Synopse zur Änderung an
Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Erstellt am: 16.03.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1616 - 1621)
I.
Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte.
1.
Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet.
2.
Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet.
II.
Übersichtstabelle
1.
Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „Nummer der Anlage“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „Kurzform“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Langform“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Betrifft Gattung“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3 Absatz 2 freigestellt sein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „Entfällt nach Insolvenz“ zu überschreiben.
2.
Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „2“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „GttÜbg“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Gattungsübergreifend“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „sämtliche“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
3.
Die Felder der dritten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „3“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypUml“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
4.
Die Felder der vierten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „4“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDck“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
5.
Die Felder der fünften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „5“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdInl“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
6.
Die Felder der sechsten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „6“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckOrdAus“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
7.
Die Felder der siebten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „7“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtr“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
8.
Die Felder der achten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „8“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „HypDckWtrDrv“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Hypothekenpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
9.
Die Felder der neunten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „9“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfUml“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
10.
Die Felder der zehnten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „10“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDck“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
11.
Die Felder der elften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „11“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdInl“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Inland“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
12.
Die Felder der zwölften Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „12“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckOrdAus“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
13.
Die Felder der 13. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „13“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtr“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
14.
Die Felder der 14. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „14“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „ÖpfDckWtrDrv“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Öffentliche Pfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
15.
Die Felder der 15. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „15“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchUml“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
16.
Die Felder der 16. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „16“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDck“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
17.
Die Felder der 17. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „17“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckOrd“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
18.
Die Felder der 18. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „18“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtr“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
19.
Die Felder der 19. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „19“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „SchDckWtrDrv“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Schiffspfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
20.
Die Felder der 20. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „20“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgUml“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Umlauf“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
21.
Die Felder der 21. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „21“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDck“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
22.
Die Felder der 22. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „22“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckOrd“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
23.
Die Felder der 23. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „23“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtr“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
24.
Die Felder der 24. Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben:
a)
Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „24“ zu überschreiben.
b)
Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „FlgDckWtrDrv“ zu überschreiben.
c)
Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte“ zu überschreiben.
d)
Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Flugzeugpfandbriefe“ zu überschreiben.
e)
Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „ja“ zu überschreiben.
f)
Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „nein“ zu überschreiben.
III.
Textfeld mit Ausfüllhinweisen
Folgende Ausfüllhinweise werden gegeben:
1.
Allgemeine Ausfüllhinweise
a)
Auszufüllen sind sämtliche einschlägige Felder, die weder vorgegebenen Text enthalten noch abgegraut sind.
b)
Um für ein einschlägiges Feld von einer nach § 7 Satz 2 bestehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss die Koordinate des Feldes in der rot unterlegten Zeile und der grün unterlegten Spalte markiert werden.
c)
In Zeilenköpfen abgefragte Angaben „davon“ und „darunter“ beziehen sich auf die Gesamtheit, die im links und oben nächstgelegenen Feld abgefragt wird.
d)
Prozentangaben (betrifft Angaben zu Verzinsung und Beleihungsauslauf) sind mit zwei Nachkommastellen zu machen.
2.
Ausfüllhinweise für einzelne Meldungen
a)
Relevant für HypUml, HypDck, ÖpfUml, ÖpfDck, SchUml, SchDck, FlgUml und FlgDck:
Die Angabe des „Gesamtbetrags in Euro“ der in Zeitbändern über die nächsten 720 Tagen fällig werdenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ist auf die Erfassung von Zahlungsströmen ausgerichtet und umfasst daher Tilgungs- und Zins- bzw. Kuponzahlungen und vertragsgemäße Ein- bzw. Auszahlungen der unter dem Rahmenvertrag eines Derivategeschäfts abgeschlossenen einzelnen Derivate.
b)
Relevant für sämtliche sich auf die Deckung beziehenden Meldebögen:
Sämtliche Deckungswerte sind entweder als ordentliche Deckungswerte oder als weitere Deckungswerte zu erfassen, ungeachtet dessen, ob einzelne Deckungswerte pfandbriefrechtlich zusätzliche Funktionen, z. B. als barwertige sichernde Überdeckung, nennwertige sichernde Überdeckung oder liquiditätssichernde Deckung erfüllen.
