Synopse zur Änderung an
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

Erstellt am: 07.05.2024

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Abschnitt 9 - Übergangsregelung und Schlussbestimmung

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 193, S. 31 - 34)
 
1.
Schulungsinhalte der Erstschulungen
1.1
Sprengstoffspürhunde
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde
nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Allgemeine Schulung
–
Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
–
Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)
–
diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig)
–
Geräusche
–
Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhubwagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)
–
Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)
–
Gerüche
–
Stadtleben (z. B. Fußgängerzone)
18 18 18
–
zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)
–
Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)
–
Fracht, Post (Standard 2)
2 2 4
Gehorsam Kommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend):
–
„Aus!“ (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)
–
„Sitz!“ und/oder „Platz!“ (Bestimmte Position einnehmen.)
–
„Hier!“ (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)
–
„Nein!“ (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)
–
„Such!“ (Einsetzen in die Absuche.)
10 10 10
Spezielle Schulung
–
Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Temperaturen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, verschiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad.
66 66 66
Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9 Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005
–
verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren)
–
Festigen des Erlernten
–
Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich.
24 24 48
1.2
Hundeführer
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Hund allgemein „Kynologie“
(Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung)
–
vom Wolf zum Haushund
–
vom Welpen zum Senior
–
vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand
–
Hunderassen (Unterschiede)
–
Anatomie/Physiologie/Riechorgan
–
Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten
–
Allergien, Hundekrankheiten
–
Besuch beim Tierarzt
–
erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis
–
Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport
–
Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungssignale
–
Reize und „Triebe“ (Motivationen), Impulse, Meideverhalten
–
Dominanzverhalten/„Rangordnung“
–
klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungsarten
–
Spielen
–
Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick)
–
Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
–
Lernverhalten/Erziehung
–
Freies Formen
–
positive und negative Verstärker
–
Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoffspürhunde, Gehorsam)
17 17 17
Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund“
–
Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt
5 5 5
Spürhund speziell
–
Odorologie
–
Verleitungen
–
Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
–
Kondition, Erschöpfungsanzeichen
–
Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Berührung, Futter, Spiel)
–
Erkennen des Hundeverhaltens
–
Bestätigungsarten
–
Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan
6 6 6
Rechtsgrundlagen Nicht abschließende Aufzählung:
–
Grundgesetz
–
Tierschutzgesetz
–
Tierschutz-Hundeverordnung
–
Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden)
–
Straßenverkehrs-Ordnung(§§ 23, 28 Absatz 1)
–
Luftsicherheitsgesetz
–
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
–
Durchführungsbeschluss C(2015)8005
–
Versicherungs- und Haftungsrecht
4 4 4
–
Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“ (Standard 2)
  1 1
Sprengstoff
–
Rechtsvorschriften (z. B. SprengG , SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)
Rechtsvorschriften (z. B. SprenG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)
–
Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör
–
USBV, KSBV
–
Umgang mit Sprengstoffen
–
(Ab-)Dampfdruck
3 3 3
Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG
–
Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermeidung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
1 1 1
Kontrollverfahren zur
Sprengstoffdetektion
–
andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED
–
Luft(fracht)sicherheitsprogramme
2 2 2
–
interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen.
1 1 2
Verstecke/Anlegen von Suchen in
Bereichen des jeweiligen Standards
Jeweils an den Standard sowie an den spezifischen Kontrollbereich angepasst:
–
Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Versteckmöglichkeiten,
–
Maskierungen,
–
verborgene oder maskierte Stoffe,
–
Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,
–
Vermeidung von Kontaminierung,
–
Schulungshilfen,
–
Dokumentation.
6 6 10
1.3
Sprengstoffspürhunde-Team
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Teamgewöhnung
–
Kennenlernen
–
Beobachten
–
Vertrauen aufbauen
–
jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen
–
Führigkeit
–
Teamarbeit
40 40 40
Der eigene Hund
–
Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten
–
auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
–
Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf
–
Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden
–
Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel)
100 100 100
Einsatz mit dem Sprengstoffspürhund Jeweils an den Standard und den spezifischen Kontrollbereich angepasst:
–
Eigensicherung,
–
Gefahrenanalyse,
–
Einsatzvorbereitung,
–
Einsatzmethodik,
–
Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,
–
Stressfaktoren und -signale beim Hund,
–
Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Einsatzdokumentation,
–
Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),
–
Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,
–
Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan.
54 54 78
2.
Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen
Die oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.
1.
Schulungsinhalte der Erstschulungen
1.1
Sprengstoffspürhunde
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde
nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Allgemeine Schulung
–
Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
–
Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)
–
diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig)
–
Geräusche
–
Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhubwagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)
–
Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)
–
Gerüche
–
Stadtleben (z. B. Fußgängerzone)
18 18 18
–
zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)
–
Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)
–
Fracht, Post (Standard 2)
2 2 4
Gehorsam Kommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend):
–
„Aus!“ (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)
–
„Sitz!“ und/oder „Platz!“ (Bestimmte Position einnehmen.)
–
„Hier!“ (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)
–
„Nein!“ (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)
–
„Such!“ (Einsetzen in die Absuche.)
10 10 10
Spezielle Schulung
–
Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Temperaturen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, verschiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad.
66 66 66
Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9 Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005
–
verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren)
–
Festigen des Erlernten
–
Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich.
24 24 48
1.2
Hundeführer
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Hund allgemein „Kynologie“
(Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung)
–
vom Wolf zum Haushund
–
vom Welpen zum Senior
–
vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand
–
Hunderassen (Unterschiede)
–
Anatomie/Physiologie/Riechorgan
–
Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten
–
Allergien, Hundekrankheiten
–
Besuch beim Tierarzt
–
erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis
–
Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport
–
Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungssignale
–
Reize und „Triebe“ (Motivationen), Impulse, Meideverhalten
–
Dominanzverhalten/„Rangordnung“
–
klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungsarten
–
Spielen
–
Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick)
–
Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
–
Lernverhalten/Erziehung
–
Freies Formen
–
positive und negative Verstärker
–
Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoffspürhunde, Gehorsam)
17 17 17
Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund“
–
Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt
5 5 5
Spürhund speziell
–
Odorologie
–
Verleitungen
–
Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
–
Kondition, Erschöpfungsanzeichen
–
Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Berührung, Futter, Spiel)
–
Erkennen des Hundeverhaltens
–
Bestätigungsarten
–
Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan
6 6 6
Rechtsgrundlagen Nicht abschließende Aufzählung:
–
Grundgesetz
–
Tierschutzgesetz
–
Tierschutz-Hundeverordnung
–
Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden)
–
Straßenverkehrs-Ordnung(§§ 23, 28 Absatz 1)
–
Luftsicherheitsgesetz
–
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
–
Durchführungsbeschluss C(2015)8005
–
Versicherungs- und Haftungsrecht
4 4 4
–
Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche“ (Standard 2)
  1 1
Sprengstoff
–
Rechtsvorschriften (z. B. SprengG , SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)
Rechtsvorschriften (z. B. SprenG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR)
–
Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör
–
USBV, KSBV
–
Umgang mit Sprengstoffen
–
(Ab-)Dampfdruck
3 3 3
Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG
–
Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermeidung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
1 1 1
Kontrollverfahren zur
Sprengstoffdetektion
–
andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED
–
Luft(fracht)sicherheitsprogramme
2 2 2
–
interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen.
1 1 2
Verstecke/Anlegen von Suchen in
Bereichen des jeweiligen Standards
Jeweils an den Standard sowie an den spezifischen Kontrollbereich angepasst:
–
Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Versteckmöglichkeiten,
–
Maskierungen,
–
verborgene oder maskierte Stoffe,
–
Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,
–
Vermeidung von Kontaminierung,
–
Schulungshilfen,
–
Dokumentation.
6 6 10
1.3
Sprengstoffspürhunde-Team
Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
1 2 1 + 2
Teamgewöhnung
–
Kennenlernen
–
Beobachten
–
Vertrauen aufbauen
–
jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen
–
Führigkeit
–
Teamarbeit
40 40 40
Der eigene Hund
–
Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten
–
auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren
–
Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf
–
Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden
–
Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel)
100 100 100
Einsatz mit dem Sprengstoffspürhund Jeweils an den Standard und den spezifischen Kontrollbereich angepasst:
–
Eigensicherung,
–
Gefahrenanalyse,
–
Einsatzvorbereitung,
–
Einsatzmethodik,
–
Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,
–
Stressfaktoren und -signale beim Hund,
–
Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Einsatzdokumentation,
–
Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),
–
Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005,
–
Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,
–
Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan.
54 54 78
2.
Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen
Die oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.
Nr. 1.2 Tabelle Zeile 4 Spalte 2 Anstrich 5 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Straßenverkehrsordnung" durch das Wort "Straßenverkehrs-Ordnung "Straßenverkehrs-Ordnung" ersetzt
Nr. 1.2 Tabelle Zeile 5 Spalte 2 Anstrich 1 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde die Abkürzung "SprenG" durch die Abkürzung "SprengG" ersetzt
Nr. 1.2 Tabelle Zeile 4 Spalte 2 Anstrich 5 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Straßenverkehrsordnung" durch das Wort "Straßenverkehrs-Ordnung "Straßenverkehrs-Ordnung" ersetzt
Nr. 1.2 Tabelle Zeile 5 Spalte 2 Anstrich 1 Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde die Abkürzung "SprenG" durch die Abkürzung "SprengG" ersetzt