Synopse zur Änderung an
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16 Absatz 6 des Mindestlohngesetzes (MiLoGMeldStellV)

Erstellt am: 01.07.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
03.12.2015

Verkündet am:
09.12.2015

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2015, 2178
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 256/15
    Urheber: Bundesregierung
    29.05.2015
  2. 01.06.2015
  3. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/5294
    Urheber: Bundesregierung
    22.06.2015
  4. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 256/1/15
    26.06.2015
  5. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/115 , S. 11200-11201

    Beschlüsse:

    S. 11201A - Überweisung (18/5294)
    02.07.2015
  6. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 935 , S. 246-246

    Beschlüsse:

    S. 246B - Stellungnahme (256/15), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    10.07.2015
  7. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 256/15(B)
    10.07.2015
  8. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 18/5770
    Urheber: Bundesregierung
    13.08.2015
  9. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 18/5976
    Urheber: Bundestag
    11.09.2015
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/6569
    Urheber: Finanzausschuss
    04.11.2015
  11. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 18/6578
    Urheber: Haushaltsausschuss
    04.11.2015
  12. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/133 , S. 13028-13029

    Beschlüsse:

    S. 13028D - Annahme in Ausschussfassung (18/5294, 18/6569)
    05.11.2015
  13. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/133 , S. 13029-13029

    Beschlüsse:

    S. 13029A - Annahme in Ausschussfassung (18/5294, 18/6569)
    05.11.2015
  14. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 517/15
    Urheber: Bundestag
    06.11.2015
  15. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 939 , S. 456-456

    Beschlüsse:

    S. 456C - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (517/15), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    27.11.2015
  16. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 517/15(B)
    27.11.2015
Kurzbeschreibung:

Zusammenführung der Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie der nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehörenden Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des BMF in einer neu einzurichtenden Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn, Erhalt des Zollkriminalamts und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung als organisatorisch eingegliederte funktionale Einheiten, Gewährleistung der besonderen Stellung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung;
Änderung von 22 Gesetzen und 18 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umsetzung zwingender unionsrechtlicher Vorgaben für die Einführung von Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten für als staatliche Beihilfen anzusehende Energie- und Stromsteuerbegünstigungen sowie bei der Packungsgröße von Zigarettenpackungen;
Änderung § 66 Energiesteuergesetz, § 11 Stromsteuergesetz und § 25 Tabaksteuergesetz

Bezug: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEU-Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) (ABl. L 187, 26.06. 2014, S. 1) ; Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (2014/C 200/01) (Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien – UEBLL) (ABl. C 200, 28.06.2014, S. 1) ; Richtlinie 2014/40/EU vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127, 29.04.2014, S. 1 ; ABl. L 150, 17.06.2015, S. 24)

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Die Generalzolldirektion ist zuständige Behörde der Zollverwaltung im Sinne von § 16 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Mindestlohngesetzes.
Die Generalzolldirektion ist zuständige Behörde der Zollverwaltung im Sinne von § 16 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Mindestlohngesetzes.