Synopse zur Änderung an
Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Erstellt am: 16.01.2024

Jetzt individuelle E-Mail Alerts einrichten

Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!

Änderung basiert auf:
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
16.07.2021

Verkündet am:
26.07.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 3026
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 165/21
    Urheber: Bundesregierung
    12.02.2021
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/27453
    Urheber: Bundesregierung
    09.03.2021
  3. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 165/1/21
    16.03.2021
  4. Plenarantrag
    BR-Drucksache 165/2/21
    Urheber: Sachsen-Anhalt
    18.03.2021
  5. Plenarantrag
    BR-Drucksache 165/3/21
    Urheber: Schleswig-Holstein
    23.03.2021
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/218 , S. 27516-27521

    Beschlüsse:

    S. 27521D - Überweisung (19/27453)
    25.03.2021
  7. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1002 , S. 128-130

    Beschlüsse:

    S. 130 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (165/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    26.03.2021
  8. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 165/21(B)
    26.03.2021
  9. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 19/28407
    Urheber: Bundesregierung
    13.04.2021
  10. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 19/28605
    Urheber: Bundestag
    16.04.2021
  11. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 19/226 , S. 28753-28753

    Beschlüsse:

    S. 28753C - Überweisung (19/27453, 19/28407)
    05.05.2021
  12. Beschlussempfehlung
    BT-Drucksache 19/30899
    Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Energie
    22.06.2021
  13. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 19/30910
    Urheber: Haushaltsausschuss
    22.06.2021
  14. Bericht
    BT-Drucksache 19/31009
    Urheber: Ausschuss für Wirtschaft und Energie
    23.06.2021
  15. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/236 , S. 30636-30659

    Beschlüsse:

    S. 30656D - Annahme in Ausschussfassung (19/27453, 19/30899)
    S. 30657A - Annahme einer Entschließung (19/30899)
    24.06.2021
  16. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/236 , S. 30657-30657

    Beschlüsse:

    S. 30657A - Annahme in Ausschussfassung (19/27453, 19/30899)
    24.06.2021
  17. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 578/21
    Urheber: Bundestag
    25.06.2021
  18. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu578/21
    25.06.2021
  19. Plenarantrag
    BR-Drucksache 578/1/21
    Urheber: Niedersachsen
    24.06.2021
  20. Plenarantrag
    BR-Drucksache 578/2/21
    Urheber: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
    24.06.2021
  21. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1006 , S. 326-327

    Beschlüsse:

    S. 327 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (578/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    25.06.2021
  22. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 578/21(B)
    25.06.2021
  23. Unterrichtung
    BR-Drucksache 439/22
    Urheber: Bundesregierung
    31.08.2022
Kurzbeschreibung:

