Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 21578A - Überweisung (18/10936)Beschlüsse:
S. 34A - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (813/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 23007A - Ablehnung des Änderungsantrags (18/11787)Beschlüsse:
S. 23007B - Annahme in Ausschussfassung (18/10936, 18/11775)Beschlüsse:
S. 219B - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (291/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung europäischer Vorgaben betr. Schließung von Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen, Transparenzsteigerung durch Veröffentlichungspflichten für weitere Finanzinstrumente und Vorgaben zu Datenbereitstellungsdiensten, stärkere Überwachung von Warenderivaten, Regulierung des algorithmischen, insbes. Hochfrequenzhandels, Stärkung des Anlegerschutzes durch Ausweitung von Verhaltens- und Organisationspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, insbes. höhere Transparenz- und Informationspflichten sowie bessere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden, Sanktionsmöglichkeiten: Ausweitung von Befugnissen und Veröffentlichungspflichten der BaFin und verbesserter Informationsaustausch mit anderen Behörden, Straf- und Bußgeldvorschriften, Vorschriften zu geregelten Märkten, Zuständigkeiten zur Ausführung der EU-Verordnungen u.a.;
Änderung von 10 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 27 Gesetzen und 14 Rechtsverordnungen durch Neunummerierung des Wertpapierhandelsgesetzes u.a., Aufhebung von 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349) ; Verordnung (EU) Nr. 600/2014 vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 84) ; Delegierte Richtlinie … /EU [DR MiFID II] und Europäische Verordnungen (sog. Level 2-Regelungen) mit technischen Einzelheiten zur weiteren Ausgestaltung der Vorgaben ; Verordnung (EU) 2015/2365 vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 337, 23.12.2015, S. 1) ; Verordnung (EU) 2016/1011 vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171, 29.06.2016, S. 1)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Ausnahmestrafrahmen für qualifizierte Fälle der Marktmanipulation, Eingriffsbefugnisse der BaFin, Transaktionsmeldungen inländischer zentraler Gegenparteien, Schutz und Verwahrung von Kundengeldern, Vereinheitlichung von Verweisen in Bußgeldvorschriften, standardisiertes Produktinformationsblatt für Anlageberatungen durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Übergangsregelungen, Informationen bei Altersvorsorgeprodukten u.a.m.; Annahme einer Entschließung: Erlaubnis zum Nachtrag der Nummerierung und Fundstellen ebenfalls umgesetzter delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte im Amtsblatt der EU und ggf. im Gesetz durch das Bundesfinanzministerium;
Änderung eines weiteren Gesetzes