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Beschlüsse:
S. 380 - keine Einwendungen (645/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 1181D - Annahme in Ausschussfassung (20/336, 20/736)Beschlüsse:
S. 1182A - Annahme in Ausschussfassung (20/336, 20/736)Beschlüsse:
S. 68 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (69/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 901 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 9,800 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Bezug: Der Gesetzentwurf war bereits in der 19. WP als GESTA 19. WP E074 eingebracht worden.
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022)); Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur elektronischen Kommunikation zwischen den beitragspflichtigen Instituten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen der Erhebung der Beiträge zur Bankenabgabe, Folgenänderungen; Korrektur von Verweisungsfehlern im Strafprozessrecht;
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 – ERPWiPlanG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 110d Strafprozessordnung, §§ 1, 12, 12a und 13 Restrukturierungsfondsgesetz sowie § 1 Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Verordnungsermächtigungen