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Beschlüsse:
S. 28474A - Überweisung (19/28677)Beschlüsse:
S. 176 - keine Einwendungen (248/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 29230D - Überweisung (19/29571)Beschlüsse:
S. 30016C - Annahme in Ausschussfassung (19/28677, 19/30476)Beschlüsse:
S. 30016C - Annahme in Ausschussfassung (19/28677, 19/30476)Beschlüsse:
S. 284 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (514/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge: lineare Erhöhungen zum 1. April 2020 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent;
Änderung zahlr. §§ und Anlagen Bundesbesoldungsgesetz, § 71 Beamtenversorgungsgesetz, § 5 Versorgungsrücklagegesetz sowie §§ 2 und 4 Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, § 3 Soldatenmehrarbeitsvergütungsverordnung sowie Einfügung § 21a und Änderung §§ 4 und 21 Erschwerniszulagenverordnung; (Besoldungstabellen im Anhang)
Bezug: Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25. Oktober 2020
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Polizeizulage um 20 Prozent;
erneute Änderung Anlage 9 (Zulagen) Bundesbesoldungsgesetz
1. | in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 | 13,85 15,42 Euro, |
2. | in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 | 16,37 18,22 Euro, |
3. | in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 | 22,49 25,03 Euro, |
4. | in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 | 30,96 34,46 Euro. |
1. | in den Besoldungsgruppen A 3 und A 4 | 13,85 15,42 Euro, |
2. | in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 | 16,37 18,22 Euro, |
3. | in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 | 22,49 25,03 Euro, |
4. | in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 | 30,96 34,46 Euro. |