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Beschlüsse:
S. 125 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (147/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 28185B - Überweisung (19/28175)Beschlüsse:
S. 30753D - Annahme in Ausschussfassung (19/28175, 19/30941)Beschlüsse:
S. 30753D - Annahme in Ausschussfassung (19/28175, 19/30941)Beschlüsse:
S. 317 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (571/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Einführung neuer Straftatbestände für das Betreiben krimineller (vollautomatisierter) Handelsplattformen im Internet sowie für das wissentliche oder absichtliche Bereitstellen von Server-Infrastrukturen für entsprechende Plattformen, Schaffung effektiver Ermittlungsmöglichkeiten: Aufnahme gewerbs- und bandenmäßiger Begehung sowie der Verbrechensqualifikation in die Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung und der Verkehrsdatenerhebung, Legaldefinition des Begriffs Handelsplattform im Internet; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung;
Einfügung § 127 neu und Umsetzung § 127 alt als § 128 sowie Änderung §§ 5 und 129 Strafgesetzbuch, Änderung §§ 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet und des Bereitstellens entsprechender Server-Infrastrukturen); Streichung der eigenständigen Strafbarkeit des Bereitstellens von Server-Infrastrukturen, Aufnahme der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche sowie des illegalen Handels mit Kulturgütern in den Vergehenskatalog, redaktionelle Korrekturen und Folgeänderungen;
Erneute Änderung § 127 neu sowie weiterer §§ Strafgesetzbuch, erneute Änderung § 100b und zusätzliche Änderung § 100j Strafprozessordnung sowie zusätzliche Änderung § 15b Telemediengesetz und § 23 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz