Synopse zur Änderung an
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Hamburg“) (Münz2EuroBek 2007-12)

Erstellt am: 10.08.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Hamburg“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
Die Münze wird ab dem 1. Februar 2008 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:
„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.
Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt die Hamburger Michaeliskirche. Die Länderbezeichnung „Hamburg“ verknüpft das abgebildete Bauwerk „Michel“ mit dem Bundesland. Auf der Randzone sind unverändert die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2008 und das Ausgabeland „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu sehen.
Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“, „J“) und die Initialen des Graveurs „OE” befinden sich im rechten oberen Kernbereich."OE"befinden sich im rechten oberen Kernbereich.
Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“, „J“) und die Initialen des Graveurs „OE” befinden sich im rechten oberen Kernbereich."OE"befinden sich im rechten oberen Kernbereich.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Erich Ott aus München.