Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 543C - Stellungnahme (654/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 21315C - Überweisung (18/10823)Beschlüsse:
S. 23349C - Annahme in Ausschussfassung (18/10823, 18/12154)Beschlüsse:
S. 23349D - Annahme in Ausschussfassung (18/10823, 18/12154)Beschlüsse:
S. 219B - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (340/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Einpassung der neugefassten EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in das deutsche Verfahrensrecht: Regelungen in den Bereichen Rechtsbehelfe und gerichtliche Entscheidungen, örtliche Zuständigkeit bei sog. Annexklagen, Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren sowie Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen; Beibehaltung der Verfahrensregelungen für die bisherige EU-Verordnung für laufende Verfahren; Klarstellungen zu "nicht richtigen" Eröffnungsanträgen und ihrer Strafbewehrung, Datenspeicherung, redaktionelle Korrekturen; Kostenregelungen;
Einfügung Art. 102c Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung sowie Änderung §§ 3 und 19a Rechtspflegergesetz, einzelner §§ Insolvenzordnung, §§ 1, 23, 58 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Bezug: Verordnung (EU) 2015/848 vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (Neufassung) (ABl. L 141, 05.06.2015, S. 19)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einzeländerungen in den Bereichen Insolvenzverschleppung, sekundäres Insolvenzverfahren (sog. Zusicherung zur Vermeidung und deren öffentliche Bekanntmachung, Abstimmungsverfahren, Haftung des Insolvenzverwalters, Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung), Insolvenzplan; europarechtliche Durchführungsbestimmungen für Insolvenzen bei Mitgliedern einer Unternehmensgruppe ("Konzerninsolvenz"), Übernahme redaktionell angepasster Kostenregelungen aus vorangegangener Gesetzgebung; redaktionelle Änderungen;
Erneute Änderung §§ 3 und 19a Rechtspflegergesetz sowie §§ 13 und 15a Insolvenzordnung, Änderung und Einfügung einzelner §§ Art. 102c Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung, erneute Änderung §§ 1 und 58, zusätzliche Änderung § 23 und erneute Änderung Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz, zusätzliche Änderung § 36 SCE-Ausführungsgesetz sowie Art. 4 (§ 23 und Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz) Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Bezug: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, GESTA C003