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Überwachung von Arbeitsschutzvorschriften: Einführung einer Mindestbesichtigungsquote zum Aufsuchen der Betriebe durch Arbeitsschutzbehörden, Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zur Intensivierung der Bundesaufsicht sowie zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten, Ermächtigungsgrundlage für das BMAS ohne Zustimmung des Bundesrates zum Erlass spezieller Rechtsanforderungen zu besonderen Arbeitsschutzanforderungen in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite, Schaffung eines Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie: Beendigung der Praxis der Werkverträge durch Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal in Bereichen der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung, Verpflichtung zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte bei Unterbringung angeworbener und zeitlich befristeter Beschäftigter, diesbzgl. Dokumentationspflicht, Bußgeldvorschriften;
Änderung §§ 18, 21, 22, 23 und 25 sowie Einfügung § 24a Arbeitsschutzgesetz, Änderung §§ 1, 2, 4 und 7 sowie Einfügung §§ 6a und 6b Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie, Änderung §§ 1, 2, 9 und Anhang (Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1) Arbeitsstättenverordnung sowie Änderungen in weiteren 4 Gesetzen; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung; Verordnungsermächtigung
Bezug: Umsetzung der vom Bundeskabinett am 20. Mai 2020 beschlossenen Eckpunkte "Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft"
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen bzgl. Arbeitsschutzkontrollen (elektronische Datenübermittlung zwischen Arbeitsschutzbehörden u.a.), Abgrenzung zwischen Fleischerhandwerk und Fleischindustrie, manipulationssichere Gestaltung der Arbeitszeitaufzeichnungen, Bestimmung von Vor- und Nachbereitungshandlungen als Arbeitszeit (z.B. Umkleidezeiten), Klarstellung des Begriffs der "übergreifenden Organisation", Gesetzesevaluation zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft, begrenzter Einsatz des Instruments zur Arbeitnehmerüberlassung insb zur Abdeckung saisonaler Auftragsspitzen, Kontrolle diesbzgl. Vorgaben durch Zollverwaltung, Erweiterung der Kontrollbefugnis der Arbeitsschutzbehörden; Verlängerung der Aussetzung der Hinzuverdienstregelung bei vorzeitigen Altersrenten, verstärkte Projektförderungen im Bereich der Teilhabe (z.B. in Krebsberatungsstellen), Regelungen zum Inkrafttreten;
Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung zahlr. §§ Arbeitsschutzgesetz, Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitszeitgesetz sowie zusätzliche Änderung versch. §§ in weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung