Synopse zur Änderung an
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)

Erstellt am: 23.01.2026

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
07.08.2021

Verkündet am:
11.08.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 3311
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 49/21
    Urheber: Bundesregierung
    22.01.2021
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/26689
    Urheber: Bundesregierung
    15.02.2021
  3. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 49/1/21
    19.02.2021
  4. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/212 , S. 26742-26750

    Beschlüsse:

    S. 26750C - Überweisung (19/26689)
    25.02.2021
  5. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1001 , S. 70-71

    Beschlüsse:

    S. 71 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (49/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    05.03.2021
  6. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 49/21(B)
    05.03.2021
  7. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 19/27633
    Urheber: Bundesregierung
    17.03.2021
  8. Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 19/28005
    Urheber: Bundestag
    26.03.2021
  9. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 19/220 , S. 27822-27822

    Beschlüsse:

    S. 27822D - Überweisung (19/26689, 19/27633)
    14.04.2021
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/30514
    Urheber: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    09.06.2021
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/234 , S. 30301-30308

    Beschlüsse:

    S. 30308B - Annahme in Ausschussfassung (19/26689, 19/30514)
    11.06.2021
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/234 , S. 30308-30308

    Beschlüsse:

    S. 30308B - Annahme in Ausschussfassung (19/26689, 19/30514)
    11.06.2021
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 502/21
    Urheber: Bundestag
    11.06.2021
  14. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 502/1/21
    15.06.2021
  15. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1006 , S. 288-290

    Beschlüsse:

    S. 289 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (502/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    25.06.2021
  16. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 502/21(B)
    25.06.2021
  17. Unterrichtung
    BR-Drucksache 563/24
    Urheber: Bundesregierung
    31.10.2024
Kurzbeschreibung:

Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst des Bundes: Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als 3 Mitgliedern von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, Begründungs- und Berichtspflicht bezgl. einer Zielgrößenvorgabe von 0 Prozent für Vorstände, oberste Management-Ebenen und Aufsichtsräte, Verbesserung der Sanktionsmechanismen bei der Verletzung von Berichtspflichten, Geschlechterquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, Regelung zur Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherungen, Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025, Ausweitung der Vorgaben über die Besetzung von Gremien des Bundes mit Frauen, jährliche Berichtspflicht, Gesetzesevaluation 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 22 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie in sonstigem Bundesrecht, Aufhebung Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst; Verordnungsermächtigung

Bezug: Evaluation des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BMFSFJ, Juli 2020
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festlegung der Zielgrößen für den angestrebten Frauenanteil in Prozent, Rechtsanspruch des Vorstandsmitglieds auf zeitweisen Widerruf seiner Bestellung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und Pflege sowie Zusicherung einer Wiederbestellung, Verlängerung der Übergangsfristen bei Vorstandsbesetzungen von 8 auf 12 Monate, Regelung für die Abberufung und Bestellung des geschäftsführenden Direktors von monistischen Aktiengesellschaften, Möglichkeit für die Länder zur stärkeren Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Gesellschaften mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, einmalige Wiederbestellung amtierender Vorstände kleinerer Krankenkassen, redaktionelle Folgeänderungen;
Erneute Änderung zahlr. §§ in 10 Gesetzen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Zweiter Teil - Aufsichtsrat | Dritter Abschnitt - Innere Ordnung, Rechte undPflichten des Aufsichtsrats

(1) Die innere Ordnung, die Beschlußfassung sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bestimmen sich nach den §§ 27 bis 29, den §§ 31 und 32 und, soweit diese Vorschriften dem nicht entgegenstehen,
1.
für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien nach dem Aktiengesetz,
2.
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach § 90 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1 und 2, den §§ 107 bis 116, 118 Abs. 3, § 125 Abs. 3 und 4 und den §§ 170, 171 und 268 Abs. 2 des Aktiengesetzes,
3.
für Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz.. Genossenschaftsgesetz.
§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 585), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 31. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1149), bleibt unberührt.
(1) Die innere Ordnung, die Beschlußfassung sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bestimmen sich nach den §§ 27 bis 29, den §§ 31 und 32 und, soweit diese Vorschriften dem nicht entgegenstehen,
1.
für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien nach dem Aktiengesetz,
2.
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach § 90 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1 und 2, den §§ 107 bis 116, 118 Abs. 3, § 125 Abs. 3 und 4 und den §§ 170, 171 und 268 Abs. 2 des Aktiengesetzes,
3.
für Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz.. Genossenschaftsgesetz.
§ 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 585), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 31. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1149), bleibt unberührt.
(2) Andere gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung (des Gesellschaftsvertrags) oder der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats über die innere Ordnung, die Beschlußfassung sowie die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats bleiben unberührt, soweit Absatz 1 dem nicht entgegensteht.