Synopse zur Änderung an
Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G)

Erstellt am: 28.10.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
30.03.2021

Verkündet am:
01.04.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 402
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 228/19
    Urheber: Bundesregierung
    17.05.2019
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 228/1/19
    14.06.2019
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 979 , S. 260-260

    Beschlüsse:

    S. 260 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (228/19), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    28.06.2019
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 228/19(B)
    28.06.2019
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/12088
    Urheber: Bundesregierung
    31.07.2019
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/115 , S. 14166-14168

    Beschlüsse:

    S. 14168D - Überweisung (19/12088)
    26.09.2019
  7. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/16116
    Urheber: Finanzausschuss
    18.12.2019
  8. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 19/16139
    Urheber: Haushaltsausschuss
    18.12.2019
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/137 , S. 17162-17178

    Beschlüsse:

    S. 17178C - Annahme in Ausschussfassung (19/12088, 19/16116)
    19.12.2019
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/137 , S. 17178-17178

    Beschlüsse:

    S. 17178D - Annahme in Ausschussfassung (19/12088, 19/16116)
    19.12.2019
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 24/20
    Urheber: Bundestag
    24.01.2020
  12. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu24/20
    11.02.2020
  13. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 985 , S. 4-4

    Beschlüsse:

    S. 4 - Zustimmung (24/20), gem. Art. 74 Abs. 2 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG
    14.02.2020
  14. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 24/20(B)
    14.02.2020
Kurzbeschreibung:

Anpassung der Regelungen zur Datenerhebung durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016: umfangreiche Änderungen zu Anordnungsvoraussetzungen, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und von Berufsgeheimnisträgern, Transparenz, individuellem Rechtsschutz und datenschutzaufsichtlicher Kontrolle, Regelungen zur Nutzung personenbezogener Daten des Zollfahndungsdienstes und deren Übermittlung an andere nationale und internationale Stellen, insbes. bei geänderten Nutzungszwecken (hypothetische Datenneuerhebung); Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 zur weiteren Harmonisierung des Datenschutzes im Bereich der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden für ein vergleichbar hohes Schutzniveau personenbezogener Daten und zur Erleichterung des unionsweiten Informationsaustausches, Stärkung der Position des Bundesdatenschutzbeauftragten, Verpflichtungen für Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst bei der Datenverarbeitung;
konstitutive Neufassung Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz – ZFdG), Änderung weiterer 15 Gesetze und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Zollfahndungsdienstgesetz alte Fassung

Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 (BVerfGE 141, 220) betr. Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung
Richtlinie (EU) 2016/680 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI (ABl. L 119, 04.05.2016, S 89)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung des engagierten Ruhestands im Postnachfolgebereich, erhöhte Flexibilität für die Länder bei der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte; rechtliche Klarstellung, redaktionelle Korrekturen;
Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

(1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 93 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der Militärische Abschirmdienst führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, insbesondere zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund, eine gemeinsame standardisierte zentrale Datei.
(1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 93 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der Militärische Abschirmdienst führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, insbesondere zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten mit derartigem Hintergrund, eine gemeinsame standardisierte zentrale Datei.
(2) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat kann, bei Landesbehörden auf Ersuchen des jeweiligen Landes, durch Rechtsverordnung weitere Polizeivollzugsbehörden als beteiligte Behörden zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigen, soweit
1.
diesen Aufgaben zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus nicht nur im Einzelfall besonders zugewiesen sind und
2.
ihr Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Nummer 1 erforderlich und dies unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden angemessen ist.