Synopse zur Änderung an
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) (SGB 6)

Erstellt am: 13.05.2023

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Änderung basiert auf:
Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz - 8. SGB IV-ÄndG)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
20.12.2022

Verkündet am:
28.12.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2759
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 422/22
    Urheber: Bundesregierung
    01.09.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 422/1/22
    23.09.2022
  3. 06.10.2022
  4. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1025 , S. 380-380

    Beschlüsse:

    S. 380 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (422/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    07.10.2022
  5. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 422/22(B)
    07.10.2022
  6. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3900
    Urheber: Bundesregierung
    12.10.2022
  7. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/63 , S. 7205-7208

    Beschlüsse:

    S. 7208C - Überweisung (20/3900)
    20.10.2022
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4706
    Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales
    30.11.2022
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/73 , S. 8635-8638

    Beschlüsse:

    S. 8638A - Annahme in Ausschussfassung (20/3900, 20/4706)
    01.12.2022
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/73 , S. 8638-8638

    Beschlüsse:

    S. 8638A - Annahme in Ausschussfassung (20/3900, 20/4706)
    01.12.2022
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 623/22
    Urheber: Bundestag
    02.12.2022
  12. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1029 , S. 531-531

    Beschlüsse:

    S. 531 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (623/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    16.12.2022
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 623/22(B)
    16.12.2022
Kurzbeschreibung:

Aufgrund technischer Fortentwicklungen und zur Entbürokratisierung Anpassung gesetzlicher Grundlagen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern und den Trägern untereinander, insbes. im Beitrags- und Melderecht (u.a. betr. Ablösung des Sozialversicherungsausweises durch den Versicherungsnummernachweis, Mitteilung von Beginn und Ende der Elternzeit, Antragsverfahren für Nachunternehmer zur Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Einzugsstellen sowie Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland), Erweiterung der Anlagemöglichkeiten der Sozialversicherungsträger, Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten sowie Anhebung bei Erwerbsminderungsrenten, Anschlussregelung im Künstlersozialversicherungsrecht zur erhöhten Zuverdienstgrenze aus selbstständiger nicht-künstlerischer Tätigkeit sowie Anpassungen beim Versicherungsschutz für Berufsanfänger in der GKV und PV und bei Prüf- und Kontrollmöglichkeiten der Künstlersozialkasse, Regelungen im Bereich der Arbeitsförderung, insbes. betr. Wegfall beitrags- und melderechtlicher Sonderregelungen für versicherungspflichtige Pflegepersonen sowie Übermittlungsbefugnis der Bundesagentur für Arbeit von Daten zum Bezug von Kurzarbeitergeld von Begünstigten pandemiebedingter Wirtschaftshilfen an die Bewilligungsstellen, Verlagerung der Eingangsinstanz für best. Klagen von den Sozialgerichten auf die Landessozialgerichte, abschließende Umsetzung europäischer Vorgaben zur Barrierefreiheit, Rechtsbereinigungen, redaktionelle Änderungen;
Änderungen in 24 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlr. weitere Änderungen im Bereich Kurzarbeitergeld und bei Hinzuverdienstgrenzen von Rentnern, insbes. betr. Einführung einer Bagatellgrenze bei der Prüfung der Voraussetzungen für Kurzarbeit in Höhe von 10.000 Euro, Wegfall der Befristung für die Sonderregelung zu der auf 6 Monate verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte, Verlängerung der Sonderregelung zur Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigungen als Hinzuverdienst für best. Ehrenämter bis zum 31. Dezember 2022 sowie auch künftige Nichteinbeziehung, Berechnung von Lohnersatzleistungen von im Ausland lebenden Arbeitnehmern auf Bruttolohnbasis zur Vermeidung von Doppelbesteuerung innerhalb der EU, Möglichkeit der elektronischen Abfrage aktueller KV-Mitgliedschaften von Beschäftigten beim GKV-Spitzenverband bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben, Ergänzung der Auskunftsmöglichkeiten zum Mutterschaftsgeld, Klarstellungen;
Erneute und zusätzliche Änderungen in 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entfristung der Sonderregelung für unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Zweites Kapitel - Leistungen | Zweiter Abschnitt - Renten | Erster Unterabschnitt - Rentenarten undVoraussetzungen für einen Rentenanspruch

(1) Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel ausgeschlossen in eine
1.
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
2.
Erziehungsrente oder
3.
andere Rente wegen Alters.
(+++ § 34: Zur Anwendung v. 1.1.2020 bis 31.12.2020 vgl. § 302 Abs. 8 +++)