Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 23355A - Überweisung (18/12051)Beschlüsse:
S. 243C - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (263/17), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 23903C - Überweisung (18/12497)Beschlüsse:
S. 24175D - Annahme in Ausschussfassung (18/12051, 18/12583)Beschlüsse:
S. 24175D - Annahme in Ausschussfassung (18/12051, 18/12583)Beschlüsse:
S. 345D - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (470/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Einrichtung eines zentralen bundesweiten Registers beim Bundeskartellamt zur effektiven Bekämpfung und Prävention von Korruption und Wirtschaftskriminalität sowie Schutz des freien Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen; Übermittlung von für die Prüfung von Ausschlussgründen im Vergabeverfahren bedeutsamen Unternehmensdaten durch die für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden, Verpflichtung und Recht öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber zur Registerabfrage vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen von Teilnahmewettbewerben bei eigenständiger Prüfung und Entscheidung über den Ausschluss eines Unternehmens, Führung des Registers als elektronische Datenbank und Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel, Berücksichtigung der Selbstreinigungsmöglichkeit von Unternehmen; Ersatz bzw. Ergänzung bestehender Abfragepflichten und Register auf Bundes- und Länderebene;
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) als Art. 1 der Vorlage, Folgeänderungen in 8 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Aufforderung der Länder an den Bund zur Einführung eines bundesweiten "Korruptionsregisters" durch Beschlüsse der Justizministerkonferenz am 25./26. Juni 2014 in Binz und der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11. Dezember 2014 in Stralsund
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters); Klarstellungen und Ergänzungen, Korrekturen und Änderungen, u.a. betr. Bußgeldentscheidungen, Vertraulichkeitspflichten, Informationsübermittlung an die Registerbehörde, Präqualifikationsverfahren und -verzeichnis, Auskunftsrechte ggü. der Registerbehörde, Datenabfragen und -übermittlungen