Synopse zur Änderung an
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

Erstellt am: 25.09.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Auf Grund der Initiative von:
Hamburg, Berlin, Thüringen in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
30.09.2020

Verkündet am:
07.10.2020

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2020, 2049
Vorgangshistorie: Keine Angaben vorhanden
Kurzbeschreibung:

Anhebung der Pauschale betr. Haftentschädigung für immaterielle Schäden von 25 Euro auf 50 Euro pro Hafttag;
Änderung § 7 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Bezug: Beschluss der Justizministerkonferenz vom November 2017
Siehe auch GESTA C120

Änderung durch BR-Beschluss: Anhebung des Tagessatzes um weitere 25 Euro auf 75 Euro;
Erneute Änderung § 7 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP