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Beschlüsse:
S. 114 - Stellungnahme (82/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 3382A - Überweisung (20/1408)Beschlüsse:
S. 4191D - Annahme in Ausschussfassung (20/1408, 20/1916)Beschlüsse:
S. 4195B - Annahme in Ausschussfassung (20/1408, 20/1916)Beschlüsse:
S. 219 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (265/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Gewährleistung eines Mindestschutzes der Arbeitnehmer und Sicherstellung einer angemessenen gesellschaftlichen Teilhabe: Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022, Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze auf monatlich 520 Euro, Kopplung an den Mindestlohn (dynamische Ausgestaltung entsprechend einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen), Anwendung auf Selbstständige, Anpassungen durch die Mindestlohnkommission erstmals zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024, Bekanntgabe der Entgeltgrenze durch das BMAS, Anpassungen der für Ausnahmen von den Dokumentationspflichten geltenden Schwellenwerte, Klarstellung zur Mindestausbildungsvergütung bei Teilzeitberufsausbildungen, Regelungen zum gelegentlichen Überschreiten der Entgeltgrenze, Ausweitung des Übergangsbereichs von 1300 auf 1600 Euro, Bestandsschutz- und Übergangsvorschriften, Folgeänderungen;
Änderung zahlr. §§ in 12 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro