Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 343 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (363/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 7366C - Überweisung (20/3439)Beschlüsse:
S. 7692D - Annahme in Ausschussfassung (20/3439, 20/4371)Beschlüsse:
S. 7692D - Annahme in Ausschussfassung (20/3439, 20/4371)
Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen mit eigenem Einkommen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner sowie für mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe lebende alleinerziehende Mütter und Väter, Beibehaltung der Kostenheranziehung von Elternteilen, redaktionelle Anpassungen;
Änderung §§ 92, 94, 95 und 97a sowie Umsetzung § 107 alt als § 108 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Beschlussempfehlungen des Ausschusses: Verzicht auf Abführung eines bestimmten Anteils der Berufsausbildungsbeihilfe oder des Ausbildungsgeldes junger Menschen in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Anerkennung des Freibetrags als Einkommen;
Zusätzliche Änderung § 93 Achtes Buch Sozialgesetzbuch