruhegehälter nach den entsprechenden Vorschriften der Beamtenversorgungsgesetze der Länder, die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden.
(2) Auf die Leistung nach Absatz 1 Satz 1 werden die folgenden Leistungen, jeweils gemindert um die gesetzlichen Abzüge, angerechnet:
1.
Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes und
2.
Ruhegehälter nach § 27 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes, Soldatenversorgungsgesetzes sowie Ruhegehälter nach § 4 des Beamtenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 50 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und Ruhegehälter nach den entsprechenden Vorschriften der Beamtenversorgungsgesetze der Länder, die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden.

Kapitel 2 - Leistungen | Abschnitt 2 - Prämie, Dienstgeld, Zuschläge

Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag und oder einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 2 3 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt. Satz 1 gilt nicht bei Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag nach § 18.
Reservistendienst Leistende erhalten für Dienstleistungen an einem Samstag, einem Sonntag und oder einem gesetzlichen Feiertag sowie für eine eintägige Dienstleistung an einem Freitag eine zweite Prämie nach Spalte 2 3 der Tabelle in Anlage 2. Für Tage, an denen kein Dienst geleistet wird, wird die zweite Prämie nicht gewährt. Satz 1 gilt nicht bei Anspruch auf den Auslandsverwendungszuschlag nach § 18.
(+++ §§ 12 bis 17: Zur Nichtanwendung vgl. § 1 Abs. 4 +++)

Kapitel 2 - Leistungen | Abschnitt 2 - Prämie, Dienstgeld, Zuschläge

(1) Reservistendienst Leistende erhalten einen widerruflichen Zuschlag zur Abgeltung besonderer Erschwernisse, sofern sie Aufgaben unter den gleichen Voraussetzungen wahrnehmen, unter denen Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern eine Erschwerniszulage nach § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes zusteht.
(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung. Abweichend von Satz 1 beträgt der Zuschlag 100 Prozent, wenn dieser für Soldatinnen und Soldaten nicht steuerpflichtig ist.
(2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der entsprechenden Zulage nach der auf Grund des § 47 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung. Abweichend von Satz 1 beträgt der Zuschlag 100 Prozent, wenn dieser für Soldatinnen und Soldaten nicht steuerpflichtig ist.
(+++ §§ 12 bis 17: Zur Nichtanwendung vgl. § 1 Abs. 4 +++)

Kapitel 2 - Leistungen | Abschnitt 2 - Prämie, Dienstgeld, Zuschläge

Reservistendienst Leistende, die aus persönlichen oder dienstlichen Gründen von der Pflicht zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft befreit sind und täglich von der Dienststätte zu ihrer Wohnung zurückkehren, erhalten pro Tag der Dienstleistung einen Zuschlag in Höhe von 20 Cent je Kilometer der mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegten Strecke der einfachen Entfernung zwischen Dienststätte und Wohnung. Der Zuschlag ist je Tag der Dienstleistung an der Dienststätte auf höchstens 20 Euro begrenzt. Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse entsprechend Satz 2 erstattet. Ist die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der Dienststätte entfernt oder liegt sie im Dienstort, wird der Zuschlag nicht gewährt.

Kapitel 3 - Verfahren

Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und den Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen.

Kapitel 3 - Verfahren

(1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt.
(1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt.
(2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des geleisteten Reservistendienstes.

Kapitel 4 - Bußgeldvorschriften

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2019, 1184) Nr. 370, S. 16)
(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2019, 1184) Nr. 370, S. 16)
Reservistendienst arzt, Oberstabsveterinär theker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldveterinär apotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade
  Dienstgrad Tagessatz
  1 2 3 4 5
  Reservistendienst Leistende oder Reservistendienst Leistender
    ohne unterhaltsberechtigtes Kindmit einem unterhaltsberechtigten Kindmit zwei unterhaltsberechtigten Kindern
Reservistendienst
Leistende
ohne Kind
Reservistendienst
Leistende
mit einem unter-
haltsberechtigten
Kind
Reservistendienst
Leistende
mit zwei unter-
haltsberechtigten
Kindern
Reservistendienst mit drei unterhaltsberechtigten Kindern
Leistende
mit drei unter-
haltsberechtigten
Kindern * 1
 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter, Grenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier, PanzerfunkerGrenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger,
Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzer-
funker, Schütze, Flieger, Sanitäts-
soldat, Matrose, Gefreiter
65,60 76,85 77,16 89,52 81,17 93,90 91,60 105,34
 2 Obergefreiter, Hauptgefreiter 66,69 78,04 78,42 90,88 82,26 95,10 92,47 106,29
 3 Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett 67,10 78,48 78,87 91,39 82,54 95,40 92,61 106,44
 4 Stabsunteroffizier, Obermaat Obermaat, Korporal, Stabskorporal 68,77 80,31 80,61 93,29 83,77 96,76 93,35 107,26
 5 Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See, Oberfeldwebel, Oberbootsmann 70,99 82,74 83,12 96,04 86,25 99,48 95,75 109,89
 6 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 74,27 86,35 86,81 100,09 89,87 103,44 99,33 113,81
 7 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant, Leutnant zur See 79,12 91,66 92,47 106,29 95,50 109,62 104,87 119,88
 8 Oberleutnant, Oberleutnant zur See 83,76 96,75 97,45 111,74 100,66 115,27 109,76 125,24
 9 Hauptmann, Kapitänleutnant 92,96 106,84 107,81 123,11 110,90 126,51 120,08 136,56
10Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän126,36 €145,38 €148,81 €158,91 €
11Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär, Oberstleutnant, Fregattenkapitän128,97 €148,44 €151,90 €161,76 €
12Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär148,97 €172,69 €176,03 €185,57 €
10Stabshauptmann, Stabskapitän-
leutnant, Major, Korvettenkapitän, Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär
110,78 €128,12 €131,25 €140,46 €
11Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsapotheker, Oberstabs-
arzt, Oberstabsveterinär
113,16 €130,91 €134,06 €143,06 €
12Oberfeldapotheker, Flottillenapo-
theker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldveterinär
131,40 €153,03 €156,09 €164,78 €
13Oberst, Kapitän zur See, Oberst-
apotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade
13 141,51 165,20 Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade 168,22 160,07 176,77 186,02 189,34 €189,70 €
Reservistendienst arzt, Oberstabsveterinär theker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldveterinär apotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade
  Dienstgrad Tagessatz
  1 2 3 4 5
  Reservistendienst Leistende oder Reservistendienst Leistender
    ohne unterhaltsberechtigtes Kindmit einem unterhaltsberechtigten Kindmit zwei unterhaltsberechtigten Kindern
Reservistendienst
Leistende
ohne Kind
Reservistendienst
Leistende
mit einem unter-
haltsberechtigten
Kind
Reservistendienst
Leistende
mit zwei unter-
haltsberechtigten
Kindern
Reservistendienst mit drei unterhaltsberechtigten Kindern
Leistende
mit drei unter-
haltsberechtigten
Kindern * 1
 1 Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Kanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter, Grenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier, PanzerfunkerGrenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger,
Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzer-
funker, Schütze, Flieger, Sanitäts-
soldat, Matrose, Gefreiter
65,60 76,85 77,16 89,52 81,17 93,90 91,60 105,34
 2 Obergefreiter, Hauptgefreiter 66,69 78,04 78,42 90,88 82,26 95,10 92,47 106,29
 3 Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett 67,10 78,48 78,87 91,39 82,54 95,40 92,61 106,44
 4 Stabsunteroffizier, Obermaat Obermaat, Korporal, Stabskorporal 68,77 80,31 80,61 93,29 83,77 96,76 93,35 107,26
 5 Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See, Oberfeldwebel, Oberbootsmann 70,99 82,74 83,12 96,04 86,25 99,48 95,75 109,89
 6 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 74,27 86,35 86,81 100,09 89,87 103,44 99,33 113,81
 7 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant, Leutnant zur See 79,12 91,66 92,47 106,29 95,50 109,62 104,87 119,88
 8 Oberleutnant, Oberleutnant zur See 83,76 96,75 97,45 111,74 100,66 115,27 109,76 125,24
 9 Hauptmann, Kapitänleutnant 92,96 106,84 107,81 123,11 110,90 126,51 120,08 136,56
10Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän126,36 €145,38 €148,81 €158,91 €
11Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär, Oberstleutnant, Fregattenkapitän128,97 €148,44 €151,90 €161,76 €
12Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär148,97 €172,69 €176,03 €185,57 €
10Stabshauptmann, Stabskapitän-
leutnant, Major, Korvettenkapitän, Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär
110,78 €128,12 €131,25 €140,46 €
11Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsapotheker, Oberstabs-
arzt, Oberstabsveterinär
113,16 €130,91 €134,06 €143,06 €
12Oberfeldapotheker, Flottillenapo-
theker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldveterinär
131,40 €153,03 €156,09 €164,78 €
13Oberst, Kapitän zur See, Oberst-
apotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade
13 141,51 165,20 Oberst, Kapitän zur See, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade 168,22 160,07 176,77 186,02 189,34 €189,70 €
_____________________ __________
_____________________ __________
1 *
Bei mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern wird der Tagessatz für jedes weitere Kind um die Differenz zwischen den Tagessätzen nach den Spalten 4 und 5 erhöht.
1 *
Bei mehr als drei unterhaltsberechtigten Kindern wird der Tagessatz für jedes weitere Kind um die Differenz zwischen den Tagessätzen nach den Spalten 4 und 5 erhöht.

Kapitel 4 - Bußgeldvorschriften

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2019, 1185) Nr. 370, S. 17)
(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2019, 1185) Nr. 370, S. 17)

nach § 11
    Tagessatz
  1 2 3 3 4
 DienstgradPrämie
 DienstgradPrämie nach § 11Auslandszuschlag nach § 19Prämie
nach § 14
Auslandszuschlag nach § 19
 DienstgradPrämie nach § 11Auslandszuschlag nach § 19
 1 Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter Gefreiter, Grenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier, Panzerfunker 23,53 €18,82 € 10,18 €
 2 Obergefreiter, Hauptgefreiter 25,84 €20,67 € 11,71 €
 3 Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett 26,99 €21,59 € 13,25 €
 4 Stabsunteroffizier, Obermaat Obermaat, Korporal, Stabskorporal 29,31 €23,45 € 13,25 €
 5 Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See, Oberfeldwebel, Oberbootsmann 30,08 €24,06 € 13,76 €
 6 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 30,48 €24,38 € 14,27 €
 7 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant, Leutnant zur See 30,85 €24,68 € 14,27 €
 8 Oberleutnant, Oberleutnant zur See 31,61 €25,29 € 14,78 €
 9 Hauptmann, Kapitänleutnant 32,39 €25,91 € 15,29 €
10 Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän, Korvettenkapitän Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär 33,15 €26,52 € 15,80 €
11 Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär, Oberstleutnant, Fregattenkapitän33,94 €Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsapotheker, Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär27,15 € 16,32 €
12 Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, OberfeldveterinärOberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär34,71 €27,77 € 16,32 €
13 Oberst, Kapitän zur See, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstabsapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade 36,25 €29,00 € 16,83 €

nach § 11
    Tagessatz
  1 2 3 3 4
 DienstgradPrämie
 DienstgradPrämie nach § 11Auslandszuschlag nach § 19Prämie
nach § 14
Auslandszuschlag nach § 19
 DienstgradPrämie nach § 11Auslandszuschlag nach § 19
 1 Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose, Gefreiter Gefreiter, Grenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier, Panzerfunker 23,53 €18,82 € 10,18 €
 2 Obergefreiter, Hauptgefreiter 25,84 €20,67 € 11,71 €
 3 Stabsgefreiter, Oberstabsgefreiter, Unteroffizier, Maat, Fahnenjunker, Seekadett 26,99 €21,59 € 13,25 €
 4 Stabsunteroffizier, Obermaat Obermaat, Korporal, Stabskorporal 29,31 €23,45 € 13,25 €
 5 Feldwebel, Bootsmann, Fähnrich, Fähnrich zur See, Oberfeldwebel, Oberbootsmann 30,08 €24,06 € 13,76 €
 6 Hauptfeldwebel, Hauptbootsmann, Oberfähnrich, Oberfähnrich zur See 30,48 €24,38 € 14,27 €
 7 Stabsfeldwebel, Stabsbootsmann, Oberstabsfeldwebel, Oberstabsbootsmann, Leutnant, Leutnant zur See 30,85 €24,68 € 14,27 €
 8 Oberleutnant, Oberleutnant zur See 31,61 €25,29 € 14,78 €
 9 Hauptmann, Kapitänleutnant 32,39 €25,91 € 15,29 €
10 Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär, Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant, Major, Korvettenkapitän, Korvettenkapitän Stabsapotheker, Stabsarzt, Stabsveterinär 33,15 €26,52 € 15,80 €
11 Oberstabsarzt, Oberstabsapotheker, Oberstabsveterinär, Oberstleutnant, Fregattenkapitän33,94 €Oberstleutnant, Fregattenkapitän, Oberstabsapotheker, Oberstabsarzt, Oberstabsveterinär27,15 € 16,32 €
12 Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldarzt, Flottillenarzt, OberfeldveterinärOberfeldarzt, Flottillenarzt, Oberfeldapotheker, Flottillenapotheker, Oberfeldveterinär34,71 €27,77 € 16,32 €
13 Oberst, Kapitän zur See, Oberstapotheker, Flottenapotheker, Oberstarzt, Flottenarzt, Oberstabsapotheker, Flottenapotheker, Oberstveterinär und höhere Dienstgrade 36,25 €29,00 € 16,83 €