Synopse zur Änderung an
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV)

Erstellt am: 01.01.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
10.08.2021

Verkündet am:
17.08.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 3436
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 59/21
    Urheber: Bundesregierung
    22.01.2021
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 59/1/21
    22.02.2021
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1001 , S. 78-78

    Beschlüsse:

    S. 78 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (59/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    05.03.2021
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 59/21(B)
    05.03.2021
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/27635
    Urheber: Bundesregierung
    17.03.2021
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/218 , S. 27516-27521

    Beschlüsse:

    S. 27521D - Überweisung (19/27635)
    25.03.2021
  7. Beschlussempfehlung
    BT-Drucksache 19/30942
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    22.06.2021
  8. Bericht
    BT-Drucksache 19/31105
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    23.06.2021
  9. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/236 , S. 30755-30757

    Beschlüsse:

    S. 30757C - Annahme in Ausschussfassung (19/27635, 19/30942)
    24.06.2021
  10. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/236 , S. 30757-30757

    Beschlüsse:

    S. 30757C - Annahme in Ausschussfassung (19/27635, 19/30942)
    24.06.2021
  11. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 567/21
    Urheber: Bundestag
    25.06.2021
  12. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1006 , S. 316-316

    Beschlüsse:

    S. 316 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (567/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    25.06.2021
  13. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 567/21(B)
    25.06.2021
Kurzbeschreibung:

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1977, 1463 - 1464;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1977, 1463 - 1464

Als Kostenbestandteile im Sinne von § 2 PBefAusglV sind folgende Positionen in Ansatz zu bringen:
1. Energie, Treib- und Heizstoffkosten sind nach LSP Nr. 15 einzusetzen.
2a. Reifen
2b. Sonstiges Material (einschließlich der nicht aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter) Dazu gehören Werkzeuge und Arbeitsgerät, Reifenreparaturen, Streusand und Salz, Dienstausrüstung und Schutzkleidung, Fahrausweise, Bürobedarf, Dienstkleidung und sonstige Bau-, Betriebs- und Hilfsstoffe.
2c. Fremdleistungen (soweit nicht aktivierungspflichtig) Dazu zählen Unternehmerleistungen, Dienstleistungen und sonstige Fremdleistungen. Zum Konteninhalt der Kostenart Fremdleistungen gehören:
    Unternehmerleistungen
    Leistungen von Bau- und industriellen Unternehmen, Handwerkern u. dgl.
    Dienstleistungen
    Honorar für Bilanzprüfungen, Steuerberatung, freiberufliche Mitarbeit, technische, wirtschaftliche und medizinische Gutachten, Zeichnungen u. dgl.
    Sonstige Fremdleistungen
    Fahrkarten-Verkaufsprovisionen, Depotgebühren, Postfachgebühren, Auskunftsgebühren, Anmietung von Omnibussen, Frachten und Fuhrlöhne für Güter, die nicht aktiviert werden.
2d. Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung
  Es sind die für die Rechnungsperiode fälligen Prämien für Haftpflicht- und sonstige Fahrzeugversicherungen sowie die Umlage derartiger Risikogemeinschaften einzutragen.
  Bei der Fahrzeughaftpflichtversicherung ist anzugeben, ob die Versicherungen als Vollkasko-, Teilkasko- oder als gesetzliche Mindestversicherung abgeschlossen sind (ggf. Angaben der Höhe der Selbstkostenbeteiligung).
2e. Sonstige Versicherungen
  Hierher gehören die Prämien für Sachversicherungen, Unfallversicherungen und alle nicht unter 2d aufgeführten Haftpflichtversicherungen.
3a. Löhne und
3b. Gehälter
  Löhne und Gehälter sind nach Art und Umfang nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen (LSP Nr. 23). Es sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter einzusetzen (kalkulatorischer Unternehmerlohn siehe Ziffer 8).
3c. Sozialkosten
  Es sind die gesetzlichen und die tariflich vereinbarten Sozialaufwendungen in tatsächlicher Höhe anzusetzen.
3d. Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsrückstellungen
  Es sind die Kosten bis zur steuerlich zulässigen Höhe einzusetzen.
4. Steuern, Gebühren, Beiträge
Vorsteuern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bleiben außer Ansatz. Berücksichtigt werden können:
4a. Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer
4b. Vermögensteuer
4c. Sonstige Steuern
  Es sind alle sonstigen Kostensteuern des Verkehrsbetriebs einzusetzen (z.B. Grundsteuer).
4d. Konzessionsgebühren
  Ausgaben für die Benutzung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen sind - auch in Form von Pacht- oder Mietzahlungen - nicht in Ansatz zu bringen.
5. Raum- und Gebäudemieten und Pachten
  Für gemietete Gebäude und Gebäudeteile sowie für gepachtete Grundstücke - soweit sie dem Verkehrsbetrieb dienen - sind die vereinbarten Mieten und Pachten einzusetzen; für unternehmenseigene Gebäude und Grundstücke, soweit sie nicht in den anderen Kostenarten enthalten sind, die tatsächlichen Aufwendungen.
6. Sonstige Kosten
  Hierher gehören Postkosten, Reise- und Fahrgeldkosten, Gerichts- und Anwaltskosten, sonstige Verwaltungskosten, ebenso Haftpflichtleistungen, die nicht aus Fremdversicherungen oder aus Rückstellungen gedeckt sind.
7. Kalkulatorische Abschreibungen
  Ausgangsbasis für die kalkulatorischen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Die in der Handels- und Steuerbilanz vorgenommenen Regel- und Sonderabschreibungen bleiben außer Betracht.
8. Kalkulatorischer Unternehmerlohn
  Für die Mitarbeit des Unternehmers in Einzelunternehmen und rechtsfähigen Personengesellschaften und ggf. unentgeltlich mithelfende Familienangehörige sind angemessene Kosten einzusetzen.
9. Kalkulatorische Zinsen (vgl. Nr. 43 LSP)
  Für die Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals gilt Ziffer 7 entsprechend.
Kostenermittlungsbogen
1 Energie, Treib- und Heizstoffe
2a Reifen
2b Sonstiges Material (einschließlich der nicht aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter)
2c Fremdleistungen (soweit nicht aktivierungspflichtig)
2d Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung
2e Sonstige Versicherungen
3a Löhne
3b Gehälter
3c Sozialkosten
3d Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsrückstellungen
4a Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer
4b Vermögensteuer
4c Sonstige Steuern
5 Raum- und Gebäudemieten und Pachten
6 Sonstige Kosten
7 Kalkulatorische Abschreibungen
8 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
9 Kalkulatorische Zinsen
Summe 1 - 9
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1977, 1463 - 1464;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1977, 1463 - 1464

Als Kostenbestandteile im Sinne von § 2 PBefAusglV sind folgende Positionen in Ansatz zu bringen:
1. Energie, Treib- und Heizstoffkosten sind nach LSP Nr. 15 einzusetzen.
2a. Reifen
2b. Sonstiges Material (einschließlich der nicht aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter) Dazu gehören Werkzeuge und Arbeitsgerät, Reifenreparaturen, Streusand und Salz, Dienstausrüstung und Schutzkleidung, Fahrausweise, Bürobedarf, Dienstkleidung und sonstige Bau-, Betriebs- und Hilfsstoffe.
2c. Fremdleistungen (soweit nicht aktivierungspflichtig) Dazu zählen Unternehmerleistungen, Dienstleistungen und sonstige Fremdleistungen. Zum Konteninhalt der Kostenart Fremdleistungen gehören:
    Unternehmerleistungen
    Leistungen von Bau- und industriellen Unternehmen, Handwerkern u. dgl.
    Dienstleistungen
    Honorar für Bilanzprüfungen, Steuerberatung, freiberufliche Mitarbeit, technische, wirtschaftliche und medizinische Gutachten, Zeichnungen u. dgl.
    Sonstige Fremdleistungen
    Fahrkarten-Verkaufsprovisionen, Depotgebühren, Postfachgebühren, Auskunftsgebühren, Anmietung von Omnibussen, Frachten und Fuhrlöhne für Güter, die nicht aktiviert werden.
2d. Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung
  Es sind die für die Rechnungsperiode fälligen Prämien für Haftpflicht- und sonstige Fahrzeugversicherungen sowie die Umlage derartiger Risikogemeinschaften einzutragen.
  Bei der Fahrzeughaftpflichtversicherung ist anzugeben, ob die Versicherungen als Vollkasko-, Teilkasko- oder als gesetzliche Mindestversicherung abgeschlossen sind (ggf. Angaben der Höhe der Selbstkostenbeteiligung).
2e. Sonstige Versicherungen
  Hierher gehören die Prämien für Sachversicherungen, Unfallversicherungen und alle nicht unter 2d aufgeführten Haftpflichtversicherungen.
3a. Löhne und
3b. Gehälter
  Löhne und Gehälter sind nach Art und Umfang nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen (LSP Nr. 23). Es sind die tariflich vereinbarten Löhne und Gehälter einzusetzen (kalkulatorischer Unternehmerlohn siehe Ziffer 8).
3c. Sozialkosten
  Es sind die gesetzlichen und die tariflich vereinbarten Sozialaufwendungen in tatsächlicher Höhe anzusetzen.
3d. Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsrückstellungen
  Es sind die Kosten bis zur steuerlich zulässigen Höhe einzusetzen.
4. Steuern, Gebühren, Beiträge
Vorsteuern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bleiben außer Ansatz. Berücksichtigt werden können:
4a. Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer
4b. Vermögensteuer
4c. Sonstige Steuern
  Es sind alle sonstigen Kostensteuern des Verkehrsbetriebs einzusetzen (z.B. Grundsteuer).
4d. Konzessionsgebühren
  Ausgaben für die Benutzung des Verkehrsraums öffentlicher Straßen sind - auch in Form von Pacht- oder Mietzahlungen - nicht in Ansatz zu bringen.
5. Raum- und Gebäudemieten und Pachten
  Für gemietete Gebäude und Gebäudeteile sowie für gepachtete Grundstücke - soweit sie dem Verkehrsbetrieb dienen - sind die vereinbarten Mieten und Pachten einzusetzen; für unternehmenseigene Gebäude und Grundstücke, soweit sie nicht in den anderen Kostenarten enthalten sind, die tatsächlichen Aufwendungen.
6. Sonstige Kosten
  Hierher gehören Postkosten, Reise- und Fahrgeldkosten, Gerichts- und Anwaltskosten, sonstige Verwaltungskosten, ebenso Haftpflichtleistungen, die nicht aus Fremdversicherungen oder aus Rückstellungen gedeckt sind.
7. Kalkulatorische Abschreibungen
  Ausgangsbasis für die kalkulatorischen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Die in der Handels- und Steuerbilanz vorgenommenen Regel- und Sonderabschreibungen bleiben außer Betracht.
8. Kalkulatorischer Unternehmerlohn
  Für die Mitarbeit des Unternehmers in Einzelunternehmen und rechtsfähigen Personengesellschaften und ggf. unentgeltlich mithelfende Familienangehörige sind angemessene Kosten einzusetzen.
9. Kalkulatorische Zinsen (vgl. Nr. 43 LSP)
  Für die Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals gilt Ziffer 7 entsprechend.
Kostenermittlungsbogen
1 Energie, Treib- und Heizstoffe
2a Reifen
2b Sonstiges Material (einschließlich der nicht aktivierten geringwertigen Wirtschaftsgüter)
2c Fremdleistungen (soweit nicht aktivierungspflichtig)
2d Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung
2e Sonstige Versicherungen
3a Löhne
3b Gehälter
3c Sozialkosten
3d Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsrückstellungen
4a Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer
4b Vermögensteuer
4c Sonstige Steuern
5 Raum- und Gebäudemieten und Pachten
6 Sonstige Kosten
7 Kalkulatorische Abschreibungen
8 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
9 Kalkulatorische Zinsen
Summe 1 - 9