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Beschlüsse:
S. 80 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (66/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27521D - Überweisung (19/27657)Beschlüsse:
S. 28835A - Annahme in Ausschussfassung (19/27657, 19/29196)Beschlüsse:
S. 28835B - Annahme in Ausschussfassung (19/27657, 19/29196)Beschlüsse:
S. 230 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (368/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Förderung der Nachfrage von emissionsarmen und emissionsfreien Straßenfahrzeugen mit dem Ziel der CO2- und Luftschadstoffreduzierung im Bereich des öffentlichen Verkehrs durch Aufnahme verbindlicher Beschaffungsziele bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Leasing, Anmietung und Mietkauf sowie auf Aufträge für öffentliche Verkehrsdienste, Personensonderverkehrsdienste, Abfallentsorgung sowie Post- und Paketzustelldienste, Einführung umfassender Berichtspflichten;
Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) als Art. 1 der Vorlage, Aufhebung § 68 sowie Anlage 2 und 3 Vergabeverordnung, Aufhebung § 59 sowie Anlage 2 und 3 Sektorenverordnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Abl. L 188, 12.07.2019, S. 116)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einführung einer Berichtspflicht der Länder gegenüber dem Bund über die Erfüllung der Mindestziele für die Beschaffung von Fahrzeugen und Dienstleistungen, Befugnis zur Erhebung und Speicherung weiterer Daten, redaktionelle Änderungen und Klarstellungen;
Änderung versch. §§ Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz