Synopse zur Änderung an
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

Erstellt am: 07.01.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
21.12.2022

Verkündet am:
30.12.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2852
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 361/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 361/1/22
    02.09.2022
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 342-342

    Beschlüsse:

    S. 342 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (361/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 361/22(B)
    16.09.2022
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3712
    Urheber: Bundesregierung
    28.09.2022
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/60 , S. 6767-6775

    Beschlüsse:

    S. 6775A - Überweisung (20/3712)
    13.10.2022
  7. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4596
    Urheber: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
    23.11.2022
  8. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/73 , S. 8645-8648

    Beschlüsse:

    S. 8648C - Annahme in Ausschussfassung (20/3712, 20/4596)
    01.12.2022
  9. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/73 , S. 8648-8648

    Beschlüsse:

    S. 8648C - Annahme in Ausschussfassung (20/3712, 20/4596)
    01.12.2022
  10. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 624/22
    Urheber: Bundestag
    02.12.2022
  11. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1029

    Beschlüsse:

    S. - Zustimmung (624/22)
    16.12.2022
  12. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 624/22(B)
    16.12.2022
Kurzbeschreibung:

Reduktion von Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen: Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts, Datenerfassung zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel bei den lebensmittelliefernden Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenübermittlung, Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, Abänderung versch. technischer Vorschriften, u.a. zur Verkürzung der im Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Fristen; Anpassung der Blankett-Bußgeldnorm an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts betr. Bewehrung europarechtlicher Normen;
Neufassung §§ 54-61 (Unterabschnitt 5 - Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung) sowie Änderung weiterer §§ und Anlagen 1 bis 2 Tierarzneimittelgesetz, Änderung § 32 Tiergesundheitsgesetz; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 7)
Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (BT-Drs 19/11070)
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 zur Verfassungswidrigkeit der Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz (2 BvL 1/15)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erweiterung der Zielsetzung des Gesetzes durch Bezugnahme auf das 50-Prozent-Reduktionsziel der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission, Möglichkeit zum Hinzuziehen einer zweiten Veterinärkraft bei Änderung des Maßnahmenplans, Entfall des Haftungsrisikos für Tierärzte im Falle einer fehlerhaften tierärztlichen Meldung von Antibiotikadaten, Klarstellung zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. der Einschränkung oder dem Verbot bestimmter Antibiotika, insb. beim Wirkstoff Colistin, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten, klarstellende Korrektur der Zuständigkeitsaufteilung zw. Bundesländern und Bundesoberbehörden bei der Ausstellung der WHO-Zertifikate für Tierarzneimittel, weitere Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;
Erneute Änderung versch. §§ und Anlagen sowie Einfügung § 94 Tierarzneimittelgesetz

Bezug: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem
KOM(2020)381 endg., Ratsdok.-Nr. 8280/20, BR-Drs 280/20

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 10 - Weitere Befugnisse, Schlussvorschriften

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.