Synopse zur Änderung an
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

Erstellt am: 03.05.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

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Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

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Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 30)
1.
Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 3 Satz 3
Darstellung der Kennzeichnung der Tierhaltung. Über dem Rechteck befindet sich die Überschrift „Tierart Schwein“. In dem Rechteck darunter steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Auslauf/Weide“ ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
2.
Technische Beschreibung
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die Zahlen und Zeichen in den schwarz markierten abgerundeten Rechtecken haben weiß zu sein. Der Hintergrund hat weiß zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)
Ausgestaltung
Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in der Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:
1.
„Bio“,
2.
„Auslauf/Weide“,
3.
„Frischluftstall“,
4.
„Stall+Platz“,
5.
„Stall“.
Die einschlägigen Haltungsformen sind durch eine schwarze Füllung der abgerundeten Rechtecke zu markieren.
Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
Zusätzlich ist linksbündig über dem umrandeten abgerundeten Rechteck in fettgedruckter schwarzer Schrift das Wort „Tierart“ gefolgt von der Tierart, von denen der kennzeichnungspflichtige Teil des Lebensmittels gewonnen wurde, anzugeben.
c)
Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und Raumverhältnis
Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt entsprechend.
1.
Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 3 Satz 3
Darstellung der Kennzeichnung der Tierhaltung. Über dem Rechteck befindet sich die Überschrift „Tierart Schwein“. In dem Rechteck darunter steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Auslauf/Weide“ ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
2.
Technische Beschreibung
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Die Zahlen und Zeichen in den schwarz markierten abgerundeten Rechtecken haben weiß zu sein. Der Hintergrund hat weiß zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)
Ausgestaltung
Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in der Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:
1.
„Bio“,
2.
„Auslauf/Weide“,
3.
„Frischluftstall“,
4.
„Stall+Platz“,
5.
„Stall“.
Die einschlägigen Haltungsformen sind durch eine schwarze Füllung der abgerundeten Rechtecke zu markieren.
Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
Zusätzlich ist linksbündig über dem umrandeten abgerundeten Rechteck in fettgedruckter schwarzer Schrift das Wort „Tierart“ gefolgt von der Tierart, von denen der kennzeichnungspflichtige Teil des Lebensmittels gewonnen wurde, anzugeben.
c)
Schutzzone, Größe, Drehung, Größen- und Raumverhältnis
Die technische Beschreibung der Anlage 5 Nummer 2 Buchstabe c bis f gilt entsprechend.