Synopse zur Änderung an
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVfG)

Erstellt am: 31.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 18

Ausgefertigt am:
27.08.2017

Verkündet am:
04.09.2017

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2017, 3295
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 419/16
    Urheber: Bundesregierung
    12.08.2016
  2. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 18/9534
    Urheber: Bundesregierung
    05.09.2016
  3. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 419/1/16
    12.09.2016
  4. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/190 , S. 18899-18899

    Beschlüsse:

    S. 18899A - Überweisung (18/9534)
    22.09.2016
  5. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 948 , S. 338-338

    Beschlüsse:

    S. 338B - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (419/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    23.09.2016
  6. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 419/16(B)
    23.09.2016
  7. Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg
    BT-Drucksache 18/10025
    Urheber: Bundesregierung
    19.10.2016
  8. Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 18/10307
    Urheber: Bundestag
    10.11.2016
  9. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 18/12830
    Urheber: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
    21.06.2017
  10. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/240 , S. 24533-24534

    Beschlüsse:

    S. 24533D - Annahme in Ausschussfassung (18/9534, 18/12830)
    22.06.2017
  11. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 18/240 , S. 24534-24534

    Beschlüsse:

    S. 24534A - Annahme in Ausschussfassung (18/9534, 18/12830)
    22.06.2017
  12. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 513/17
    Urheber: Bundestag
    23.06.2017
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache zu513/17
    06.07.2017
  14. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 959 , S. 345-345

    Beschlüsse:

    S. 345D - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (513/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    07.07.2017
  15. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 513/17(B)
    07.07.2017
Kurzbeschreibung:

Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren, Jugendgerichtsverfahren und bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls: Einzelregelungen in den drei Bereichen Zugang zu einem Rechtsbeistand, Benachrichtigung von Dritten bei Freiheitsentzug sowie Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs; Erleichterung der Schöffenfindung durch Verzicht auf verpflichtende Unterbrechung nach aufeinanderfolgenden Amtsperioden bei Ausweitung der Ablehnungsgründe;
Änderung §§ 58, 114b, 136, 163a, 168b, 168c und 406h Strafprozessordnung, 31, 33, 34 und 34a Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, 83c und 83d Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 34 und 35 Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung § 67a und Änderung §§ 78 und 104 Jugendgerichtsgesetz sowie Änderung einzelner §§ in weiteren 3 Gesetzen

Bezug: Richtlinie 2013/48/EU vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294, 06.11.2013, S. 1)

Entschließung des Europäischen Rates vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren
Siehe auch GESTA 19. WP C090

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen und Verbesserung der Lesbarkeit;
Erneute Änderung §§ 136, 168c und 406h Strafprozessordnung

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Zweiter Abschnitt - Landwirtschaftssachen der freiwilligenGerichtsbarkeit

Alle Behörden sind auf Ersuchen des Gerichts zur Amtshilfe verpflichtet. Die Finanzämter haben auf Ersuchen des Gerichts Auskünfte über den Grundsteuerwert Einheitswert oder den Wirtschaftswert land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke zu erteilen.
Alle Behörden sind auf Ersuchen des Gerichts zur Amtshilfe verpflichtet. Die Finanzämter haben auf Ersuchen des Gerichts Auskünfte über den Grundsteuerwert Einheitswert oder den Wirtschaftswert land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke zu erteilen.