Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 23427B - Überweisung (19/23484)Beschlüsse:
S. 414 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (565/20), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 24765C - Annahme in Ausschussfassung (19/23484, 19/24740)Beschlüsse:
S. 24765C - Annahme in Ausschussfassung (19/23484, 19/24740)Beschlüsse:
S. 497 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (721/20), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Anhebung der Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren an die wirtschaftliche Entwicklung und gestiegene Kanzleikosten: lineare Erhöhung der Anwaltsvergütung und der Gerichtsgebühren um 10 Prozent, Anpassung der Vergütungssätze von (medizinischen und psychologischen) Sachverständigen und Sprachmittlern an marktübliche Honorare sowie der Entschädigung für ehrenamtliche Richter und Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen auf 4000 Euro, Sonderanpassung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 Prozent, Anhebung der Kappungsgrenze für Prozess- und Verfahrenskostenhilfe auf 50.000 Euro, weitere strukturelle Änderungen des anwaltlichen Gebührenrechts, des Vergütungsrechts sowie des Justizkostenrechts;
Änderung zahlr. §§ und Anlagen (Kostenverzeichnis) in 10 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021)); Festlegung der Gerichtsgebühr für Vormundschaften, Betreuungen sowie Dauer- und Nachlasspflegschaften mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten auf 100 Euro, Absenkung der Dolmetscher-Vergütung auf 85 Euro, Abschlag von 5 Prozent auf die Marktpreise für Sachverständigen- und Dolmetscherleistungen wegen des infolge der COVID-19-Pandemie veränderten Marktumfeldes, Absenkung der Freigrenze für die Prozesskostenhilfe auf die bundesweiten Regelbedarfssätze, Beibehaltung des Justizrabatts und Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Fertigung von Fotos, Klarstellung betr. Streitverkündung; Verlängerung der Geltung der Regelung zur Hemmung strafprozessualer Unterbrechungsfristen wegen Infektionsschutzmaßnahmen um 1 Jahr bis zum 26. März 2022;
Änderung versch. §§ und Anlagen (Kosten- und Vergütungsverzeichnis) in 6 Gesetzen