Synopse zur Änderung an
Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

Erstellt am: 16.01.2024

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Änderung basiert auf:
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichtsgesetzes und weiterer Gesetze
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
23.05.2022

Verkündet am:
27.05.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 760
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 125/22
    Urheber: Bundesregierung
    17.03.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 125/1/22
    25.03.2022
  3. Plenarantrag
    BR-Drucksache 125/2/22
    Urheber: Nordrhein-Westfalen
    05.04.2022
  4. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1019 , S. 126-126

    Beschlüsse:

    S. 126 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (125/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    08.04.2022
  5. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 125/22(B)
    08.04.2022
  6. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/1411
    Urheber: Bundesregierung
    13.04.2022
  7. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/31 , S. 2808-2817

    Beschlüsse:

    S. 2817D - Überweisung (20/1411)
    28.04.2022
  8. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 20/32 , S. 2879-2879

    Beschlüsse:

    S. 2879A - Überweisung (20/1411)
    29.04.2022
  9. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/1768
    Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales
    11.05.2022
  10. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 20/1781
    Urheber: Haushaltsausschuss
    11.05.2022
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/34 , S. 3133-3145

    Beschlüsse:

    S. 3144D - Annahme in Ausschussfassung (20/1411, 20/1768)
    S. 3145A - Annahme in Ausschussfassung (20/1411, 20/1768)
    12.05.2022
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/34 , S. 3145-3145

    Beschlüsse:

    S. 3145A - Annahme in Ausschussfassung (20/1411, 20/1768)
    12.05.2022
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 204/22
    Urheber: Bundestag
    13.05.2022
  14. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 204/1/22
    17.05.2022
  15. Plenarantrag
    BR-Drucksache 204/2/22
    Urheber: Bremen
    19.05.2022
  16. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1021 , S. 172-174

    Beschlüsse:

    S. 173 - Zustimmung; Entschließung (204/22), gem. Art. 104a Abs. 4 GG
    20.05.2022
  17. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 204/22(B)
    20.05.2022
  18. Unterrichtung
    BR-Drucksache zu204/22(B)
    Urheber: Bundesregierung
    30.01.2023
Kurzbeschreibung:

Einführung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Minderjährige und junge Erwachsene von monatlich 20 Euro bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und im Sozialen Entschädigungsrecht in Höhe von 100 Euro ab Juli 2022 zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie, Berücksichtigung der Erhöhung des Mindestlohns bei der Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsgruppe 4 bei Menschen mit Behinderungen, Verschiebung des Stichtags in den Regelungen für Assistenzhunde auf den 01. Juli 2023, Folgeänderungen;
Neufassung, Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 7 Gesetzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)); Verdopplung der Einmalzahlung auf 200 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für Beziehende von Arbeitslosengeld sowie für Kinder von Asylsuchenden, Regelungen für Geflüchtete aus der Ukraine ab Juni 2022: sozialhilferechtliche Gleichstellung mit im Asylverfahren anerkannten Flüchtlingen durch Einbeziehung in den Anwendungsbereich des SGB 2/SGB 12 auf Grundlage eines Aufenthaltstitels oder einer sog. Fiktionsbescheinigung und erkennungsdienstlichen Behandlung, Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende Oktober 2022, Kindergeldanspruch, Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in der GKV, Ausbildungsförderung, Änderungen bei der Wohnsitzauflage, Datenspeicherung im Ausländerzentralregister, Datenübermittlung an EU-Staaten und Europäische Kommission, Umsetzung der finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen mit 2 Mrd. Euro; Ausweitung des in den Verwaltungsvereinbarungen vorzusehenden Anordnungsrechts auf die fachlich zuständige Bundesbehörde (Organleihe);
Neufassung, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 15 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 07. April 2022 zur Aufnahme und finanziellen Unterstützung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vom 04. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71, 04.03.2022, S.1) ; Richtlinie 2001/55/EG vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212, 07.08.2001, S. 12)
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Konzentration der Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Bundesbauten und Bundesliegenschaften bei der BImA

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP