Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an
nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen,
Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen
auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.
LawAlert befindet sich aktuell in einer frühen Testphase und Fehlfunktionen können nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere können die von LawAlert erstellten Synopsen fehlerhaft sein, z.B. nicht vollständig, korrekt oder aktuell, da diese softwarebasiert aus Inhalten Dritter erstellt werden, ohne dass eine weitere redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung
durch LawAlert erfolgt. Auch können Änderungen oder Ausfälle der fremden Bezugsquellen zu Störungen bei LawAlert führen, ohne dass LawAlert hierauf Einfluss hat. Bitte verwenden Sie die Inhalte von LawAlert daher nur für Testzwecke. Sollten Ihnen Fehler auffällen, freuen wir uns über Ihr Feedback an hello@lawalert.de!
Beschlüsse:
S. 26750C - Überweisung (19/26689)Beschlüsse:
S. 71 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (49/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27822D - Überweisung (19/26689, 19/27633)Beschlüsse:
S. 30308B - Annahme in Ausschussfassung (19/26689, 19/30514)Beschlüsse:
S. 30308B - Annahme in Ausschussfassung (19/26689, 19/30514)Beschlüsse:
S. 289 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (502/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst des Bundes: Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau für Vorstände mit mehr als 3 Mitgliedern von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, Begründungs- und Berichtspflicht bezgl. einer Zielgrößenvorgabe von 0 Prozent für Vorstände, oberste Management-Ebenen und Aufsichtsräte, Verbesserung der Sanktionsmechanismen bei der Verletzung von Berichtspflichten, Geschlechterquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes, Regelung zur Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen in Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherungen, Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025, Ausweitung der Vorgaben über die Besetzung von Gremien des Bundes mit Frauen, jährliche Berichtspflicht, Gesetzesevaluation 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 22 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie in sonstigem Bundesrecht, Aufhebung Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst; Verordnungsermächtigung
Bezug: Evaluation des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BMFSFJ, Juli 2020
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festlegung der Zielgrößen für den angestrebten Frauenanteil in Prozent, Rechtsanspruch des Vorstandsmitglieds auf zeitweisen Widerruf seiner Bestellung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und Pflege sowie Zusicherung einer Wiederbestellung, Verlängerung der Übergangsfristen bei Vorstandsbesetzungen von 8 auf 12 Monate, Regelung für die Abberufung und Bestellung des geschäftsführenden Direktors von monistischen Aktiengesellschaften, Möglichkeit für die Länder zur stärkeren Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Gesellschaften mit mehrheitlicher Landesbeteiligung, einmalige Wiederbestellung amtierender Vorstände kleinerer Krankenkassen, redaktionelle Folgeänderungen;
Erneute Änderung zahlr. §§ in 10 Gesetzen