c)
Relevant für HypDck, ÖpfDck, SchDck und FlgDck:
aa)
Forderungen mit negativer Verzinsung sind Forderungen, die nominell negativ verzinst werden (negativer Zinskupon), wobei eine Bezeichnung als Verwahrgebühr o. ä. unschädlich ist, solange der vertragliche Mechanismus zeit- und volumenabhängig dazu führt, dass dem Gläubiger bei Fälligkeit weniger als bei ursprünglicher Darlehensvergabe zurückgezahlt werden muss. Forderungen mit nur negativer Rendite sind hierunter nicht zu erfassen, ebenso wenig Forderungen, die unter Zahlung eines Aufgelds erworben wurden, da die Rückzahlung dieses Aufgelds nicht geschuldet wird und daher nicht in den Nennwert des Deckungswerts eingeflossen ist.
bb)
Die Abfrage des Gesamtnennbetrags einer Gesamtheit mit dem größten Gesamtnennbetrag von weiteren Deckungswerten, deren Erfüllung von Kreditinstituten derselben Institutsgruppe oder Finanzholdinggruppe geschuldet wird, zielt auf die Angabe des Betrags ab, den diejenige Gruppe schuldet, die am meisten schuldet. Hierfür sind die Nennbeträge aller Arten weiterer Deckungswerte, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen (z. B. Gesamtnennbetrag der Einlagen bei und Schuldverschreibungen von Kreditinstituten theoretisch unterschiedlicher Bonitätsstufen, Nennbetrag der Ansprüche auf den bei vorzeitiger Beendigung des Rahmenvertrags einheitlich an die Pfandbriefbank zu zahlenden Betrag eines Derivategeschäfts), zu aggregieren; anzugeben ist der höchste dieser Gesamtnennbeträge, die gegenüber den Kreditinstituten einer Gruppe bestehen. Der höchste Gesamtnennbetrag kann auch aus einer einzelnen Position gegenüber einem einzelnen Kreditinstitut resultieren.
d)
Relevant für HypDck, HypDckOrdInl und HypDckOrdAus:
aa)
Bei wohnwirtschaftlicher und gewerblicher Mischnutzung ist die Aufteilung auf Nutzungsarten anhand der jeweiligen flächen- oder ertragsmäßigen Anteile vorzunehmen.
bb)
Bei Gesamtgrundpfandrechten ist nach den Beleihungswerten gewichtet aufzuteilen.
e)
Relevant für HypDck, HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDck, SchDckOrd, FlgDck und FlgDckOrd:
aa)
Als Anzahl von Deckungswerten ist die Anzahl der Gesamtheiten von durch eine Gesamtheit von Pfandrechten (Grundpfandrechten, Registerpfandrechten, Flugzeughypotheken) an derselben Gesamtheit von Beleihungsobjekten (Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Schiffen, Schiffsbauwerken, Flugzeugen) abgesicherten Darlehensforderungen zu erfassen oder in Fällen von Grundschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und die an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Anzahl der Gesamtheiten dieser isolierten Grundschulden.
bb)
Als Nennwert eines Deckungswerts ist der Nennwert für die jeweilig zu zählende Gesamtheit zu erfassen, also für eine Gesamtheit der Darlehensforderungen, die durch eine Gesamtheit von Grundpfandrechten an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert ist, die Summe der Nennwerte der Darlehensforderungen dieser Gesamtheit und für eine Gesamtheit von Grundschulden, die keine Sicherungsgrundschulden und an derselben Gesamtheit von Grundstücken besichert sind, die Summe der Kapitalbeträge der Grundschulden dieser Gesamtheit.
f)
Relevant für HypDck, HypDckWtr, HypDckWtrDrv, ÖpfDck, ÖpfDckWtr, ÖpfDckWtrDrv, SchDck, SchDckWtr, SchDckWtrDrv, FlgDck, FlgDckWtr und FlgDckWtrDrv:
Deckungswerte, deren Erfüllung von Förderinstituten, für die eine staatliche Gewährträgerhaftung oder Refinanzierungsgarantie besteht, geschuldet oder gewährleistet werden, sind als von der jeweiligen Kategorie des Gewährleistungsgebers des Förderinstituts gewährleistete Forderung und nicht als von einem Kreditinstitut geschuldete Forderung zu berücksichtigen.
g)
Relevant für HypDck, ÖpfDck, ÖpfDckOrdInl, ÖpfDckOrdAus, SchDck und FlgDck:
Für die geographische Zuordnung gewährleisteter Forderungen, bei denen Schuldner und Gewährleistungsgeber nicht derselben Gruppe von Jurisdiktionen zuzuordnen sind, ist die Zuordnung zur „exotischeren“ Jurisdiktion ausschlaggebend, wobei die Reihenfolge zunehmender Exotik von Gruppen von Jurisdiktionen wie folgt lautet: Inland, andere Staaten des Euro-Währungsgebiets und Europäische Zentralbank, Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb des Euro-Währungsgebiets und die Europäische Union, andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der Europäischen Union, weitere Deckungsjurisdiktionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums; Internationale Organisationen und Multilaterale Entwicklungsbanken sind nach ihrem jeweiligen Vertragsstatut, im Zweifel einer Deckungsjurisdiktion außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zuzuordnen.
h)
Relevant für HypDckOrdInl, HypDckOrdAus, SchDckOrd und FlgDckOrd:
aa)
Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG schließen Deckungswerte ein, bei denen die Pfandbriefbank einen Übertragungsanspruch auf Darlehensforderungen oder Grundpfandrechte hat und dieser Übertragungsanspruch in eine für die Pfandbriefbank geführte Abteilung eines von einem anderen inländischen Kreditinstitut geführten Refinanzierungsregisters ordnungsgemäß eingetragen ist.
bb)
Als rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig sind solche Deckungswerte zu erfassen, die notleidende Risikopositionen nach Artikel 47a Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sind oder wären, wenn für sie keine vertragliche Zahlungsstundung gelten würde.
i)
Relevant für ÖpfDckOrdInl:
Unter Haushaltssicherung oder vergleichbaren Maßnahmen stehen solche öffentliche Stellen, deren Befugnis, zusätzliche Zahlungsverpflichtungen einzugehen oder die Konditionen bestehender Zahlungsverpflichtungen zu verändern, durch oder aufgrund Rechtsakt einer übergeordneten öffentlichen Stelle oder eines Trägers eingeschränkt ist. Pfandbriefbanken haben das Vorliegen dieses Umstands ungeachtet allgemeiner bankaufsichtlicher Anforderungen nicht auszuforschen, aber bei Kenntnis in den Meldungen zu berücksichtigen; positive Kenntnis vom Erlass eines solchen Rechtsakts ohne positive Kenntnis von dessen Aufhebung soll so berücksichtigt werden, dass der Umstand als vorliegend angenommen wird.
j)
Relevant für ÖpfDckOrdInl und ÖpfDckOrdAus:
Wie Wertpapiere handelbare Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die auf einem inländischen organisierten Handelsplatz, für den die Pfandbriefbank die Anforderungen des Artikels 7 Absatz 6 Satz 3 und 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1620 (ABl. L 271 vom 30.10.2018, S. 10) geändert worden ist, erfüllt, gehandelt werden und schließen nicht mehr abtretbare Schuldscheindarlehen aus.
k)
Relevant für SchDckOrd und FlgDckOrd:
Deckungswerte sind den Schiffs- und Flugzeugarten eineindeutig zuzuordnen (keine Doppelzählungen), wobei die speziellere Art Vorrang vor der allgemeineren hat.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1622 - 1624)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1.
Name der Pfandbriefbank
2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Meldebogen: Gattungsübergreifend (GttÜbg)“
6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Gattungsübergreifende Angaben zu Kontaktperson für Meldewesen, Erlaubnisumfang, Deckungsregisterführung, Treuhändern, Methodenwahl der Barwertdeckung und Umfang der abgegebenen Meldung“.
II.
Der Meldebogen umfasst fünf spezifische Datenbereiche:
1.
Der erste spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum zentralen Ansprechpartner für die Meldebögen eines Meldestichtags wird von zwei Spalten und vier Zeilen gebildet.
2.
Der zweite spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Erlaubnisumfang und zur Deckungsregisterführung wird von sechs Spalten und fünf Zeilen gebildet.
3.
Der dritte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zu Person und Vergütung der Treuhänder nach § 7 PfandBG wird von neun Spalten und sechs Zeilen gebildet. Die Felder der zweiten bis sechsten Zeile von oben in der neunten Spalte von links sind zu verbinden.
4.
Der vierte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zur Methodenwahl bei der Barwertdeckung wird von fünf Spalten und sechs Zeilen gebildet.
5.
Der fünfte spezifische Datenbereich betreffend Angaben zum Umfang der zum Meldestichtag abgegebenen Meldungen wird von fünf Spalten und 24 Zeilen gebildet.
III.
Folgende Felder folgender spezifischer Datenbereiche sind abzugrauen:
1.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben abzugrauen.
2.
Im fünften spezifischen Datenbereich sind die Felder jeweils der vierten und fünften Spalte von links in der zweiten bis 23. Zeile von oben mit Ausnahme der sechsten, achten, zwölften, 14. und 19. Zeile von oben abzugrauen.
IV.
Beschriftung der Spaltenköpfe
1.
Im ersten spezifischen Datenbereich sind die Felder der beiden Spalten in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „zentrale Kontaktperson für sämtliche abgegebenen Meldungen“ zu überschreiben.
2.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Die Bankerlaubnis der Pfandbriefbank umfasst die Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts in folgenden Gattungen“,
b)
das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Erteilt am (19.05.2005 im Fall von § 42 Absatz 1 Satz 1 PfandBG)“,
c)
das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: erloschen am (Datum der Verzichtserklärung oder des Erlaubnisentzugs)“,
d)
das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Form der Führung des Deckungsregisters (papiergebunden oder elektronisch)“ sowie
e)
das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der Unterregister, die nicht aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 1 DeckRegV angelegt sind“
zu überschreiben.
3.
Im dritten spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der ersten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Treuhänder und Stellvertreter des Treuhänders“,
b)
das Feld der zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Name“,
c)
das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Geburtsdatum“,
d)
das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Zeitpunkt der Bestellung bzw. Verlängerung“,
e)
das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Bestellung ist befristet bis zum“,
f)
das Feld der sechsten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Festgesetzte monatliche Vergütung in Euro“,
g)
das Feld der siebten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Falls einschlägig: im Berichtszeitraum auf Vergütung gezahlte Umsatzsteuer in Euro“,
h)
das Feld der achten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Im Berichtszeitraum erstattete Auslagen in Euro“ sowie
i)
das Feld der neunten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Anzahl der von Treuhänder und Stellvertreter(n) im Berichtszeitraum insgesamt wahrgenommenen Treuhändertermine“
zu überschreiben.
4.
Im vierten spezifischen Datenbereich
a)
sind die Felder der ersten Spalte von links in den ersten beiden Zeilen von oben zu verbinden und mit „Methodenwahl Barwertdeckung (Zutreffendes ankreuzen)“,
b)
sind die Felder der zweiten und dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Zinsrisiko, § 5 PfandBarwertV“,
c)
sind die Felder der vierten und fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Währungsrisiko, § 6 PfandBarwertV“,
d)
ist das Feld der zweiten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 1 PfandBarwertV“,
e)
ist das Feld der dritten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 5 Absatz 1 Nummer 2 PfandBarwertV“,
f)
ist das Feld der vierten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „statisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 1 PfandBarwertV“ und
g)
ist das Feld der fünften Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „dynamisches Szenario, § 6 Absatz 2 Nummer 2 PfandBarwertV“
zu überschreiben.
5.
Im fünften spezifischen Datenbereich
a)
sind die Felder der ersten und zweiten Spalte von links in der ersten Zeile von oben zu verbinden und mit „Die für den oben genannten Meldestichtag abgegebene Meldung umfasst die Meldebögen nach (Zutreffendes ankreuzen)“,
b)
ist das Feld der dritten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldebögen wird von § 7 Satz 2 Gebrauch gemacht (Zutreffendes ankreuzen)“,
c)
ist das Feld der vierten Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Von der Pflicht zur Abgabe folgender Meldungen ist die Pfandbriefbank nach § 3 Absatz 2 Satz 1 freigestellt (Zutreffendes ankreuzen)“ und
d)
ist das Feld der fünften Spalte von links in der ersten Zeile von oben mit „Für folgende Meldungen ist seit letzter Freistellung erstmalig zum oben genannten Meldestichtag eine Freistellung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 entfallen (Zutreffendes ankreuzen)“
zu überschreiben.
V.
Beschriftung der Zeilenköpfe
1.
Im ersten spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Name“,
b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Telefonnummer“ sowie
c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „E-Mail-Adresse“
zu überschreiben.
2.
Im zweiten spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe“,
b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe“,
c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe“ sowie
d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe“
zu überschreiben.
3.
Im dritten spezifischen Datenbereich
a)
ist das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Treuhänder“,
b)
ist das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Stellvertreter“ und
c)
sind die Felder der ersten Spalte von links in der vierten, fünften und sechsten Zeile von oben jeweils mit „falls einschlägig: weiterer Stellvertreter“
zu überschreiben.
4.
Im vierten spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Hypothekenpfandbriefe“,
b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Öffentliche Pfandbriefe“,
c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Schiffspfandbriefe“ sowie
d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Flugzeugpfandbriefe“
zu überschreiben.
5.
Im fünften spezifischen Datenbereich ist
a)
das Feld der ersten Spalte von links in der zweiten Zeile von oben mit „Anlage 2 (GttÜbg)“,
b)
das Feld der ersten Spalte von links in der dritten Zeile von oben mit „Anlage 3 (HypUml)“,
c)
das Feld der ersten Spalte von links in der vierten Zeile von oben mit „Anlage 4 (HypDck)“,
d)
das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „Anlage 5 (HypDckOrdInl)“,
e)
das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile von oben mit „Anlage 6 (HypDckOrdAus)“,
f)
das Feld der ersten Spalte von links in der siebten Zeile von oben mit „Anlage 7 (HypDckWtr)“,
g)
das Feld der ersten Spalte von links in der achten Zeile von oben mit „Anlage 8 (HypDckWtrDrv)“,
h)
das Feld der ersten Spalte von links in der neunten Zeile von oben mit „Anlage 9 (ÖpfUml)“,
i)
das Feld der ersten Spalte von links in der zehnten Zeile von oben mit „Anlage 10 (ÖpfDck)“,
j)
das Feld der ersten Spalte von links in der elften Zeile von oben mit „Anlage 11 (ÖpfDckOrdInl)“,
k)
das Feld der ersten Spalte von links in der zwölften Zeile von oben mit „Anlage 12 (ÖpfDckOrdAus)“,
l)
das Feld der ersten Spalte von links in der 13. Zeile von oben mit „Anlage 13 (ÖpfDckWtr)“,
m)
das Feld der ersten Spalte von links in der 14. Zeile von oben mit „Anlage 14 (ÖpfDckWtrDrv)“,
n)
das Feld der ersten Spalte von links in der 15. Zeile von oben mit „Anlage 15 (SchUml)“,
o)
das Feld der ersten Spalte von links in der 16. Zeile von oben mit „Anlage 16 (SchDck)“,
p)
das Feld der ersten Spalte von links in der 17. Zeile von oben mit „Anlage 17 (SchDckOrd)“,
q)
das Feld der ersten Spalte von links in der 18. Zeile von oben mit „Anlage 18 (SchDckWtr)“,
r)
das Feld der ersten Spalte von links in der 19. Zeile von oben mit „Anlage 19 (SchDckWtrDrv)“,
s)
das Feld der ersten Spalte von links in der 20. Zeile von oben mit „Anlage 20 (FlgUml)“,
t)
das Feld der ersten Spalte von links in der 21. Zeile von oben mit „Anlage 21 (FlgDck)“,
u)
das Feld der ersten Spalte von links in der 22. Zeile von oben mit „Anlage 22 (FlgDckOrd)“,
v)
das Feld der ersten Spalte von links in der 23. Zeile von oben mit „Anlage 23 (FlgDckWtr)“ sowie
w)
das Feld der ersten Spalte von links in der 24. Zeile von oben mit „Anlage 24 (FlgDckWtrDrv)“
zu überschreiben.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1625 - 1628)
I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1.
Name der Pfandbriefbank
2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Umlauf (HypUml)“
6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Hypothekenpfandbriefen“.
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet.
III.
Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen.
2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen.
IV.
Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2.
der Bereich der mit „001“ bis „005“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „103“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a)
in der mit „001“ versehenen Spalte die Felder der mit „002“, „007“ und „084“ bis „095“ versehenen Zeilen,
b)
in der mit „002“ versehenen Spalte die Felder der mit „003“ bis „006“, „008“, „063“, „081“ und „096“ bis „103“ versehenen Zeilen,
c)
in der mit „003“ versehenen Spalte die Felder der mit „009“, „027“, „045“, „064“, „065“, „067“, „069“, „071“, „073“, „075“, „077“, „079“, „082“ und „083“ versehenen Zeilen,
d)
in der mit „004“ versehenen Spalte die Felder der mit „010“, „011“, „013“, „015“, „017“, „019“, „021“, „023“, „025“, „028“, „029“, „031“, „033“, „035“, „037“, „039“, „041“, „043“, „046“, „047“, „049“, „051“, „053“, „055“, „057“, „059“, „061“, „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sowie
e)
in der mit „005“ versehenen Spalte die Felder der mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen,
3.
in
a)
der mit „006“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „002“ und „007“ bis „103“ versehenen Zeilen,
b)
den mit „007“ bis „014“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „002“ bis „006“ versehenen Zeilen,
c)
den mit „007“ bis „013“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „084“ bis „092“ versehenen Zeilen,
d)
den mit „009“ bis „011“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „008“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen,
e)
der mit „013“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „082“ und „103“ versehenen Zeilen sowie
f)
der mit „014“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „007“ bis „083“ und „093“ bis „103“ versehenen Zeilen.
V.
Beschriftung der Spaltenköpfe
1.
Das Feld der mit „006“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Ratingkategorie (einschließlich Modifikation)“ zu überschreiben.
2.
Das Feld der mit „007“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Anzahl Pfandbriefemissionen“ zu überschreiben.
3.
Das Feld der mit „008“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.
4.
Das Feld der mit „009“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbarwert in Euro“ zu überschreiben.
5.
Das Feld der mit „010“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsanstieg)“ zu überschreiben.
6.
Das Feld der mit „011“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtrisikobarwert in Euro (Szenario Marktzinsrückgang)“ zu überschreiben.
7.
Das Feld der mit „012“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Restlaufzeit in ganzen Monaten“ zu überschreiben.
8.
Das Feld der mit „013“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „mit dem Nennbetrag gewichteter Durchschnitt der Verzinsung in Prozent pro Jahr“ zu überschreiben.
9.
Das Feld der mit „014“ versehenen Spalte in der mit „001“ versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag in Euro“ zu überschreiben.
VI.
Beschriftung der Zeilenköpfe
1.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „002“ versehenen Zeile ist mit „falls einschlägig: Pfandbrief ist extern geratet durch“ zu überschreiben.
2.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „007“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten und wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG) gesamt“ zu überschreiben.
3.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „084“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 30 Tagen“ zu überschreiben.
4.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 60 Tagen (ohne Beträge aus Zeile „084“)“ zu überschreiben.
5.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „086“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 90 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ und „085“)“ zu überschreiben.
6.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „087“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 120 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „086“)“ zu überschreiben.
7.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „088“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 150 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „087“)“ zu überschreiben.
8.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „089“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 180 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „088“)“ zu überschreiben.
9.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „090“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 360 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „089“)“ zu überschreiben.
10.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „091“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 540 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „090“)“ zu überschreiben.
11.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „092“ versehenen Zeile ist mit „fällig werdende Zahlungsverpflichtungen in den nächsten 720 Tagen (ohne Beträge aus Zeilen „084“ bis „091“)“ zu überschreiben.
12.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „093“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe, die als Sicherheit für Geldaufnahmen bei Zentralbanken verwendet werden“ zu überschreiben.
13.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „094“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefe nach § 4 Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz PfandBG“ zu überschreiben.
14.
Das Feld der mit „001“ versehenen Spalte in der mit „095“ versehenen Zeile ist mit „Pfandbriefverbindlichkeiten, die nicht in Euro denominiert sind“ zu überschreiben.
15.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „003“ versehenen Zeile ist mit „S&P“ zu überschreiben.
16.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „004“ versehenen Zeile ist mit „Moody´s“ zu überschreiben.
17.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Fitch Ratings“ zu überschreiben.
18.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „006“ versehenen Zeile ist mit „andere bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde registrierte oder zertifizierte Ratingagentur“ zu überschreiben.
19.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „008“ versehenen Zeile ist mit „davon: Inhaberpfandbriefe“ zu überschreiben.
20.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „063“ versehenen Zeile ist mit „davon: Namenspfandbriefe“ zu überschreiben.
21.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „081“ versehenen Zeile ist mit „davon: wie Pfandbriefverbindlichkeiten zu deckende Verbindlichkeiten (§ 4 Absatz 3 PfandBG und § 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.
22.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „096“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in U.S. Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.
23.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „097“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in japanischen Yen denominiert sind“ zu überschreiben.
24.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „098“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Pfund Sterling denominiert sind“ zu überschreiben.
25.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „099“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in Schweizer Franken denominiert sind“ zu überschreiben.
26.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „100“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in australischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.
27.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in kanadischen Dollar denominiert sind“ zu überschreiben.
28.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „102“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in schwedischen Kronen denominiert sind“ zu überschreiben.
29.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „103“ versehenen Zeile ist mit „davon: Pfandbriefverbindlichkeiten, die in einer sonstigen Währung denominiert sind“ zu überschreiben.
30.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „009“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße mindestens 500 Millionen Euro“ zu überschreiben.
31.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „027“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 500 Millionen Euro mindestens 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.
32.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „045“ versehenen Zeile ist mit „davon: Emissionsgröße unter 250 Millionen Euro“ zu überschreiben.
33.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „064“ versehenen Zeile ist mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeit mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.
34.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „065“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.
35.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „067“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.
36.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.
37.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „071“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.
38.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „073“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.
39.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „075“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.
40.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „077“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.
41.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „079“ versehenen Zeile ist mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.
42.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „082“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Derivategeschäften (§ 4 Absatz 3 PfandBG)“ zu überschreiben.
43.
Das Feld der mit „003“ versehenen Spalte in der mit „083“ versehenen Zeile ist mit „davon: Verbindlichkeiten aus Geschäften des Sachwalters nach § 30 Absatz 2 Satz 5 PfandBG (§ 30 Absatz 7 Satz 1 PfandBG)“ zu überschreiben.
44.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „010“, „028“ und „046“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Pfandbriefverbindlichkeiten mit der längsten Restlaufzeit“ zu überschreiben.
45.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „011“, „029“ und „047“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit mindestens 20 Jahre“ zu überschreiben.
46.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „013“, „031“ und „049“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 20 Jahre mindestens 15 Jahre“ zu überschreiben.
47.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „033“ und „051“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 15 Jahre mindestens 10 Jahre“ zu überschreiben.
48.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „017“, „035“ und „053“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 10 Jahre mindestens 7 Jahre“ zu überschreiben.
49.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „019“, „037“ und „055“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 7 Jahre mindestens 5 Jahre“ zu überschreiben.
50.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „021“, „039“ und „057“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 5 Jahre mindestens 3 Jahre“ zu überschreiben.
51.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „023“, „041“ und „059“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 3 Jahre mindestens 1 Jahr“ zu überschreiben.
52.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „025“, „043“ und „061“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „davon: Restlaufzeit unter 1 Jahr“ zu überschreiben.
53.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „066“, „068“, „070“, „072“, „074“, „076“, „078“ und „080“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.
54.
Die Felder der mit „005“ versehenen Spalte in den mit „012“, „014“, „016“, „018“, „020“, „022“, „024“, „026“, „030“, „032“, „034“, „036“, „038“, „040“, „042“, „044“, „048“, „050“, „052“, „054“, „056“, „058“, „060“ und „062“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: festverzinslich“ zu überschreiben.