Umsetzung insbesondere der EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt: Stärkung der Rechte von Verbrauchern und deren Teilhabe am Strommarkt, u.a. durch die Verpflichtung zum Anbieten dynamischer Stromtarife durch den Versorger und die Aufnahme unabhängiger Aggregatoren in das Energiewirtschaftsgesetz, Bündelung zentraler Transparenzvorgaben des Bundesgerichtshofes im Bereich der Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung, Einführung eines Erlösmechanismus für selbstständige Betreiber grenzüberschreitender Elektrizitätsverbindungsleitungen ohne Regelzonenverantwortung und einer Übergangsregelung zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze als Rahmen für den Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur;
Änderung von 7 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Verordnung (EU) 2017/1938 vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl. L 280, 28.10.2017, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2019/944 vom 05. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328, 21.12.2018, S. 82)
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 11. Dezember 2018 und vom 08. Oktober 2019 zur Anreizregulierung im Bereich Energierecht (EnVR 21/18, EnVR 12/18)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Detailänderungen im Energiewirtschaftsrecht, u.a. betr. Aufgaben der Netzbetreiber, Netzanbindung und Netzzugang, Netzentwicklungsplan, Stilllegung von Anlagen, Zuständigkeiten und Aufgaben der Bundesnetzagentur; Klarstellungen und Präzisierungen zur Digitalisierung im Messstellenbetrieb und zum Einsatz intelligenter Messsysteme; Umsetzung von EU-Vorgaben zur Anzeigepflicht eines Energiekostenvergleichs an Tankstellen; weiterer beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien durch Sofortmaßnahmen, insbes. Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen an Land im Jahr 2022, Erleichterungen für das Repowering, erneute Senkung der EEG-Umlage, Anschlussförderung für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land, finanzielle Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen, Reformierung der Speicherregelung; Detailänderungen im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung; Ausweitung der Ermächtigungsgrundlage zu Windenergieanlagen auf See; zahlreiche redaktionelle Korrekturen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Einführung einer zusätzlichen Wasserstoffinfrastrukturförderung, gemeinsame Regulierung und Finanzierung des Wasserstoff- und Erdgasnetzes auf EU-Ebene sowie Vorlage eines Gesetzentwurfs, Bestandsaufnahme bei den Netzentgelterhöhungen, Vorlage eines Berichts zu Pumpspeicherkraftwerken, Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik, variable Stromtarife, geothermische Anschlussnutzung von Bohrlöchern u.a.;
Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ von 8 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Richtlinie 2014/94/EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307, 28.10.2014, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2018/732 vom 17. Mai 2018 über eine gemeinsame Methode für den auf eine Maßeinheit bezogenen Preisvergleich für alternative Kraftstoffe gemäß der Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 123, 18.5.2018, S. 85)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
1.
Fahrplan
die Angabe, wie viel elektrische Leistung in jeder Zeiteinheit zwischen den Bilanzkreisen ausgetauscht wird oder an einer Einspeise- oder Entnahmestelle eingespeist oder entnommen wird;
2.
Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Arbeitsmengendifferenzen zwischen der von Lastprofilkunden eines Lieferanten tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit und der Prognose des Jahresverbrauchs für diese Kunden;
3.
Lastgang
die Gesamtheit aller Leistungsmittelwerte, die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden gemessen wird;
4.
Lastprofil
eine Zeitreihe, die für jede Abrechnungsperiode einen Leistungsmittelwert festlegt;
5.
Lieferant
ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit auf den Vertrieb von Elektrizität gerichtet ist;
6.
(weggefallen)
7.
Netznutzungsvertrag
der in § 20 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes genannte Vertrag;
8.
(weggefallen)
9.
(weggefallen)
10.
(weggefallen)
10a.
(weggefallen)
10a. 11.
Stromgebotszone
das größte geografische Gebiet, in dem Marktteilnehmer ohne Kapazitätsvergabe Energie austauschen können;
11.
Unterbilanzkreis
ein Bilanzkreis, der nicht für den Ausgleich der Abweichungen gegenüber dem Betreiber von Übertragungsnetzen verantwortlich ist;
12.
(weggefallen)
13.
Zählerstandsgang
eine Reihe viertelstündlich ermittelter Zählerstände;
14.
Zählpunkt
der Netzpunkt, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst wird.
Im Sinne dieser Verordnung bedeutet
1.
Fahrplan
die Angabe, wie viel elektrische Leistung in jeder Zeiteinheit zwischen den Bilanzkreisen ausgetauscht wird oder an einer Einspeise- oder Entnahmestelle eingespeist oder entnommen wird;
2.
Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Arbeitsmengendifferenzen zwischen der von Lastprofilkunden eines Lieferanten tatsächlich entnommenen elektrischen Arbeit und der Prognose des Jahresverbrauchs für diese Kunden;
3.
Lastgang
die Gesamtheit aller Leistungsmittelwerte, die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden gemessen wird;
4.
Lastprofil
eine Zeitreihe, die für jede Abrechnungsperiode einen Leistungsmittelwert festlegt;
5.
Lieferant
ein Unternehmen, dessen Geschäftstätigkeit auf den Vertrieb von Elektrizität gerichtet ist;
6.
(weggefallen)
7.
Netznutzungsvertrag
der in § 20 Abs. 1a des Energiewirtschaftsgesetzes genannte Vertrag;
8.
(weggefallen)
9.
(weggefallen)
10.
(weggefallen)
10a.
(weggefallen)
10a. 11.
Stromgebotszone
das größte geografische Gebiet, in dem Marktteilnehmer ohne Kapazitätsvergabe Energie austauschen können;
11.
Unterbilanzkreis
ein Bilanzkreis, der nicht für den Ausgleich der Abweichungen gegenüber dem Betreiber von Übertragungsnetzen verantwortlich ist;
12.
(weggefallen)
13.
Zählerstandsgang
eine Reihe viertelstündlich ermittelter Zählerstände;
14.
Zählpunkt
der Netzpunkt, an dem der Energiefluss zähltechnisch erfasst wird.