Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 75 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (55/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27521D - Überweisung (19/27670)Beschlüsse:
S. 30080B - Ablehnung des Änderungsantrags (19/30555)Beschlüsse:
S. 30080C - Annahme in Ausschussfassung (19/27670, 19/30516)Beschlüsse:
S. 299 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (519/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umfassende Neuregelung der berufsrechtlichen Vorschriften für (patent-)anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften zur Gewährung gesellschaftsrechtlicher Organisationsfreiheit, Schaffung einheitlicher und rechtsformneutraler Regelungen und zur Erleichterung der interprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen freien Berufen: Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform, Träger von Berufspflichten, Zulassungspflicht, Anforderungen an Gesellschafter- und Kapitalstruktur sowie an die Geschäftsführung, Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, Aufnahme in die von den Kammern geführten elektronische Verzeichnisse, Errichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (Gesellschaftspostfach), Regelungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch ausländische Berufsgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU, zahlr. Einzelmaßnahmen zur Modernisierung des Berufsrechts, insbes. betr. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sowie Anpassung der Berufsordnungen (Stimmverteilung in der Hauptversammlung, Öffentlichkeit der berufsgerichtlichen Hauptverhandlung);
Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz – VertrGebErstG) als Art. 17 der Vorlage, Änderung und Einfügung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sowie Änderung der Überschrift in Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften; Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 18 weiteren Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (Beschluss vom 12.1.2016 – 1 BvL 6/13; Beschluss vom 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12)
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften s. GESTA C191
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht auf das Tätigkeitsverbot bei Erhalt vertraulicher Informationen, Pflicht zur Einrichtung eines Gesellschaftspostfachs, Beantragung weiterer elektronischer Anwaltspostfächer für Zweigstellen, Vorhaltung eines sichereren Übermittlungswegs, Pflicht zum Erwerb von Berufsrechtskenntnissen und diesbez. Ausnahmeregelung, Verhältnis der einzelnen Berufsrechte, Regelung für Syndikusrechtsanwälte zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen gegenüber Dritten für ihre nicht(patent)anwaltlichen Arbeitgeber, Gleichstellung europäischer Gesellschaften mit inländischen, Stimmgewichtung der Rechtsanwaltskammern nach Mitgliedszahlen in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vetorecht, Einführung einer digitalen Steuerberaterplattform und eines elektronischen Steuerberaterpostfachs, Ermächtigung des BMJ zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Festlegung von Einzelheiten, berufsrechtliche Verpflichtung zur (passiven) Nutzung ab 01. Januar 2023; Zulässigkeit rein virtueller General- oder Vertreterversammlungen einer Genossenschaft zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in der COVID-19-Pandemie, zahlr. Klarstellungen, Berichtigungen, Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung, Neufassung und Einfügung zahlr. §§ in 15 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung