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Beschlüsse:
S. 27521D - Überweisung (19/27453)Beschlüsse:
S. 130 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (165/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 28753C - Überweisung (19/27453, 19/28407)Beschlüsse:
S. 30656D - Annahme in Ausschussfassung (19/27453, 19/30899)Beschlüsse:
S. 30657A - Annahme in Ausschussfassung (19/27453, 19/30899)Beschlüsse:
S. 327 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (578/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung insbesondere der EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt: Stärkung der Rechte von Verbrauchern und deren Teilhabe am Strommarkt, u.a. durch die Verpflichtung zum Anbieten dynamischer Stromtarife durch den Versorger und die Aufnahme unabhängiger Aggregatoren in das Energiewirtschaftsgesetz, Bündelung zentraler Transparenzvorgaben des Bundesgerichtshofes im Bereich der Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung, Einführung eines Erlösmechanismus für selbstständige Betreiber grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen ohne Regelzonenverantwortung und einer Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze als Rahmen für den Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur;
Änderung von 7 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Verordnung (EU) 2017/1938 vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280, 28.10.2017, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2019/944 vom 05. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82)
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 11. Dezember 2018 und vom 08. Oktober 2019 zur Anreizregulierung im Bereich Energierecht (EnVR 21/18, EnVR 12/18)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Detailänderungen im Energiewirtschaftsrecht, u.a. betr. Aufgaben der Netzbetreiber, Netzanbindung und Netzzugang, Netzentwicklungsplan, Stilllegung von Anlagen, Zuständigkeiten und Aufgaben der Bundesnetzagentur; Klarstellungen und Präzisierungen zur Digitalisierung im Messstellenbetrieb und zum Einsatz intelligenter Messsysteme; Umsetzung von EU-Vorgaben zur Anzeigepflicht eines Energiekostenvergleichs an Tankstellen; weiterer beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien durch Sofortmaßnahmen, insbes. Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen an Land im Jahr 2022, Erleichterungen für das Repowering, erneute Senkung der EEG-Umlage, Anschlussförderung für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land, finanzielle Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen, Reformierung der Speicherregelung; Detailänderungen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung; Ausweitung der Ermächtigungsgrundlage zu Windenergieanlagen auf See; zahlreiche redaktionelle Korrekturen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einführung einer zusätzlichen Wasserstoffinfrastrukturförderung, gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoff- und Erdgasnetzes auf EU-Ebene sowie Vorlage eines Gesetzentwurfs, Bestandsaufnahme bei den Netzentgelterhöhungen, Vorlage eines Berichts zu Pumpspeicherkraftwerken, Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik, variable Stromtarife, geothermische Anschlussnutzung von Bohrlöchern u.a.;
Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ von 8 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2014/94/EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307, 28.10.2014, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2018/732 vom 17. Mai 2018 über eine gemeinsame Methode für den auf eine Maßeinheit bezogenen Preisvergleich für alternative Kraftstoffe gemäß der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 123, 18.5.2018, S. 85)