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Beschlüsse:
S. 8864D - Überweisung (20/4683)Beschlüsse:
S. 9009C - Annahme in Ausschussfassung (20/4683, 20/4911)Beschlüsse:
S. 9026A - Annahme in Ausschussfassung (20/4683, 20/4911)Beschlüsse:
S. - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (662/22)
Entlastung der Letztverbraucher von massiv gestiegenen Energiekosten durch Einführung eines Basispreiskontingents für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs von Erdgas und Fernwärme zu einem vergünstigten Preis von 12 bzw. 9,5 Cent je Kilowattstunde sowie für Industriekunden von 70 Prozent und Krankenhäuser von 80 Prozent des Erdgas- bzw. Wärmeverbrauchs für 7 bzw. 7,5 Cent je Kilowattstunde vom 1. Januar bzw. 1. März 2023 bis 31. Dezember 2023, Berücksichtigung der Entlastungen aufseiten der Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung und ggf. Senkung der Betriebskostenvorauszahlung, Erstattungsanspruch der Lieferanten gegen den Bund durch Gewährung antragspflichtiger vierteljährlicher Ausgleichszahlungen, Ermöglichung der Bezuschussung von Kosten für Erdgas, Wärme und Strom für das Jahr 2022 der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen durch Einrichtung eines Hilfsprogramms in Höhe von 8 Mrd Euro und Umsetzung beim Bundesamt für soziale Sicherung;
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ von 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigungen
Bezug: Empfehlungen im Abschlussbericht der Expertenkommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einführung eines Boni- und Dividendenverbots; Anschluss- bzw. Übergangsregelungen zur Sicherstellung der Distribution von Covid-19-Impfstoffen, antiviralen Covid-19-Arzneimitteln sowie zur Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Covid-19-Schutzimpfungen; Härtefallregelung zur Abfederung von Preissteigerungen für andere Brennstoffe wie bspw. Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzende private Verbraucher, u.a.; Annahme einer Entschließung: Unterstützung der Verteilnetzbetreiber, Vorlage eines Berichts zur Wirkung der Preisbremsen, Erhebung von Kundendaten durch Versorger, Umsetzung eines Basiskontingents und einer Obergrenze für Privathaushalte bei den Preisbremsen, Umsetzung der KMU-Härtefallregelung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, Verhinderung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen bis zur beihilferechtlichen Entscheidung der EU-Kommission, Ausgestaltung einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Einrichtung eines Härtefallfonds zur Entlastung bei Nutzung von nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas) und Bereitstellung von maximal 1,8 Mrd Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds;
Einfügung § 29a und Änderung versch. §§ Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz, erneute und zusätzliche Änderungen zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung