Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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"sehr gut" (1) | bei Werten bis unter 1,5, |
"gut" (2) | bei Werten von 1,5 bis unter 2,5, |
"befriedigend" (3) | bei Werten von 2,5 bis unter 3,5, |
"ausreichend" (4) | bei Werten von 3,5 bis 4,0, |
"mangelhaft" (5) | bei Werten von mehr als 4,0 bis 5,0, |
"ungenügend" (6) | bei Werten von über 5,0. |
"sehr gut" (1) | bei Werten bis unter 1,5, |
"gut" (2) | bei Werten von 1,5 bis unter 2,5, |
"befriedigend" (3) | bei Werten von 2,5 bis unter 3,5, |
"ausreichend" (4) | bei Werten von 3,5 bis 4,0, |
"mangelhaft" (5) | bei Werten von mehr als 4,0 bis 5,0, |
"ungenügend" (6) | bei Werten von über 5,0. |
Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) "sehr gut" (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, | Notendefinition |
---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) "gut" (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) "befriedigend" (3), wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht, | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) "ausreichend" (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht, | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) "mangelhaft" (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) "ungenügend" (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) "sehr gut" (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, | Notendefinition |
---|---|---|
1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) "gut" (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
1,50 bis 2,49 | gut (2) "befriedigend" (3), wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht, | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) "ausreichend" (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht, | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) "mangelhaft" (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) "ungenügend" (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |