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Beschlüsse:
S. 118 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (129/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27748D - Überweisung (19/27400)Beschlüsse:
S. 28449A - Ablehnung des Änderungsantrags (19/28846)Beschlüsse:
S. 28449B - Annahme in Ausschussfassung (19/27400, 19/28834)Beschlüsse:
S. 228 - Zustimmung; Entschließung (349/21), gem. Art. 104a Abs. 4 GG
Landesrechtliche Bestimmung der Träger der Sozialhilfe, Einführung digitaler Pflegeanwendungen für ambulant versorgte Pflegebedürftige, Verbesserung der Betreuung von Rehabilitanden in den Jobcentern, Zugang erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zu sozialintegrativen Leistungen neben einem Reha-Verfahren und Ausbau der Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung, Sicherstellung des notwendigen Austauschs von Sozialdaten, Option der elektronischen Antragsübermittlung für (Saison-)Kurzarbeitergeld und sonstige Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger, Anpassung der Regelung zum leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe an Begrifflichkeiten gemäß UN-Behindertenrechtskonvention, Schutzauftrag für Leistungserbringer für den Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen, Ausweitung des Budgets für Ausbildung auf die in einer Behindertenwerkstatt tätigen Menschen mit Behinderungen, Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation, Einführung des Rechts auf Begleitung durch einen Assistenzhund zu Anlagen und Einrichtungen für den Publikums- und Benutzungsverkehr sowie Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft durch eine zertifizierte Ausbildungsstätte, Studie zur Erforschung der Auswirkungen;
Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 9 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 zur Unvereinbarkeit von Teilen des kommunalen Bildungspakets im SGB XII wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz (2 BvR 696/12) ; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2020 zum Zutritts- und Durchgangsrecht durch Praxisräume mit einem Blindenführhund (2 BvR 1005/18)
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 16 – Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)
Abschlussbericht zu den rechtlichen Wirkungen im Fall der Umsetzung von Artikel 25a § 99 des Bundesteilhabegesetzes (ab 2023) auf den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe auf BT-Drs 19/4500
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe); Klarstellung zur ausschließlichen landesrechtlichen Trägerbestimmung, Verbindlichkeit der Teilhabeplankonferenz, Hinzuziehung einer Vertrauensperson beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement, Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Arbeitgeber und diesbez. Vorlage eines jährlichen Berichts durch die Länder, Gewaltschutzkonzepte, Übernahme der Ausbildungsvergütung in voller Höhe, Regelungen zur durchschnittlichen Ermittlung der Warmmiete, Erhöhung der Kfz-Förderkosten, Freistellung von Aufwandentschädigungen für ehrenamtliche Betreuertätigkeiten sowie von Überbrückungsgeld für ehemalige Strafgefangene, Opferentschädigung bei Gewalttaten mit hoher Opferzahl, Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das digitale Wahlverfahren der Schwerbehindertenvertretungen, Klarstellung betr. Assistenzhund, redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: stärkere Einbindung der Jobcenter in die Rehabilitation (Teilhabeplanung, Mitarbeiterfortbildung u.a.), Prüfung der Anerkennung von Assistenzhunden in der gesetzlichen Krankenversicherung, Lösungsvorschlag zur Assistenz im Krankenhaus sowie Klärung der Kostenträgerschaft, Sicherung der Werkstattentgelte und Neugestaltung des Entgeltsystems;
Einfügung, erneute Änderung und Aufhebung versch. §§ von 7 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen