Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 5019C - Annahme in Ausschussfassung (20/1738, 20/2653)Beschlüsse:
S. 5019D - Annahme in Ausschussfassung (20/1738, 20/2653)Beschlüsse:
S. 305 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (313/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Verstetigung pandemiebedingter Sonderregelungen zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und verwandten Rechtsformen vor dem Hintergrund neu gewonnener Erfahrungen und fortschreitender Digitalisierung des Aktienrechts: Satzungsregelung oder Ermächtigung des Vorstands, Bild- und Tonübertragung, Ausübung der Aktionärsrechte (Auskunftsrecht, Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht und Recht zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung), Zugänglichmachung von Unterlagen, Anpassungen im Anfechtungsrecht;
Einfügung §§ 118a und 130a sowie Änderung versch. §§ Aktiengesetz und Änderung zahlr. §§ in 8 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 185/22 GESTA C024
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften); Erweiterung der Anwendbarkeit auf Genossenschaften mit der Möglichkeit der Abhaltung der Generalversammlung in analoger, virtueller, hybrider Form oder als Versammlung im gestreckten Verfahren, Aufnahme virtuell teilnehmender Aktionäre und deren Vertreter in das Aktionärsverzeichnis, Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft, Regelungen zur Stärkung der Versammlungsleitung und Ausgestaltung des Antragrechts; Konkretisierungen im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Folgeänderungen, redaktionelle Berichtigungen;
Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ in 7 Gesetzen