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Beschlüsse:
S. 120 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (u.a. Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit) (135/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27804D - Überweisung (19/27410)Beschlüsse:
S. 29053C - Annahme in Ausschussfassung (19/27410, 19/29352)Beschlüsse:
S. 29053C - Annahme in Ausschussfassung (19/27410, 19/29352)Beschlüsse:
S. 228 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (355/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Vereinzelte gesetzliche Anpassungen und Ausführungsbestimmungen zur Einführung europaweiter Regelungen für Schwarmfinanzierungsdienstleister zur grenzüberschreitenden Zusammenführung potenzieller Anleger oder Kreditgeber mit Unternehmen über eine öffentlich zugängliche digitale Plattform, z.B. zur Festlegung der zuständigen Behörde sowie der Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, nationale Änderungen zum Übernahmerecht, insbes. Abschaffung des Widerspruchsausschusses sowie des Übernahmebeirats, Regelung nationaler Sachverhalte zur Einführung eines europaweit einheitlichen privaten Altersvorsorgeproduktes (PEPP), u.a. betr. Aufsichtsbehörde und verwaltungsrechtliche Sanktionen, Anpassung besonderer Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Zentralen Gegenparteien, Änderung von Vorschriften über Datenbereitstellungsdienste;
Änderung von 11 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie (EU) 2020/1504 vom 7. Oktober 2020 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (ABl. L 347, 20.10.2020, S. 50) ; Verordnung (EU) 2020/1503 vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (ABl. L 347, 20.10.2020, S. 1) ; Verordnung (EU) 2019/1238 vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt ("PEPP") (PEPP-VO) (ABl. L 198, 25.07.2019, S. 1) ; Verordnung (EU) 2021/23 vom 16. Dezember 2020 über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2015/2365 sowie der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 (ABl. L 22, 22.01.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2019/2177 vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 334, 27.12.2019, S. 155)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einführung eines Provisionsdeckels in der Restschuldversicherung, Verbesserungsmöglichkeit bei Unterstützungszahlungen von Arbeitgebern für Pensionskassen, Änderung beim Verbraucherdarlehensrecht, Umsetzung weiterer EU-Vorgaben im Rahmen des "Capital Markets Recovery Package", Änderung der Haftung für Mitglieder von Aufsichtsorganen von Projektträgern und Schwarmfinanzierungsdienstleistern, Verlängerung des Umsetzungszeitraumes zum 4-Augen-Prinzip bei Leasing- und Factoringinstituten; Klarstellung und redaktionelle Fehlerkorrektur;
Änderung weiterer 3 Gesetze und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Richtlinie (EU) 2021/338 vom 16. Februar 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise (ABl. L 68, 26.02.2021, S. 14) ; Verordnung (EU) 2021/557 vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (ABl. L 116, 06.04.2021, S. 1)