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Beschlüsse:
S. 525 - Stellungnahme (465/19), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 16725D - Überweisung (19/15665)Beschlüsse:
S. 18308A - Annahme in Ausschussfassung (19/15665, 19/17139)Beschlüsse:
S. 18308B - Annahme in Ausschussfassung (19/15665, 19/17139)Beschlüsse:
S. 63 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (74/20), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Schaffung eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens für zentrale Gegenparteien (Central Counterparty, CCP) als Beitrag für ein reibungsloses Funktionieren der Finanzmärkte, Bewahrung der Finanzstabilität und Minimierung der Kosten für den Steuerzahler; Maßnahmen zur Überwindung finanzieller Notlagen sowie zur Aufrechterhaltung der kritischen Funktionen einer ausfallenden oder ausfallbedrohten CCP, Schaffung entsprechender Befugnisse der Aufsichts- und Abwicklungsbehörden; Änderung nationaler Ausführungsgesetze nach Änderung der EU-Verordnung 648/2012 (EMIR) durch die EU-Verordnung 2019/834 (EMIR REFIT);
Änderung von 6 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zur Implementierung von Abwicklungsregime für CCPs von 2014
Vorschlag über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von CCPs und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012 und (EU) 2015/2365 vom 28.11.2016, COM(2016), 856 final, S. 2 ; Verordnung (EU) 2019/834 vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister (ABl. L 141, 28.05.2019, S. 42)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland durch Anpassung des Investmentrechts an internationale Standards (Swing Pricing, Gleichbehandlung geschlossener Publikumsfonds, Rückgabefristen zur Liquiditätssteuerung von Investmentfonds, Teilgesellschaftsvermögen auch für geschlossene Investmentvermögen u.a.), rückwirkende Erweiterung des Katalogs der wetterbedingten Elementargefahren im Versicherungsteuerrecht um die Gefahr "Dürre", Streichung der vorgesehenen Erweiterung der Unterstützungspflicht des Insolvenzverwalters wegen noch ausstehender weiterer Prüfung; redaktionelle Änderungen;
Änderung eines weiteren Gesetzes; Verordnungsermächtigung