Synopse zur Änderung an
Personenstandsverordnung (PStV)

Erstellt am: 05.11.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Kapitel 8 - Berichtigungen

(1) Das Standesamt, das selbst oder auf Anordnung des Gerichts einen abgeschlossenen Registereintrag berichtigt, hat zu prüfen, ob auch in anderen Personenstandsregistern oder in den beim Bundeszentralamt für Steuern zu einer Person gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes eine Berichtigung vorgenommen werden muss. Es teilt dem in Betracht kommenden Standesamt und der Meldebehörde die Berichtigung mit. Eine Berichtigung auf Grund von Dokumenten des Heimatstaates (§ 47 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Gesetzes) ist nur zulässig, wenn zuvor die zuständige Ausländerbehörde beteiligt wurde und diese den Zusammenhang zwischen den vorgelegten Dokumenten und der Rückführung des betreffenden Ausländers bestätigt hat.
(1) Das Standesamt, das selbst oder auf Anordnung des Gerichts einen abgeschlossenen Registereintrag berichtigt, hat zu prüfen, ob auch in anderen Personenstandsregistern oder in den beim Bundeszentralamt für Steuern zu einer Person gespeicherten Daten nach § 4 Absatz 2 und 3 des Identifikationsnummerngesetzes eine Berichtigung vorgenommen werden muss. Es teilt dem in Betracht kommenden Standesamt und der Meldebehörde die Berichtigung mit. Eine Berichtigung auf Grund von Dokumenten des Heimatstaates (§ 47 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Gesetzes) ist nur zulässig, wenn zuvor die zuständige Ausländerbehörde beteiligt wurde und diese den Zusammenhang zwischen den vorgelegten Dokumenten und der Rückführung des betreffenden Ausländers bestätigt hat.
(2) Hat das Standesamt von Amts wegen auf Grund eines Registereintrags eine Mitteilung an eine Behörde, ein Gericht oder eine sonstige öffentliche Stelle gemacht und wird dieser Eintrag berichtigt, ist dem Empfänger die Berichtigung mitzuteilen.
(3) Die Mitteilung erfolgt durch Übersendung eines beglaubigten Registerausdrucks oder durch Datenübermittlung nach § 63.
(4) Bei unrichtigen und fehlenden Elementbezeichnungen oder familienrechtlichen Bezeichnungen kann die Eintragung nach § 47 Absatz 1 des Gesetzes durch eine Folgebeurkundung richtig gestellt werden. Gleiches gilt auch bei der Fortführung von Hinweisen. Derartige Richtigstellungen bedürfen keiner Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2.

Kapitel 9 - Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen | Abschnitt 3 - Mitteilungen

(1) Das Standesamt, das die Geburt beurkundet, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Eltern des Kindes führt,
2.
dem Standesamt I in Berlin, wenn das Kind im Ausland geboren worden ist,
3.
der Meldebehörde,
4.
dem Familiengericht, wenn
a)
das Kind nach dem Tod seines Vaters geboren ist,
b)
es sich um ein Findelkind oder um einen Minderjährigen handelt, dessen Personenstand nicht zu ermitteln ist, oder
c)
es sich um ein Kind aus einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes handelt,
5.
dem Jugendamt, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind,
6.
dem Familiengericht, wenn gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, den Geburtsnamen des Kindes nicht binnen eines Monats nach dessen Geburt bestimmt haben,
7.
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde,
8.
der Elterngeldstelle, wenn dem Standesamt bekannt wird, dass ein Antrag auf Elterngeld gestellt worden ist, und wenn die antragstellende Person in die Datenübermittlung eingewilligt hat.
(2) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den Vater führt,
2.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den bisher als Vater eingetragenen Mann führt, wenn er nach der Folgebeurkundung nicht der Vater ist,
3.
der Meldebehörde,
4.
dem Jugendamt, wenn das Kind während bestehender Ehe der Mutter geboren wurde.
(3) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die gerichtliche Entscheidung über das Nichtbestehen der Vaterschaft einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den bisher als Vater eingetragenen Mann führt,
2.
der Meldebehörde.
(4) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Änderung oder Angleichung des Namens des Kindes, die Angabe des Geschlechts oder eine Vornamensortierung einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für das Kind führt,
2.
dem Standesamt I in Berlin, wenn die Geburt oder die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft des Kindes im Ausland erfolgt ist,
3.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag eines Abkömmlings des Kindes führt, wenn sich der Geburtsname des Abkömmlings geändert hat,
4.
der Meldebehörde, wenn dies nicht bereits von anderer Stelle erfolgt ist,
5.
dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wenn das Kind nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vertraulich geboren wurde.
(5) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Annahme als Kind oder deren Aufhebung einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die leiblichen Eltern des Kindes führt, soweit die Annahme Auswirkungen auf deren Elternschaft hat,
2.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Annehmenden führt,
3.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für das Kind führt, wenn sich der Name des Kindes geändert hat,
4.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag eines Abkömmlings des Kindes führt, wenn sich der Geburtsname des Abkömmlings geändert hat,
5.
dem Standesamt I in Berlin, wenn die Geburt oder die Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft des Kindes im Ausland erfolgt ist,
6.
der Meldebehörde.
(6) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 bis 5 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Geburtsname und Vornamen des Kindes,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Kindes,
7.
Staat der Geburt, wenn das Kind im Ausland geboren worden ist,
8.
Geschlecht des Kindes,
9.
Staatsangehörigkeit des Kindes bei Erwerb nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
10.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Eltern des Kindes,
11.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Eltern des Kindes,
12.
Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes,
13.
Daten über Anerkennung, Feststellung oder Nichtbestehen einer Vaterschaft,
14.
Daten über die Annahme als Kind, insbesondere
a)
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Annehmenden,
b)
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Annehmenden,
c)
Staatsangehörigkeit der Annehmenden,
d)
Anschriften der Annehmenden,
15.
Daten über eine Namensänderung des Kindes,
16.
Anzahl der geborenen Kinder bei einer Mehrlingsgeburt,
17.
Angaben zum Tod des Vaters vor der Geburt des Kindes,
18.
Angaben zur elterlichen Sorge für das Kind,
19.
Anschriften des Kindes und der Eltern,
20.
Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
21.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.
(6) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 bis 5 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Geburtsname und Vornamen des Kindes,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Kindes,
7.
Staat der Geburt, wenn das Kind im Ausland geboren worden ist,
8.
Geschlecht des Kindes,
9.
Staatsangehörigkeit des Kindes bei Erwerb nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
10.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Eltern des Kindes,
11.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Eltern des Kindes,
12.
Staatsangehörigkeit der Eltern des Kindes,
13.
Daten über Anerkennung, Feststellung oder Nichtbestehen einer Vaterschaft,
14.
Daten über die Annahme als Kind, insbesondere
a)
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Annehmenden,
b)
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Annehmenden,
c)
Staatsangehörigkeit der Annehmenden,
d)
Anschriften der Annehmenden,
15.
Daten über eine Namensänderung des Kindes,
16.
Anzahl der geborenen Kinder bei einer Mehrlingsgeburt,
17.
Angaben zum Tod des Vaters vor der Geburt des Kindes,
18.
Angaben zur elterlichen Sorge für das Kind,
19.
Anschriften des Kindes und der Eltern,
20.
Pseudonym der Mutter im Falle einer vertraulichen Geburt nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
21.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.

Kapitel 9 - Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen | Abschnitt 3 - Mitteilungen

(1) Das Standesamt, das die Eheschließung oder die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beurkundet, im Falle der Nummer 6 die Anmeldung der Eheschließung entgegennimmt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Ehegatten führt,
2.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für ein gemeinsames Kind der Ehegatten führt,
3.
dem Standesamt I in Berlin, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist,
4.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Ehegatten führt,
5.
der Meldebehörde,
6.
dem Familiengericht, wenn einer der Eheschließenden mit einem anteilsberechtigten minderjährigen oder betreuten Abkömmling in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebt.
(2) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über eine Namensänderung, Namensangleichung oder Vornamensortierung eines oder beider Ehegatten einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den oder die Ehegatten führt, wenn sich die Namensänderung auf den Geburtsnamen des oder der Ehegatten erstreckt,
2.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag eines Kindes des oder der Ehegatten führt, wenn auch das Kind den geänderten Namen führt,
3.
dem Standesamt I in Berlin, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist,
4.
der Meldebehörde, wenn dies nicht bereits von anderer Stelle erfolgt ist.
(3) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Aufhebung, Scheidung oder das Nichtbestehen der Ehe oder die Aufhebung einer solchen Entscheidung einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für ein gemeinsames Kind der Ehegatten führt, wenn die Entscheidung Auswirkungen auf den Personenstand des Kindes hat,
2.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Ehegatten führt, wenn das Nichtbestehen der Ehe oder die Aufhebung dieser Entscheidung festgestellt wurde,
3.
der Meldebehörde.
(4) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Tod oder über die Todeserklärung, die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten oder die Aufhebung eines solchen Beschlusses einträgt, hat dies mitzuteilen, wenn der Sterbefall nicht im Inland beurkundet worden ist:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den verstorbenen oder für tot erklärten Ehegatten führt,
2.
der Meldebehörde,
3.
dem für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt,
4.
der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(5) Das Standesamt darf zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach den Absätzen 1 bis 4 folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht der Ehegatten,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Ehegatten,
7.
Staat der Geburt, wenn der Ehegatte im Ausland geboren worden ist,
8.
Tag und Ort der Eheschließung,
9.
Staat der Eheschließung, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist,
10.
Staatsangehörigkeit der Ehegatten,
11.
Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen und Anschrift der Kinder der Ehegatten,
12.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Kinder der Ehegatten,
13.
Staatsangehörigkeit der Kinder der Ehegatten,
14.
Angaben zu fortgesetzter Gütergemeinschaft eines Eheschließenden mit seinem Abkömmling,
15.
Daten über die Auflösung der Ehe durch Scheidung und Tod,
16.
Daten über Todeserklärung und gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
17.
Daten über eine im Ausland erfolgte erneute Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eines Ehegatten nach Eheauflösung,
18.
Anschriften der Ehegatten. Ehegatten,
19.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.
(5) Das Standesamt darf zur Erfüllung der Mitteilungspflichten nach den Absätzen 1 bis 4 folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht der Ehegatten,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Ehegatten,
7.
Staat der Geburt, wenn der Ehegatte im Ausland geboren worden ist,
8.
Tag und Ort der Eheschließung,
9.
Staat der Eheschließung, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist,
10.
Staatsangehörigkeit der Ehegatten,
11.
Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen und Anschrift der Kinder der Ehegatten,
12.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Kinder der Ehegatten,
13.
Staatsangehörigkeit der Kinder der Ehegatten,
14.
Angaben zu fortgesetzter Gütergemeinschaft eines Eheschließenden mit seinem Abkömmling,
15.
Daten über die Auflösung der Ehe durch Scheidung und Tod,
16.
Daten über Todeserklärung und gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
17.
Daten über eine im Ausland erfolgte erneute Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eines Ehegatten nach Eheauflösung,
18.
Anschriften der Ehegatten. Ehegatten,
19.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.

Kapitel 9 - Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen | Abschnitt 3 - Mitteilungen

(1) Das Standesamt, das die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 35 des Gesetzes beurkundet, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das die Geburtseinträge für die Lebenspartner führt,
2.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft für die Lebenspartner führt,
3.
dem Standesamt I in Berlin,
4.
der Meldebehörde.
(2) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über eine Namensänderung, Namensangleichung oder Vornamensortierung eines oder beider Lebenspartner einträgt, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den Lebenspartner führt, wenn sich die Namensänderung auf den Geburtsnamen des Lebenspartners erstreckt,
2.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für ein Kind der Lebenspartner führt, wenn sich die Namensänderung auf den Geburtsnamen des Kindes erstreckt,
3.
dem Standesamt I in Berlin, wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet worden ist,
4.
der Meldebehörde, wenn dies nicht bereits von anderer Stelle erfolgt ist.
(3) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft einträgt, hat dies der Meldebehörde mitzuteilen.
(4) Das Standesamt, das eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Lebenspartnerschaft durch Tod oder über die Todeserklärung, die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Lebenspartners oder die Aufhebung eines solchen Beschlusses einträgt, hat dies mitzuteilen, wenn der Sterbefall nicht im Inland beurkundet worden ist:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den verstorbenen oder für tot erklärten Lebenspartner führt,
2.
der Meldebehörde,
3.
dem für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt,
4.
der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(5) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 bis 4 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des übermittelnden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht der Lebenspartner,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Lebenspartner,
7.
Staat der Geburt, wenn der Lebenspartner im Ausland geboren wurde,
8.
Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft,
9.
Staat der Begründung der Lebenspartnerschaft, wenn diese im Ausland erfolgt ist,
10.
Staatsangehörigkeit der Lebenspartner,
11.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Kinder der Lebenspartner,
12.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Kinder der Lebenspartner,
13.
Staatsangehörigkeit der Kinder der Lebenspartner,
14.
Angaben zu fortgesetzter Gütergemeinschaft eines Lebenspartners mit seinem Abkömmling,
15.
Daten über die Auflösung der Lebenspartnerschaft,
16.
Daten über eine im Ausland erfolgte erneute Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eines Lebenspartners nach Auflösung der Lebenspartnerschaft,
17.
Anschriften der Lebenspartner. Lebenspartner,
18.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.
(5) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 bis 4 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des übermittelnden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht der Lebenspartner,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Lebenspartner,
7.
Staat der Geburt, wenn der Lebenspartner im Ausland geboren wurde,
8.
Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft,
9.
Staat der Begründung der Lebenspartnerschaft, wenn diese im Ausland erfolgt ist,
10.
Staatsangehörigkeit der Lebenspartner,
11.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen der Kinder der Lebenspartner,
12.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Kinder der Lebenspartner,
13.
Staatsangehörigkeit der Kinder der Lebenspartner,
14.
Angaben zu fortgesetzter Gütergemeinschaft eines Lebenspartners mit seinem Abkömmling,
15.
Daten über die Auflösung der Lebenspartnerschaft,
16.
Daten über eine im Ausland erfolgte erneute Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eines Lebenspartners nach Auflösung der Lebenspartnerschaft,
17.
Anschriften der Lebenspartner. Lebenspartner,
18.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.

Kapitel 9 - Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen | Abschnitt 3 - Mitteilungen

(1) Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet, hat dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag für den Verstorbenen führt,
2.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für eine zur Zeit des Todes bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft führt,
3.
der Gesundheitsbehörde, soweit dies nach Landesrecht vorgesehen ist,
4.
dem Standesamt I in Berlin, wenn der Verstorbene zuvor für tot erklärt, seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist oder er nicht im Inland verstorben ist,
5.
der Meldebehörde,
6.
dem Familiengericht, wenn der Verstorbene minderjährig und Vollwaise war oder ein minderjähriges Kind hinterlassen hat,
7.
dem Jugendamt, wenn der Verstorbene minderjährig und Vollwaise war oder ein minderjähriges Kind hinterlassen hat, das durch den Sterbefall Vollwaise geworden ist,
8.
dem für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt,
9.
der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(2) Nimmt das Standesamt I in Berlin eine Ausfertigung eines Beschlusses über Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit in die dortige Sammlung auf, hat es dies mitzuteilen:
1.
dem Standesamt, das den Geburtseintrag des für tot Erklärten führt,
2.
dem Standesamt, das den Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag für eine zur Zeit der Todeserklärung bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft führt,
3.
dem Standesamt, das das Sterberegister des für tot Erklärten führt,
4.
der das Zentrale Testamentsregister führenden Registerbehörde.
(3) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 und 2 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht des Verstorbenen,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen,
7.
Staat der Geburt, wenn der Verstorbene im Ausland geboren worden ist,
8.
Todestag oder Todeszeitraum,
9.
Sterbeort sowie den Staat, wenn der Sterbefall im Ausland eingetreten ist,
10.
Familienstand des Verstorbenen,
11.
Staatsangehörigkeit des Verstorbenen,
12.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
13.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
14.
Familienname, Vornamen und Anschrift eines nahen Angehörigen des Verstorbenen,
15.
Angaben darüber, dass der Verstorbene zuvor für tot erklärt worden war oder seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist,
16.
Familiennamen und Vornamen eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen,
17.
Tag der Geburt eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen,
18.
Angaben darüber, dass der Verstorbene Vollwaise war,
19.
Angaben darüber, dass ein Kind des Verstorbenen durch den Sterbefall Vollwaise geworden ist,
20.
Anschrift des Verstorbenen. Verstorbenen,
21.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.
(3) Das Standesamt darf zur Erfüllung der nach den Absätzen 1 und 2 bestehenden Mitteilungspflichten folgende Daten übermitteln:
1.
Anlass der Beurkundung,
2.
Wirksamkeitsdatum der mitgeteilten Beurkundung,
3.
Registrierungsdaten des sendenden Standesamts,
4.
Registrierungsdaten der empfangenden Stelle,
5.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen sowie das Geschlecht des Verstorbenen,
6.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen,
7.
Staat der Geburt, wenn der Verstorbene im Ausland geboren worden ist,
8.
Todestag oder Todeszeitraum,
9.
Sterbeort sowie den Staat, wenn der Sterbefall im Ausland eingetreten ist,
10.
Familienstand des Verstorbenen,
11.
Staatsangehörigkeit des Verstorbenen,
12.
Familiennamen, Geburtsnamen und Vornamen eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
13.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
14.
Familienname, Vornamen und Anschrift eines nahen Angehörigen des Verstorbenen,
15.
Angaben darüber, dass der Verstorbene zuvor für tot erklärt worden war oder seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist,
16.
Familiennamen und Vornamen eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen,
17.
Tag der Geburt eines minderjährigen Kindes des Verstorbenen,
18.
Angaben darüber, dass der Verstorbene Vollwaise war,
19.
Angaben darüber, dass ein Kind des Verstorbenen durch den Sterbefall Vollwaise geworden ist,
20.
Anschrift des Verstorbenen. Verstorbenen,
21.
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung.

Kapitel 9 - Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister, Mitteilungen | Abschnitt 3 - Mitteilungen

Das Standesamt, das eine Fortführung im Personenstandsregister vornimmt, teilt dies der Registermodernisierungsbehörde nach dem Identifikationsnummerngesetz nur mit, wenn die Daten nicht bereits der Meldebehörde nach den §§ 57 bis 60 übermittelt worden sind. Soweit eine Mitteilung des Standesamtes zum Zwecke der Überprüfung und Bestätigung der Identität natürlicher Personen beim Bundeszentralamt für Steuern nach Satz 1 erforderlich ist, werden folgende Daten mitgeteilt:
1.
Familienname,
2.
Vornamen,
3.
frühere Familiennamen und Vornamen,
4.
Tag und Ort der Geburt,
5.
Geschlecht,
6.
gegenwärtige und letzte Anschrift, wenn diese bekannt ist,
7.
Sterbedatum.

Kapitel 10 - Übergangs- und Schlussvorschriften

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1750 — 1770;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1750 — 1770)


(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1750 — 1770;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1750 — 1770)


Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Allgemeine Registerangaben für alle Register            
0001 Name des Standesamts   X     X  
0010 Standesamtsnummer z. B. 06412001 für das Standesamt Frankfurt am Main, ggf. ergänzt um ein Suffix für ein verwaltetes Standesamt X     X  
0011 Art des Registers G = Geburtenregister
E = Eheregister
L = Lebenspartnerschaftsregister
S = Sterberegister
X     X  
0012 Eintragsnummer z. B. „334“ für die 334. Beurkundung einer Geburt eines Jahres;
bei Stilllegung des Eintrags
z. B. 334-1 für die erneute Beurkundung zu dieser Eintragsnummer
X     X  
0013 Jahr des Eintrags Bei Nacherfassung Jahr der ursprünglichen Beurkundung X     X  
0014 Nummer der Erst- und Folgebeurkundung Beispiele: „0“ bei Erstbeurkundung, „3“ für die 3. Folgebeurkundung zu einem Haupteintrag X X      
0015 Nummer eines Hinweises Technisches Datum, Nummer     X    
0020 Anlass der Beurkundung z. B. Geburt, Namensänderung, Vaterschaftsanerkennung, Wiederannahme des Geburtsnamens, Berichtigung X X      
0030 Anlass eines Hinweises       X   1)
0040 Datum der Wirksamkeit Wirksamkeit einer Folgebeurkundung   X      
0045 Datum der Stilllegung Wirksamkeit einer Stilllegung des Personenstandseintrags         1)
0048 Sperrvermerk           1)
0049 Datum Sperrvermerk Datum des Fristablaufs eines Sperrvermerks         1)
0050 Ort der Beurkundung   X X      
0051 Datum der Beurkundung   X X      
0052 Name der Urkundsperson   X X      
0053 Funktionsbezeichnung Unterscheidung nach männlichen oder weiblichen Standesbeamten X X      
__________
Beispiel: „2. Vater“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Geburtenregister            
  Angaben zur Geburt            
1040 Tag der Geburt   X X   X  
1041 Geburtszeit Stunde und Minute der Geburt X X      
1050 Ort der Geburt   X X   X  
1051 Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
1052 Geburtsort, Straße, Hausnummer   X X      
1055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
1057 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X   X  
1090 Art der Geburt Nur bei Totgeburt X X      
  Angaben zum Kind            
1101 Familienname/Geburtsname Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes X X   X  
1101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
1102 Vornamen   X X   X  
1102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht des Kindes     X    
1120 Geschlecht   X X      
1130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG     X    
1198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1199 1198 Identifikationsnummer Familiennamensführung nicht nachgewiesen Gemäß § 139b Nur bei nicht nachgewiesener Identität der Eltern Abgabenordnung X       1)
1199Familiennamensführung nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener Identität der ElternX    
   Angaben zu den Eltern            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X   4)
1200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „1. Mutter“
X X     4)
1201 Familienname   X X   X  
1201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
1202 Geburtsname   X X   X  
1202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
1203 Vornamen   X X   X  
1203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1220 Geschlecht   X X      
1230 Religion/Weltanschauung   X X     3)
1240 Tag der Geburt       X    
1250 Ort der Geburt       X    
1255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland     X    
1270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1271 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1275 Registernummer Beispiel: G 399/2010     X    
1280 Staatsangehörigkeit       X    
1298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1299 1298 Identifikationsnummer Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
1299A 1299 Namensführung Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
1299A 2. Namensführung nicht nachgewiesen Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X   4)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der GeburtsurkundeXXX 4)
1300Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „2. Vater“
Beispiel: „2. Vater“
XX  4)
1300Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „2. Vater“
1301Familienname X X   X 4)
1301 1301A Familienname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
1301A 1302 Geburtsname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
1302 1302A Geburtsname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
1302A 1303 Vornamen Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
1303 1303A Vornamen Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
1303A 1320 Geschlecht Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1320 1330 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     3)
1330 1340 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X X   3)
1340 1350 Tag Ort der Geburt       X    
1350 1355 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1355 1357 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1357 1370 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland     X    
1370 1371 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
1371 1375 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung Beispiel: G 1499/2009     X    
1375 1380 Registernummer Staatsangehörigkeit Beispiel: G 1499/2009     X    
1380 1398 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
1398 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
1399A Namensführung nicht nachgewiesen   X X      
  Eheschließung der Eltern            
1440 Tag der Eheschließung       X    
1450 Ort der Eheschließung       X    
1457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
1470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1475 Registernummer Beispiel: E 67/2009     X    
  Ehe des Kindes            
1540 Tag der Eheschließung       X    
1550 Ort der Eheschließung       X    
1555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1557 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
1570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1575 Registernummer Beispiel: E 288/2030     X    
1590 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung oder Tod     X   3)
1591 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag     X   3)
1592 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   3)
1593 Behördenname Ortsbezeichnung     X   3)
1595 Registernummer/Aktenzeichen       X   3)
  Lebenspartnerschaft des Kindes            
1640 Tag der Begründung       X    
1650 Ort der Begründung       X    
1655 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1657 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
1670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1675 Registernummer Beispiel: L 12/2009     X    
1690 Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod     X   3)
1691 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag     X   3)
1692 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   3)
1693 Behördenname Ortsbezeichnung     X   3)
1695 Registernummer/Aktenzeichen       X   3)
  Kind des Kindes            
1700 Anzahl der eingetragenen Kinder       X   1)
1701 Familienname Angabe des Geburtsnamens des Kindes     X    
1705 Vornamen       X    
1740 Tag der Geburt       X    
1750 Ort der Geburt       X    
1755 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1757 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland     X    
1770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1775 Registernummer Beispiel: G 475/2031     X    
1790 Art der Geburt Nur bei Totgeburt     X   2)
  Testamentsverzeichnis            
1890 Testamentsverzeichnisnummer       X   3)
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Kindes            
1940 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war     X    
1942 Tag des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde     X    
1950 Sterbeort       X    
1955 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1957 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland     X    
1960 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum     X   2)
1970 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
1971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1975 Registernummer/Aktenzeichen       X    
Beispiel: „2. Vater“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Geburtenregister            
  Angaben zur Geburt            
1040 Tag der Geburt   X X   X  
1041 Geburtszeit Stunde und Minute der Geburt X X      
1050 Ort der Geburt   X X   X  
1051 Geburtsort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
1052 Geburtsort, Straße, Hausnummer   X X      
1055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
1057 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X   X  
1090 Art der Geburt Nur bei Totgeburt X X      
  Angaben zum Kind            
1101 Familienname/Geburtsname Angabe des aktuellen Geburtsnamens des Kindes X X   X  
1101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
1102 Vornamen   X X   X  
1102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht des Kindes     X    
1120 Geschlecht   X X      
1130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
1180 Deutsche Staatsangehörigkeit Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG     X    
1198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1199 1198 Identifikationsnummer Familiennamensführung nicht nachgewiesen Gemäß § 139b Nur bei nicht nachgewiesener Identität der Eltern Abgabenordnung X       1)
1199Familiennamensführung nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener Identität der ElternX    
   Angaben zu den Eltern            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X   4)
1200 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „1. Mutter“
X X     4)
1201 Familienname   X X   X  
1201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
1202 Geburtsname   X X   X  
1202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
1203 Vornamen   X X   X  
1203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1220 Geschlecht   X X      
1230 Religion/Weltanschauung   X X     3)
1240 Tag der Geburt       X    
1250 Ort der Geburt       X    
1255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland     X    
1270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1271 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1275 Registernummer Beispiel: G 399/2010     X    
1280 Staatsangehörigkeit       X    
1298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1299 1298 Identifikationsnummer Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
1299A 1299 Namensführung Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
1299A 2. Namensführung nicht nachgewiesen Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Geburtsurkunde X X X   4)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der GeburtsurkundeXXX 4)
1300Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „2. Vater“
Beispiel: „2. Vater“
XX  4)
1300Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Mutter“ oder „Vater“ angegeben werden; bei Folgebeurkundungen sind Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, als „Elternteil“ anzugeben,
Beispiel: „2. Vater“
1301Familienname X X   X 4)
1301 1301A Familienname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
1301A 1302 Geburtsname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
1302 1302A Geburtsname Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
1302A 1303 Vornamen Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
1303 1303A Vornamen Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
1303A 1320 Geschlecht Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
1320 1330 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     3)
1330 1340 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X X   3)
1340 1350 Tag Ort der Geburt       X    
1350 1355 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1355 1357 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1357 1370 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland     X    
1370 1371 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
1371 1375 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung Beispiel: G 1499/2009     X    
1375 1380 Registernummer Staatsangehörigkeit Beispiel: G 1499/2009     X    
1380 1398 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
1398 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
1399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
1399A Namensführung nicht nachgewiesen   X X      
  Eheschließung der Eltern            
1440 Tag der Eheschließung       X    
1450 Ort der Eheschließung       X    
1457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
1470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1475 Registernummer Beispiel: E 67/2009     X    
  Ehe des Kindes            
1540 Tag der Eheschließung       X    
1550 Ort der Eheschließung       X    
1555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1557 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
1570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1575 Registernummer Beispiel: E 288/2030     X    
1590 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung oder Tod     X   3)
1591 Datum der Eheauflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag     X   3)
1592 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   3)
1593 Behördenname Ortsbezeichnung     X   3)
1595 Registernummer/Aktenzeichen       X   3)
  Lebenspartnerschaft des Kindes            
1640 Tag der Begründung       X    
1650 Ort der Begründung       X    
1655 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1657 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
1670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1675 Registernummer Beispiel: L 12/2009     X    
1690 Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft Beispiel: Aufhebung oder Tod     X   3)
1691 Datum der Auflösung Wirksamkeitsdatum oder Todestag     X   3)
1692 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   3)
1693 Behördenname Ortsbezeichnung     X   3)
1695 Registernummer/Aktenzeichen       X   3)
  Kind des Kindes            
1700 Anzahl der eingetragenen Kinder       X   1)
1701 Familienname Angabe des Geburtsnamens des Kindes     X    
1705 Vornamen       X    
1740 Tag der Geburt       X    
1750 Ort der Geburt       X    
1755 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1757 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland     X    
1770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
1771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1775 Registernummer Beispiel: G 475/2031     X    
1790 Art der Geburt Nur bei Totgeburt     X   2)
  Testamentsverzeichnis            
1890 Testamentsverzeichnisnummer       X   3)
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit des Kindes            
1940 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war     X    
1942 Tag des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde     X    
1950 Sterbeort       X    
1955 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
1957 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland     X    
1960 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum     X   2)
1970 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
1971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
1975 Registernummer/Aktenzeichen       X    
Beispiel: „2. Ehefrau“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Eheregister            
  Angaben zur Ehe            
2040 Tag der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe X     X  
2050 Ort der Eheschließung Ggf. Ort der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe X     X  
2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X     2)
2055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X       2)
2057 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X     X  
2058 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Ehegatten zu 1., zu 2. oder Doppelname     X    
  Angaben zur Lebenspartnerschaft bei Umwandlung in eine Ehe            
2060 Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Tag der Begründung einer zu dieser Ehe umgewandelten Lebenspartnerschaft X X   X 4)
2070 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   4)
2071 Behördenname Ortsbezeichnung     X   4)
2075 Registernummer       X   4)
  Angaben zu den Ehegatten            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X   4)
2100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „1. Ehemann“
X X     4)
2101 Familienname vor der Ehe   X X   X  
2101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
2102 Geburtsname vor der Ehe   X X   X  
2102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
2103 Vornamen vor der Ehe   X X   X  
2103A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
2111 Familienname in der Ehe   X X   X  
2111A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
2112 Geburtsname in der Ehe   X X   X  
2112A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
2113 Vornamen in der Ehe   X X   X 2)
2113A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
2114 Familienname nach Eheauflösung     X   X  
2114A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X      
2115 Geburtsname nach Eheauflösung     X   X  
2115A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X      
2116 Vorname nach Eheauflösung     X   X 2)
2116A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X     2)
2119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht     X    
2120 Geschlecht   X X     2)
2130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
2140 Tag der Geburt   X X   X  
2150 Ort der Geburt   X X      
2155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
2170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2171 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2175 Registernummer       X    
2180 Staatsangehörigkeit       X    
2198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
2198 2. Identifikationsnummer Leittext zur Zuordnung Gemäß § 139b der Abgabenordnung folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X   4) 1)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der EheurkundeXXX 4)
2200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Ehefrau“
Beispiel: „2. Ehefrau“
XX  4)
2200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Ehefrau“
2201Familienname vor der Ehe X X   X 4)
2201 2201A Ausländische Namensart Familienname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2201A 2202 Ausländische Namensart Geburtsname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2202 2202A Ausländische Namensart Geburtsname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2202A 2203 Ausländische Namensart Vornamen vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2203 2203A Ausländische Namensart Vornamen vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
2203A 2211 Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
2211 2211A Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2211A 2212 Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2212 2212A Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2212A 2213 Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X 2)
2213 2213A Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X 2)
2213A 2214 Ausländische Namensart Familienname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X 2)
2214 2214A Ausländische Namensart Familienname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X   X  
2214A 2215 Ausländische Namensart Geburtsname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X   X  
2215 2215A Ausländische Namensart Geburtsname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X   X  
2215A 2216 Ausländische Namensart Vornamen nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X   X 2)
2216 2216A Ausländische Namensart Vornamen nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X   X 2)
2216A 2219 Ausländische Namensart Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X X   2)
2219 2220 Geschlecht Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X X X   2)
2220 2230 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     2) 3)
2230 2240 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X   X 3)
2240 2250 Tag Ort der Geburt   X X   X  
2250 2255 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2255 2257 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2257 2270 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland X X X    
2270 2271 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
2271 2275 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung     X    
2275 2280 Registernummer Staatsangehörigkeit       X    
2280 2298 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
2298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
  Auflösung der Ehe            
2390 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach Todeserklärung   X     3)
  Auflösung durch Entscheidung            
2391 Datum der Eheauflösung Datum der Rechtskraft der Scheidung   X      
2392 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2393 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2395 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.            
2440 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
2442 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
2450 Sterbeort     X      
2455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
2457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
2460 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
2470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2475 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.            
2540 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
2542 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
2550 Sterbeort     X      
2555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
2557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
2560 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
2570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2575 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Neue Ehe zu 1.            
2640 Tag der Eheschließung       X    
2641 Tag der Eheschließung nach Todeserklärung Nur im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X      
2650 Ort der Eheschließung       X    
2657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
2670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2675 Registernummer       X    
  Neue Ehe zu 2.            
2740 Tag der Eheschließung       X    
2741 Tag der Eheschließung nach Todeserklärung Nur im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X      
2750 Ort der Eheschließung       X    
2757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
2770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2775 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 1.            
2840 Tag der Begründung       X    
2850 Ort der Begründung       X    
2857 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
2870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2871 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2875 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 2.            
2940 Tag der Begründung       X    
2950 Ort der Begründung       X    
2957 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
2970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2975 Registernummer       X    
Beispiel: „2. Ehefrau“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Eheregister            
  Angaben zur Ehe            
2040 Tag der Eheschließung Ggf. Tag der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe X     X  
2050 Ort der Eheschließung Ggf. Ort der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe X     X  
2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X     2)
2055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X       2)
2057 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland X     X  
2058 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Ehegatten zu 1., zu 2. oder Doppelname     X    
  Angaben zur Lebenspartnerschaft bei Umwandlung in eine Ehe            
2060 Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft Tag der Begründung einer zu dieser Ehe umgewandelten Lebenspartnerschaft X X   X 4)
2070 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X   4)
2071 Behördenname Ortsbezeichnung     X   4)
2075 Registernummer       X   4)
  Angaben zu den Ehegatten            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X   4)
2100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „1. Ehemann“
X X     4)
2101 Familienname vor der Ehe   X X   X  
2101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
2102 Geburtsname vor der Ehe   X X   X  
2102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
2103 Vornamen vor der Ehe   X X   X  
2103A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
2111 Familienname in der Ehe   X X   X  
2111A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
2112 Geburtsname in der Ehe   X X   X  
2112A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
2113 Vornamen in der Ehe   X X   X 2)
2113A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
2114 Familienname nach Eheauflösung     X   X  
2114A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X      
2115 Geburtsname nach Eheauflösung     X   X  
2115A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X      
2116 Vorname nach Eheauflösung     X   X 2)
2116A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X     2)
2119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht     X    
2120 Geschlecht   X X     2)
2130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
2140 Tag der Geburt   X X   X  
2150 Ort der Geburt   X X      
2155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
2170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2171 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2175 Registernummer       X    
2180 Staatsangehörigkeit       X    
2198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
2198 2. Identifikationsnummer Leittext zur Zuordnung Gemäß § 139b der Abgabenordnung folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Eheurkunde X X X   4) 1)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der EheurkundeXXX 4)
2200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Ehefrau“
Beispiel: „2. Ehefrau“
XX  4)
2200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“ oder „Ehemann“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Ehefrau“
2201Familienname vor der Ehe X X   X 4)
2201 2201A Ausländische Namensart Familienname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2201A 2202 Ausländische Namensart Geburtsname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2202 2202A Ausländische Namensart Geburtsname vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2202A 2203 Ausländische Namensart Vornamen vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2203 2203A Ausländische Namensart Vornamen vor der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
2203A 2211 Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X  
2211 2211A Ausländische Namensart Familienname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2211A 2212 Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X   X  
2212 2212A Ausländische Namensart Geburtsname in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X  
2212A 2213 Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X   X 2)
2213 2213A Ausländische Namensart Vornamen in der Ehe Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X 2)
2213A 2214 Ausländische Namensart Familienname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X   X 2)
2214 2214A Ausländische Namensart Familienname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X   X  
2214A 2215 Ausländische Namensart Geburtsname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens nach Eheauflösung   X   X  
2215 2215A Ausländische Namensart Geburtsname nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X   X  
2215A 2216 Ausländische Namensart Vornamen nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens nach Eheauflösung   X   X 2)
2216 2216A Ausländische Namensart Vornamen nach Eheauflösung Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X   X 2)
2216A 2219 Ausländische Namensart Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens nach Eheauflösung   X X   2)
2219 2220 Geschlecht Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X X X   2)
2220 2230 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     2) 3)
2230 2240 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X   X 3)
2240 2250 Tag Ort der Geburt   X X   X  
2250 2255 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2255 2257 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
2257 2270 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland X X X    
2270 2271 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
2271 2275 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung     X    
2275 2280 Registernummer Staatsangehörigkeit       X    
2280 2298 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
2298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
  Auflösung der Ehe            
2390 Art der Eheauflösung Beispiel: Scheidung, Aufhebung, Tod, Wiederverheiratung nach Todeserklärung   X     3)
  Auflösung durch Entscheidung            
2391 Datum der Eheauflösung Datum der Rechtskraft der Scheidung   X      
2392 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2393 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2395 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.            
2440 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
2442 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
2450 Sterbeort     X      
2455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
2457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
2460 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
2470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2475 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.            
2540 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
2542 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
2550 Sterbeort     X      
2555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
2557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
2560 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
2570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
2571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2575 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Neue Ehe zu 1.            
2640 Tag der Eheschließung       X    
2641 Tag der Eheschließung nach Todeserklärung Nur im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X      
2650 Ort der Eheschließung       X    
2657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
2670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2675 Registernummer       X    
  Neue Ehe zu 2.            
2740 Tag der Eheschließung       X    
2741 Tag der Eheschließung nach Todeserklärung Nur im Fall der Wiederverheiratung nach Todeserklärung des vorherigen Ehegatten nach § 1319 BGB   X      
2750 Ort der Eheschließung       X    
2757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
2770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2775 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 1.            
2840 Tag der Begründung       X    
2850 Ort der Begründung       X    
2857 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
2870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2871 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2875 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 2.            
2940 Tag der Begründung       X    
2950 Ort der Begründung       X    
2957 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
2970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
2971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
2975 Registernummer       X    
Beispiel: „2. Lebenspartner“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Lebenspartnerschaftsregister            
  Angaben zur Lebenspartnerschaft            
3040 Tag der Begründung   X     X  
3050 Ort der Begründung   X     X  
3051 Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X     2)
3055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X       2)
3057 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X     X  
3070 Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt abweichenden Begründungsbehörde X       3)
3078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Lebenspartners zu 1., zu 2. oder Doppelname     X    
  Angaben zu den Lebenspartnern            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X   4)
3100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „1. Lebenspartner“
X X     4)
3101 Familienname vor der Begründung   X X   X  
3101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3102 Geburtsname vor der Begründung   X X   X  
3102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3103 Vornamen vor der Begründung   X X   X  
3103A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
3111 Familienname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3111A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3112 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3112A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3113 Vornamen in der Lebenspartnerschaft   X X   X 2)
3113A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
3114 Familienname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3114A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens   X      
3115 Geburtsname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3115A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens   X      
3116 Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
    X   X 2)
3116A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X     2)
3119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht     X    
3120 Geschlecht   X X     2)
3130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
3140 Tag der Geburt   X X   X  
3150 Ort der Geburt   X X      
3155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
3170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3171 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3175 Registernummer       X    
3180 Staatsangehörigkeit       X    
3198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
3198 2. Identifikationsnummer Leittext zur Zuordnung Gemäß § 139b der Abgabenordnung folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X   4) 1)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der LebenspartnerschaftsurkundeXXX 4)
3200Familienrechtliche Bezeichnung3200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Lebenspartner“
Beispiel: „2. Lebenspartner“
X X     4)
3201 Familienname vor der Begründung   X X   X  
3201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3202 Geburtsname vor der Begründung   X X   X  
3202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3203 Vornamen vor der Begründung   X X   X  
3203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
3211 Familienname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3211A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3212 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3212A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3213 Vornamen in der Lebenspartnerschaft   X X   X 2)
3213A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
3214 Familienname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3214A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens   X      
3215 Geburtsname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3215A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens   X      
3216Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
  X X2)
3216Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
3216AAusländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X   X 2)
3216A 3219 Ausländische Namensart Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X X   2)
3219 3220 Geschlecht Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X X X   2)
3220 3230 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     2) 3)
3230 3240 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X   X 3)
3240 3250 Tag Ort der Geburt   X X   X  
3250 3255 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3255 3257 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3257 3270 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland X X X    
3270 3271 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
3271 3275 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung     X    
3275 3280 Registernummer Staatsangehörigkeit       X    
3280 3298 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
3298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
  Auflösung oder Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe            
3390 Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in Ehe   X     3)
  Auflösung durch Entscheidung            
3391 Datum der Auflösung Datum der Rechtskraft der Auflösungsentscheidung oder der Umwandlung   X      
3392 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3393 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3395 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.            
3440 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
3442 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
3450 Sterbeort     X      
3455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
3457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
3460 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
3470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3475 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.            
3540 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
3542 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
3550 Sterbeort     X      
3555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
3557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
3560 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
3570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3575 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Neue Ehe zu 1.            
3640 Tag der Eheschließung       X    
3650 Ort der Eheschließung       X    
3657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
3670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3675 Registernummer       X    
  Neue Ehe zu 2.            
3740 Tag der Eheschließung       X    
3750 Ort der Eheschließung       X    
3757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
3770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3775 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 1.            
3840 Tag der Begründung       X    
3850 Ort der Begründung       X    
3857 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland     X    
3870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3871 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3875 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 2.            
3940 Tag der Begründung       X    
3950 Ort der Begründung       X    
3957 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland     X    
3970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3975 Registernummer       X    
Beispiel: „2. Lebenspartner“
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Lebenspartnerschaftsregister            
  Angaben zur Lebenspartnerschaft            
3040 Tag der Begründung   X     X  
3050 Ort der Begründung   X     X  
3051 Ort der Begründung, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X     2)
3055 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X       2)
3057 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland X     X  
3070 Behörde der Begründung Angabe einer vom Standesamt abweichenden Begründungsbehörde X       3)
3078 Namensbestimmung Gemeinsamer Familienname ist Name des Lebenspartners zu 1., zu 2. oder Doppelname     X    
  Angaben zu den Lebenspartnern            
  1. Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X   4)
3100 Familienrechtliche Bezeichnung Es können die Bezeichnungen „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „1. Lebenspartner“
X X     4)
3101 Familienname vor der Begründung   X X   X  
3101A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3102 Geburtsname vor der Begründung   X X   X  
3102A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3103 Vornamen vor der Begründung   X X   X  
3103A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
3111 Familienname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3111A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3112 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3112A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3113 Vornamen in der Lebenspartnerschaft   X X   X 2)
3113A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
3114 Familienname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3114A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens   X      
3115 Geburtsname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3115A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens   X      
3116 Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
    X   X 2)
3116A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X     2)
3119 Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht     X    
3120 Geschlecht   X X     2)
3130 Religion/Weltanschauung   X X     3)
3140 Tag der Geburt   X X   X  
3150 Ort der Geburt   X X      
3155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3157 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
3170 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3171 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3175 Registernummer       X    
3180 Staatsangehörigkeit       X    
3198 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
3198 2. Identifikationsnummer Leittext zur Zuordnung Gemäß § 139b der Abgabenordnung folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der Lebenspartnerschaftsurkunde X X X   4) 1)
 2.Leittext zur Zuordnung der folgenden Datenfelder sowie der Hinweise und Folgebeurkundungen im Registerausdruck und in der LebenspartnerschaftsurkundeXXX 4)
3200Familienrechtliche Bezeichnung3200Familienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „2. Lebenspartner“
Beispiel: „2. Lebenspartner“
X X     4)
3201 Familienname vor der Begründung   X X   X  
3201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3202 Geburtsname vor der Begründung   X X   X  
3202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3203 Vornamen vor der Begründung   X X   X  
3203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
3211 Familienname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3211A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
3212 Geburtsname in der Lebenspartnerschaft   X X   X  
3212A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
3213 Vornamen in der Lebenspartnerschaft   X X   X 2)
3213A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X     2)
3214 Familienname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3214A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens   X      
3215 Geburtsname nach Auflösung der Lebenspartnerschaft     X   X  
3215A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens   X      
3216Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
  X X2)
3216Vornamen nach Auflösung
der Lebenspartnerschaft
3216AAusländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X   X 2)
3216A 3219 Ausländische Namensart Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens   X X   2)
3219 3220 Geschlecht Recht der Namensführung Verweis auf maßgebliches Recht X X X   2)
3220 3230 Geschlecht Religion/Weltanschauung   X X     2) 3)
3230 3240 Religion/Weltanschauung Tag der Geburt   X X   X 3)
3240 3250 Tag Ort der Geburt   X X   X  
3250 3255 Nähere Kennzeichnung des Ort Ortes der Geburt Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3255 3257 Staat der Geburt Nähere Kennzeichnung des Ortes Nur Soweit zur Unterscheidung bei Geburt im Ausland gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
3257 3270 Registerbehörde Staat der Geburt Funktionsbezeichnung Nur bei Geburt im Ausland X X X    
3270 3271 Registerbehörde Behördenname Funktionsbezeichnung Ortsbezeichnung     X    
3271 3275 Behördenname Registernummer Ortsbezeichnung     X    
3275 3280 Registernummer Staatsangehörigkeit       X    
3280 3298 Staatsangehörigkeit Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung     X   1)
3298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
  Auflösung oder Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe            
3390 Art der Auflösung Beispiel: Aufhebung, Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in Ehe   X     3)
  Auflösung durch Entscheidung            
3391 Datum der Auflösung Datum der Rechtskraft der Auflösungsentscheidung oder der Umwandlung   X      
3392 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3393 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3395 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 1.            
3440 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
3442 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
3450 Sterbeort     X      
3455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
3457 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
3460 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
3470 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3475 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Tod, Todeserklärung, Feststellung der Todeszeit zu 2.            
3540 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war   X      
3542 Tag des Beginns eines Sterbezeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde   X      
3550 Sterbeort     X      
3555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.   X     2)
3557 Sterbeort, Staat Nur bei Tod im Ausland   X      
3560 Festgestellter Todestag bei Todeserklärung Datum   X     2)
3570 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
3571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3575 Registernummer/Aktenzeichen       X    
  Neue Ehe zu 1.            
3640 Tag der Eheschließung       X    
3650 Ort der Eheschließung       X    
3657 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
3670 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3675 Registernummer       X    
  Neue Ehe zu 2.            
3740 Tag der Eheschließung       X    
3750 Ort der Eheschließung       X    
3757 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
3770 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3771 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3775 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 1.            
3840 Tag der Begründung       X    
3850 Ort der Begründung       X    
3857 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland     X    
3870 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3871 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3875 Registernummer       X    
  Neue Lebenspartnerschaft zu 2.            
3940 Tag der Begründung       X    
3950 Ort der Begründung       X    
3957 Staat der Begründung Nur bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland     X    
3970 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
3971 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
3975 Registernummer       X    
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Sterberegister            
  Angaben zum Sterbefall            
4140 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X   X  
4141 Todeszeit Uhrzeit des Todes oder Uhrzeit, zu der die Person mit Sicherheit tot war X X      
4142 Tag des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde X X   X  
4143 Uhrzeit des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Uhrzeit, zu der die Person zuletzt lebend gesehen wurde X X      
4144 Todeszeit (nicht exakt) Nur in Ergänzung zu Feld 4141, wenn Uhrzeit des Todes nur ungefähr (gegen … Uhr) feststeht X X     2)
4150 Sterbeort Bei unbekanntem Sterbeort auch Auffindungsort X X   X  
4151 Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
4152 Sterbeort, Straße, Hausnummer   X X      
4155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
4157 Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland X X   X  
  Angaben zur verstorbenen Person            
4201 Familienname   X X   X  
4201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4202 Geburtsname   X X   X  
4202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4203 Vornamen   X X   X  
4203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4220 Geschlecht   X X     2)
4230 Religion/Weltanschauung   X X     3)
4240 Tag der Geburt   X X   X  
4250 Ort der Geburt   X X      
4255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
4257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
4270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4271 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4275 Registernummer       X    
4290 Anschrift, Straße, Hausnummer   X X      
4293 Anschrift, Ort   X X      
4294 Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
4297 Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland X X      
4298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
4299 4298 Identifikationsnummer Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
4299Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX   
   Familienstand der verstorbenen Person            
4300 Familienstand   X X      
4300AFamilienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“, „Ehemann, „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ oder „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin“
XX  4)
4300AFamilienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“, „Ehemann, „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ oder „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin“
4301Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners X X     4)
4301 4301A Ausländische Namensart Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4301A 4302 Ausländische Namensart Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4302 4302A Ausländische Namensart Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4302A 4303 Ausländische Namensart Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4303 4303A Ausländische Namensart Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4303A 4320 Ausländische Namensart Geschlecht des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4320 4398 Identifikationsnummer Geschlecht des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
4398 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
4399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
  Ehe der verstorbenen Person            
4440 Tag der Eheschließung       X    
4450 Ort der Eheschließung       X    
4455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
4457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
4470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4475 Registernummer       X    
4477 Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum 31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)     X    
  Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person            
4540 Tag der Begründung       X    
4550 Ort der Begründung       X    
4555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
4557 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
4570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4575 Registernummer       X    
  Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person            
4660 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum     X    
4670 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
4671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4675 Registernummer/Aktenzeichen       X    
Nr. Datenfelder Anmerkungen Verwendung
      Haupteintrag Folgebeurkundung Hinweis Suchfeld Beschränkung 1
  Sterberegister            
  Angaben zum Sterbefall            
4140 Todestag Datum des Todes oder Datum des Tages, an dem die Person mit Sicherheit tot war X X   X  
4141 Todeszeit Uhrzeit des Todes oder Uhrzeit, zu der die Person mit Sicherheit tot war X X      
4142 Tag des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Datum des Tages, an dem die Person zuletzt lebend gesehen wurde X X   X  
4143 Uhrzeit des Beginns eines Sterbezeitzeitraums Uhrzeit, zu der die Person zuletzt lebend gesehen wurde X X      
4144 Todeszeit (nicht exakt) Nur in Ergänzung zu Feld 4141, wenn Uhrzeit des Todes nur ungefähr (gegen … Uhr) feststeht X X     2)
4150 Sterbeort Bei unbekanntem Sterbeort auch Auffindungsort X X   X  
4151 Sterbeort, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
4152 Sterbeort, Straße, Hausnummer   X X      
4155 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
4157 Sterbeort, Staat Nur bei Sterbefall im Ausland X X   X  
  Angaben zur verstorbenen Person            
4201 Familienname   X X   X  
4201A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4202 Geburtsname   X X   X  
4202A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4203 Vornamen   X X   X  
4203A Ausländische Namensart Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4220 Geschlecht   X X     2)
4230 Religion/Weltanschauung   X X     3)
4240 Tag der Geburt   X X   X  
4250 Ort der Geburt   X X      
4255 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä. X X     2)
4257 Staat der Geburt Nur bei Geburt im Ausland X X      
4270 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4271 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4275 Registernummer       X    
4290 Anschrift, Straße, Hausnummer   X X      
4293 Anschrift, Ort   X X      
4294 Anschrift, Ortsteil Bei landesrechtlicher Vorgabe X X      
4297 Anschrift, Staat Nur bei Wohnort im Ausland X X      
4298 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
4299 4298 Identifikationsnummer Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
4299Identität nicht nachgewiesenNur bei nicht nachgewiesener IdentitätXX   
   Familienstand der verstorbenen Person            
4300 Familienstand   X X      
4300AFamilienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“, „Ehemann, „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ oder „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin“
XX  4)
4300AFamilienrechtliche BezeichnungEs können die Bezeichnungen „Ehefrau“, „Ehemann, „Lebenspartner“ oder „Lebenspartnerin“ angegeben werden; Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, sind als „Ehepartner“ oder „Lebenspartner“ anzugeben,
Beispiel: „Lebenspartnerin“
4301Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners X X     4)
4301 4301A Ausländische Namensart Familienname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4301A 4302 Ausländische Namensart Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Familiennamens X X      
4302 4302A Ausländische Namensart Geburtsname des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4302A 4303 Ausländische Namensart Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Geburtsnamens X X      
4303 4303A Ausländische Namensart Vornamen des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4303A 4320 Ausländische Namensart Geschlecht des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Bezeichnung einer ausländischen Namensform des Vornamens X X      
4320 4398 Identifikationsnummer Geschlecht des Ehegatten, Ehe- oder Lebenspartners Gemäß § 139b der Abgabenordnung X X     1)
4398 Identifikationsnummer Gemäß § 139b der Abgabenordnung         1)
4399 Identität nicht nachgewiesen Nur bei nicht nachgewiesener Identität X X      
  Ehe der verstorbenen Person            
4440 Tag der Eheschließung       X    
4450 Ort der Eheschließung       X    
4455 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
4457 Staat der Eheschließung Nur bei Eheschließung im Ausland     X    
4470 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4471 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4475 Registernummer       X    
4477 Führungsort Heiratseintrag Bei Eheschließung bis zum 31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)     X    
  Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person            
4540 Tag der Begründung       X    
4550 Ort der Begründung       X    
4555 Nähere Kennzeichnung des Ortes Soweit zur Unterscheidung bei gleichlautenden Ortsnamen erforderlich, z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk o. ä.     X   2)
4557 Staat der Begründung Nur bei Begründung im Ausland     X    
4570 Registerbehörde Funktionsbezeichnung     X    
4571 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4575 Registernummer       X    
  Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit der verstorbenen Person            
4660 Todeserklärung, gerichtliche Feststellung der Todeszeit Beschlussdatum     X    
4670 Registerbehörde/Gericht Funktionsbezeichnung     X    
4671 Behördenname Ortsbezeichnung     X    
4675 Registernummer/Aktenzeichen       X    
1
1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Beurkundungs- und Hinweisteils des Personenstandseintrags und steht nur systemseitig als funktionales Ordnungsmerkmal zur Verfügung.
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1) = 
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3) = Datenfeld steht nicht mehr für Eingaben zur Verfügung.
4) = Datenfeld steht ab 1. November 2018 zur Verfügung.
5) = Datenfeld steht nur noch für Berichtigungen zur Verfügung.
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