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Beschlüsse:
S. 413 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (564/20), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 24713C - Überweisung (19/24445)Beschlüsse:
S. 27299A - Annahme in Ausschussfassung (19/24445, 19/27287)Beschlüsse:
S. 27299B - Annahme in Ausschussfassung (19/24445, 19/27287)Beschlüsse:
S. 97 - Zustimmung (199/21), gem. Art. 104a Abs. 4 GG
Umfassende Neustrukturierung des Vormundschaftsrechts und des Betreuungs- und Pflegschaftsrechts: Überführung zahlr. Bestimmungen aus dem Bereich der Vormundschaft zur Vermögenssorge, gerichtlichen Aufsicht, Aufwendungsersatz und Vergütung in das Betreuungsrecht; Neuregelung des Vormundschaftsrechts Minderjähriger: Stärkung der Personensorge (Rechte des Mündels, Erziehungsverantwortung des Vormunds, Verhältnis zwischen Vormund und erziehender Pflegeperson), Vorrang ehrenamtlicher und Gleichrangigkeit beruflicher Vormünder, vorläufige Vormundschaftsregelungen, Rechte der Pflegeperson; zahlr. Änderungen im Betreuungsrecht, u.a. Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung im Sinne Art.12 UN-Behindertenrechtskonvention, Vorrang der Wünsche des Betreuten sowie bessere Information und Einbindung, gerichtliche Aufsicht, Vorschriften zur Vermögenssorge, Registrierungsverfahren für eine einheitliche Qualität der rechtlichen Betreuung, Aufgaben und finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine, Maßnahmen zur effektiveren Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung, insbes. an der Schnittstelle zum Sozialrecht; auf 3 Monate befristetes wechselseitiges Vertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Notfallsituationen;
Konstitutive Neufassung Betreuungsbehördengesetz unter dem Titel Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) als Art. 7 und Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz unter dem Titel Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG) als Art. 8 der Vorlage, Änderungen in 40 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz sowie Betreuungsbehördengesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Modernisierung des Vormundschaftsrechts und Verbesserung des Betreuungsrechts sowie zur Ehegattenvertretung in Gesundheitsangelegenheiten und Vermeidung von Betreuerbestellungen
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht)
Abschlussbericht zur "Qualität in der rechtlichen Betreuung" von 2018 (BMJV/Bundesanzeiger Verlag) ; Abschlussbericht zur "Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte "andere Hilfen"" von 2018 (Band I und II, BMJV/Bundesanzeiger Verlag)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlr. Änderungen, u.a. betr. Ausweitung des Ehegatten-Notvertretungsrechts auf 6 Monate, Verkürzung der Überprüfungsfrist von gegen den Willen des Betreuten erfolgten Betreuungen auf 2 Jahre, Bestellung eines Betreuungsvereins auf Wunsch des Betreuten, Prozessfähigkeit und Zustellung bei rechtlicher Betreuung, berufliche Qualifizierungsmöglichkeit für ehrenamtliche Betreuer über einen Betreuungsverein, Verbot der Zwangssterilisation, Zulässigkeit der Einwilligung eines Sterilisationsbetreuers in die Sterilisation nicht einwilligungsfähiger Frauen, sprachliche Klarstellungen, Folgeänderungen;
Erneute Änderung zahlr. §§ in 10 Gesetzen