Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 338B - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (419/16), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 24533D - Annahme in Ausschussfassung (18/9534, 18/12830)Beschlüsse:
S. 24534A - Annahme in Ausschussfassung (18/9534, 18/12830)Beschlüsse:
S. 345D - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (513/17), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren, Jugendgerichtsverfahren und bei Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls: Einzelregelungen in den drei Bereichen Zugang zu einem Rechtsbeistand, Benachrichtigung von Dritten bei Freiheitsentzug sowie Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs; Erleichterung der Schöffenfindung durch Verzicht auf verpflichtende Unterbrechung nach aufeinanderfolgenden Amtsperioden bei Ausweitung der Ablehnungsgründe;
Änderung §§ 58, 114b, 136, 163a, 168b, 168c und 406h Strafprozessordnung, 31, 33, 34 und 34a Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, 83c und 83d Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 34 und 35 Gerichtsverfassungsgesetz, Einfügung § 67a und Änderung §§ 78 und 104 Jugendgerichtsgesetz sowie Änderung einzelner §§ in weiteren 3 Gesetzen
Bezug: Richtlinie 2013/48/EU vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294, 06.11.2013, S. 1)